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Iphone Versicherung verweigert Reparatur
#21

(20.02.2010, 15:37)Arturchick schrieb:  So hier mal der Originalbrief:

KOSTENVORANSCHLAG:

Sehr geehrter Apple-Nutzer,

Sie haben uns das Iphone mit der IMEI :XYXYXY zu Reparatur eingereicht.

Unsere von Apple zertifizierten Techniker haben Ihr iPhone genau geprüft - übrigens für Sie kostenfrei - und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das iPhone durch Krafteinwirkung von außen beschädigt wurde. Dieser Schaden wir leider nicht von der Apple Garantie abgedeckt.

Gern senden wir Ihnen gegen eine Kostenpauschale ein Austauschgerät. Wenn Sie dies möchten, brauchen wir hierfür Ihr Einverständnis. Damit kein großer Aufwand für Sie entsteht, haben wir die Antwort schon vorbereitet. Kreuzen Sie einfach die Variante an, für die Sie sich entscheiden und schicken uns das Antwortblatt bis zum 01.03.10 zurück.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!



JUHU Kostenfrei Überprüfung!!!!

Wohoo qualifizierte Techniker!!

Also ein sehr lächerlicher Versuch, mir ein Geständnis aufzusetzen!

Mach dir mal keine sorgen, das ist alles schon richtig so. Ich habe auch die Versicherung von der wertgarantie und genau den selben Brief bekommen als ich mein iPhone eingeschickt habe.
Die sache ist, dass die wertgarantie und t mobile nicht zusammenarbeiten und deine Versicherung jetzt im Moment noch gar nicht weiß dass du Anspruch von ihr nehmen willst. T mobiles reperatursevice hat das iPhone untersucht und festgestellt, dass der schaden nicht von der Garantie abgedeckt wird. Wenn du das auszauschgerät nimmst, dann bezahlst du die genannte kostenpauschale und bekommst ein komplett neues iPhone. Das iPhone bekommst du dann mit der Rechnung zugeschickt. Dese rechnng schickst du zur wertgarantie und bekommst die kostenpauschale abzüglich 10% Selbstbeteiligung zurück.
Der erste schaden den du hattest wurde bstimmt von der Garantie abgedeckt, deswegen hat Apple es einfah repariert. Deine Versicherung weiß bis heute nicht dass dein iPhone mal defekt war.
(20.02.2010, 15:37)Arturchick schrieb:  So hier mal der Originalbrief:

KOSTENVORANSCHLAG:

Sehr geehrter Apple-Nutzer,

Sie haben uns das Iphone mit der IMEI :XYXYXY zu Reparatur eingereicht.

Unsere von Apple zertifizierten Techniker haben Ihr iPhone genau geprüft - übrigens für Sie kostenfrei - und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das iPhone durch Krafteinwirkung von außen beschädigt wurde. Dieser Schaden wir leider nicht von der Apple Garantie abgedeckt.

Gern senden wir Ihnen gegen eine Kostenpauschale ein Austauschgerät. Wenn Sie dies möchten, brauchen wir hierfür Ihr Einverständnis. Damit kein großer Aufwand für Sie entsteht, haben wir die Antwort schon vorbereitet. Kreuzen Sie einfach die Variante an, für die Sie sich entscheiden und schicken uns das Antwortblatt bis zum 01.03.10 zurück.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!



JUHU Kostenfrei Überprüfung!!!!

Wohoo qualifizierte Techniker!!

Also ein sehr lächerlicher Versuch, mir ein Geständnis aufzusetzen!

Mach dir mal keine sorgen, das ist alles schon richtig so. Ich habe auch die Versicherung von der wertgarantie und genau den selben Brief bekommen als ich mein iPhone eingeschickt habe.
Die sache ist, dass die wertgarantie und t mobile nicht zusammenarbeiten und deine Versicherung jetzt im Moment noch gar nicht weiß dass du Anspruch von ihr nehmen willst. T mobiles reperatursevice hat das iPhone untersucht und festgestellt, dass der schaden nicht von der Garantie abgedeckt wird. Wenn du das auszauschgerät nimmst, dann bezahlst du die genannte kostenpauschale und bekommst ein komplett neues iPhone. Das iPhone bekommst du dann mit der Rechnung zugeschickt. Dese rechnng schickst du zur wertgarantie und bekommst die kostenpauschale abzüglich 10% Selbstbeteiligung zurück.
Der erste schaden den du hattest wurde bstimmt von der Garantie abgedeckt, deswegen hat Apple es einfah repariert. Deine Versicherung weiß bis heute nicht dass dein iPhone mal defekt war.
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#22

@sirgrej , Editier mal Deine Beitrag Smiley Zwei mal das gleieche in einem Beitrag muss ja nicht sein.

iPhone 12 256 GB, MacBook Pro late 2013
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#23

Hallo Leute,

nur mal als kleinen Tip. Ich würde an eurer Stelle hier keine "Rechtsberatungen" abgeben, denn das ist in Deutschland verboten und höchst strafbar. Ich halte mich in solchen Sachen immer zurück und würde nie schreiben "du musst...." oder "du solltest....". Gebt den anderen keinen Tip was sie machen sollen, sondern erklärt doch vielmehr was IHR machen WÜRDET.

Seht dies nur als kleinen Tip an, ich möchte hier natürlich Niemanden einschränken...;-.)

Gruß
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#24

Da hast du vollkommen recht, in allenRechtsforen wird immer in der 3. Person diskutiert.
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#25

Strafbar ist das nur, wenn man Jurist ist. Zumal das hier keine Rechtsberatung ist. Das ist Gequatsche wie jedes andere auch. Den Jurist will ich sehen, der sowas hier als Beweis ansieht.
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#26

Also du solltest erst einaml die Wertgarantie informieren, denn wenn die gar nichts von dem ganzen Wissen können di ja auch schlecht zusagen...

Du hast ja lediglich ein Schreiben bekommen das es kein garantiefall ist, ist ja auch klar...
(04.03.2010, 09:59)Surfline schrieb:  Hallo Leute,

nur mal als kleinen Tip. Ich würde an eurer Stelle hier keine "Rechtsberatungen" abgeben, denn das ist in Deutschland verboten und höchst strafbar. Ich halte mich in solchen Sachen immer zurück und würde nie schreiben "du musst...." oder "du solltest....". Gebt den anderen keinen Tip was sie machen sollen, sondern erklärt doch vielmehr was IHR machen WÜRDET.

Seht dies nur als kleinen Tip an, ich möchte hier natürlich Niemanden einschränken...;-.)

Gruß

naja es ist ja keine Rechtsberatung, da er ja zur Zeit mit niemanden im rechtsstreit ist, wir haben ihn ja nur erläutert was dieses Schreiben zu bedeuten hat.
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#27

Ich sag ja, ich will ja Niemanden belehren. Ist nur ein Tip.
Und strafbar ist es natürlich gerade dann, wenn du KEIN Jurist bist, da Rechtsberatungen ausschließlich von Anwälten oder angegliederten Institutionen durchgeführt werden dürfen. Und in anderen Foren sind auch schon Leute für belangloses Gequatsche angeschissen worden.

Wie gesagt, nur als kleiner Hinweis, kann ja jeder mit machen was er will.

Und nu ist aber auch gut damit, ist ja blöd wenn man sich über allen Mist Gedanken machen muss...;-)

Würd mich aber interessieren wie die Sache mit der Versicherung ausgegangen ist...bis dann mal...,-)
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#28

..hm kann er zu so vielen anwälten wie er möchte ! dass kann er "knicken" tut mir zwar leider aber das fällt bei den Versicherungen unter Eigenverschuldung ! Ich gebe dir ein Tip dein Freund oder bekannter soll seiner Hausratsversichrung melden das er es versehentlich gestoßen hätte ! dann bekommst du einen Zeitwert ersetzt und von dem Geld lass es Kostenpflichtig reparieren
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#29

die Wertgarantie beinhaltet auch Eigenverschuldung ?!

wenns dir runterfällt und die Scheibe gebrochen ist zahlen die ja auch Smiley

Biete iPhone Service Deutschlandweit bei Intresse --> PN !
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#30

(28.02.2010, 07:46)sirgrej schrieb:  
(20.02.2010, 15:37)Arturchick schrieb:  So hier mal der Originalbrief:

KOSTENVORANSCHLAG:

Sehr geehrter Apple-Nutzer,

Sie haben uns das Iphone mit der IMEI :XYXYXY zu Reparatur eingereicht.

Unsere von Apple zertifizierten Techniker haben Ihr iPhone genau geprüft - übrigens für Sie kostenfrei - und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das iPhone durch Krafteinwirkung von außen beschädigt wurde. Dieser Schaden wir leider nicht von der Apple Garantie abgedeckt.

Gern senden wir Ihnen gegen eine Kostenpauschale ein Austauschgerät. Wenn Sie dies möchten, brauchen wir hierfür Ihr Einverständnis. Damit kein großer Aufwand für Sie entsteht, haben wir die Antwort schon vorbereitet. Kreuzen Sie einfach die Variante an, für die Sie sich entscheiden und schicken uns das Antwortblatt bis zum 01.03.10 zurück.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!



JUHU Kostenfrei Überprüfung!!!!

Wohoo qualifizierte Techniker!!

Also ein sehr lächerlicher Versuch, mir ein Geständnis aufzusetzen!

Mach dir mal keine sorgen, das ist alles schon richtig so. Ich habe auch die Versicherung von der wertgarantie und genau den selben Brief bekommen als ich mein iPhone eingeschickt habe.
Die sache ist, dass die wertgarantie und t mobile nicht zusammenarbeiten und deine Versicherung jetzt im Moment noch gar nicht weiß dass du Anspruch von ihr nehmen willst. T mobiles reperatursevice hat das iPhone untersucht und festgestellt, dass der schaden nicht von der Garantie abgedeckt wird. Wenn du das auszauschgerät nimmst, dann bezahlst du die genannte kostenpauschale und bekommst ein komplett neues iPhone. Das iPhone bekommst du dann mit der Rechnung zugeschickt. Dese rechnng schickst du zur wertgarantie und bekommst die kostenpauschale abzüglich 10% Selbstbeteiligung zurück.
Der erste schaden den du hattest wurde bstimmt von der Garantie abgedeckt, deswegen hat Apple es einfah repariert. Deine Versicherung weiß bis heute nicht dass dein iPhone mal defekt war.

Ich habe derzeit auch das Problem, das mir mein Iphone ins Klo gefallen ist. Hatte es in der Hosentasche und ziemlich eilig auf die Toilette zu kommen (lacht nur), mir ist es dann aus der Rücktasche direkt ins Becken. Ich habe dann Wertgarantie angerufen und es zum T-Mobile shop gebracht. Heute bekam ich dann die SMS das es im Reparaturcenter angekommen ist. Eine Nachfrage ergab, das es dort geprüft wird, ob es ein Garantiefall ist (ist keiner, das ist mir bereits klar) und dann bekomme ich wohl einen Kostenvoranschlag dafür. Muss ich dann erst in Vorkasse treten, wenn ich ein Neues bekomme oder wie läuft das ab? Habe ja nicht mal eben soviel Geld hier rum liegen. Oder schicken die mir dann die rechnung mit dem Gerät und ich gebe diese dann an die Versicherung weiter?
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#31

Egal, wie man das jetzt mit der "Rechtsberatung" und den Formulierungen sehen mag.... Aber DAS ist definitiv Anstiftung zum Versicherungsbertrug und definitiv strafbar!

(14.03.2010, 14:42)mcsims schrieb:  ..hm kann er zu so vielen anwälten wie er möchte ! dass kann er "knicken" tut mir zwar leider aber das fällt bei den Versicherungen unter Eigenverschuldung ! Ich gebe dir ein Tip dein Freund oder bekannter soll seiner Hausratsversichrung melden das er es versehentlich gestoßen hätte ! dann bekommst du einen Zeitwert ersetzt und von dem Geld lass es Kostenpflichtig reparieren
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#32

Hey,
leider ist mir vorgestern Abend mein Iphone runtergefallen und es sind keine Kratzer zum sehen, aber das Display bleibt nur noch weiß, kann aber noch den Slider bewegen, also höre das Geräusch.
War heute im Apple Store München und der meinte, dass das Display kaputt ist.
Habe damals bei T-mobile eine Versicherung fürs Iphone abgeschlosse, also die bei Wertgarantie.
Die machen aber jetzt allerdings Stress, da das Runtergefallene Iphone nicht die gleiche IEM-Nummer wie die im Vertrag. Da mein erstes Iphone aufgrund Garantie beim Apple Store ausgetauscht wurde, hab ich ein neues mitbekommen. Hätte ich dies melden sollen, weil ganz so deutlich steht das in den AGB nicht drin.
Was glaubt ihr, hab ich chancen, dass die mir die Reparatur bezahlen?
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#33

Nein . Die Garantie gilt für das Handy was jetzt Apple hat. Wenn Du Glück hast und beweisen kannst das Apple es mal ausgetauscht hat könnten sie es auf Kulanz machen.

Gruß Mike
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#34

Nur müssen die das doch deutlich in die AGBs schreiben.
Das Problem ist, dass das mein 3. Austauschgerät ist und ich das somit nicht mehr vorweisen kann.
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#35

So, ich habe nun auf der Seite von datrepair die ersten Bilder von meinem Iphone gesehen. Kann mir jemand von Euch was dazu sagen, bzw. was ist da drauf zu sehen?
[Bild: show_img.php?img=03a7c2-1271266035.jpg&size=thumb]

[Bild: show_img.php?img=9c6470-1271266337.jpg&size=thumb]

Bei dem unteren kann ich es mir denken, das ist wahrscheinlich der verfärbte Indikatorstreifen, aber das obere kann ich mir nicht erklären. Vielleicht aber jemand von Euch???
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#36

beim oberen is gaaaaanz wenig rot ! nur nen Haarbreit

Biete iPhone Service Deutschlandweit bei Intresse --> PN !
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#37

Tut mir leid, dass ich einen älteren Thread noch mal ausgrabe, aber ich wollte wegen meiner Frage keinen neuen Thread aufmachen, wo es hier schon so viele ähnliche gibt.

Also in dem Schreiben oben wird ja erwähnt, dass einem ein Austauschgerät zur Verfügung gestellt werden könne. Was kostet sowas denn im Fall des iPhone 4?

Ich will nämlich auch über den VF-Shop diese Wertgarantie-Sache abschließen bin aber ob der Bedingungen etwas verwirrt. So steht dort, dass ich mir die Reparaturwerkstatt selbst aussuchen kann, so dass ich natürlich den direkten Weg über Apple bevorzugen würde.
Andererseits wäre mir eine Lösung sehr recht, bei der ich nach Möglichkeit auch sofort ein Ersatzgerät bekomme.
Ist dies über Apple möglich? Lohnt es vllt sogar einen ACPP abzuschließen und die Kosten für den unberechtigten Austausch dann von der Versicherung erstatten zu lassen (tun sie das überhaupt?)?
Oder gibt es eine einfachere Möglichkeit ein defektes iPhone gegen einen Pauschalbetrag von Apple tauschen zu lassen?

Wäre klasse, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte, damit ich nicht sinnlos noch zwei ACPPs kaufe. Smiley
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#38

die gute Dame von der Wertgarantie hat mir damals am Telefon erklärt, dass man das kaputte iPhone über Apple tauschen kann (die "bieten einem dann glaub ich ein refurb. Gerät für um die 250€ an) man bekommt dann dieses "neue" iPhone und eine Rechnung von Apple. Rechnung zahlst du und reichst sie dann hinterher bei der Wertgarantie ein. So das Gespräch bevor ich meinen Vertrag mit denen geschlossen habe.

Wichtig: nach jedem Tausch auf Garantie die neue Seriennummer bei der Wertgarantie durchgeben. Geht problemlos per Mail oder Telefon.
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#39

Ah, perfekt, das ist doch schon mal eine gute Nachricht. Wie viel genau der Tausch kostet, weißt du aber nicht zufällig, oder? Und ob man auch den Vorabtausch in Anspruch nehmen kann, wie bei einem normalen Garantiefall?

EDIT: Ha, ich hab endlich was direkt bei Apple gefunden: Klick mich!
Wenn ich das richtig verstehe, kostet eine Reparatur außerhalb der Garantieabdeckung 210,90€ plus die 29€ für den Vorabersatz (ARS-Gebühr). Das ist ja nun wirklich nicht so viel, als dass die Versicherung die Leistung wg. Unwirtschaftlichkeit verweigern würde (hoffe ich).
Bleibt nur die Frage, ob man auch mit ACPP die ARS-Gebühr erlassen bekommt, oder gilt das nur für "echte" Garantiefälle?

EDIT 2: Toll, die Dame im Laden hat mir gerade erklärt, dass ich im Schadensfall das Telefon bei Ihnen abgeben müsse, sie würden es dann zu der nächsten großen Reparaturzentrale schicken, aber im Falle des iPhones würden die es dann noch mal weiter an Apple schicken. Dadurch würde eine Reparatur vermutlich 10 bis 14 Tage dauern.
Natürlich habe ich gefragt, ob ich das iPhone denn nicht einfach selbst gleich zu Apple schicken könne, aber das verneinte sie. Der Schaden müsse erst von aufgenommen und an die Wertgarantie gemeldet werden und das würde nur in diesem Servicecenter sonstwo passieren.

Ich werde wohl noch mal bei der Wertgarantie anrufen müssen und nachfragen, ob dies so korrekt ist. :/
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#40

Natürlich müssen sie überprüfen und dokumentieren können bevor das Gerät ausgetauscht wird.
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