Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

iPhone 4 + Ebay Problem
#21

Selbst wenn der Bieter gehackt wurde, laut Recht ist jeder für die Sicherheit seines Rechners selbst zuständig. Gab es letztens auch ein Urteil, da ging es zwar nur um ein offenes WLan, aber ja.
Ob die Rechtschutz da übernimmt, hach ich weiß nicht... Mach dir da nicht zu große Hoffnung.

Ansonsten, viel Glück!
Zitieren
#22

Kann man doch schnell über die IP rausfinden ob das Angebot über die selbe IP reingestellt wurde, wie die, mit der der user die Nachrichten verschickt.
Zitieren
#23

und wer soll das machen mit der ip?.................
Zitieren
#24

Jetzt habe ich von Ebay die nächste Mail bekommen

"dies ist eine wichtige Mitteilung des eBay-Sicherheitsteams. Es handelt sich um folgendes Angebot:

280524381696 - Apple Iphone 4 HD 32GB Unlocked Schwarz Neu!

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass alle Angebote des Verkäufers vor kurzem von uns beendet wurden. Die Berechtigung des Verkäufers, bei eBay zu handeln, wurde vorerst aufgehoben. Der Vorgang wird derzeit von uns untersucht. (Der aktuelle Status des Verkäufers wird auf der eBay-Website neben dem Mitgliedsnamen angezeigt.)

Laut unseren Unterlagen waren Sie Bieter / Käufer bei einem Angebot dieses Verkäufers.

Waren Sie Bieter dieses Angebots, dann erhalten Sie diese allgemeinen Hinweise nur zu Ihrer Sicherheit. Als Käufer wägen Sie bitte sorgfältig ab, ob Sie die begonnene Transaktion tatsächlich abschließen möchten.

Wie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen erläutert, stellt eBay lediglich eine Handelsplattform zur Verfügung. Wir können keine Garantie dafür übernehmen, dass Verkäufer alle Transaktionen ordnungsgemäß abschließen und dass die Lieferung und Qualität der gekauften Artikel den jeweiligen Angaben entsprechen. Als Käufer sollten Sie grundsätzlich alle verfügbaren, den Verkäufer betreffenden Informationen berücksichtigen, bevor Sie Ihre Zahlung übermitteln.

Unter Umständen ist es sinnvoll, die Zahlung zu verzögern, bis Sie sicher sind, dass die Transaktion zu Ihrer Zufriedenheit durchgeführt wird. "

Nach einem Anruf bei Ebay: der Fall wird geprüft, da es Ungereimtheiten gibt.

Der Verkäufer könnte ja gehackt worden sein.


Doch wenn er gehackt wurde, gibt er keine so Antworten:


UNSER SCHRIFTVERKEHR

Ich denke eher, dass Ihnen der Preis zu nieder ist.
Doch ich habe das iPhone zu diesem Preis gekauft
und möchte es auch gerne haben.
Sie können nichts anbieten, was Sie nicht besorgen können.
Deshalb ich bestehe auf das iPhone!!!


eBay 22.06.10 um 17 27 MESZ


Dieser Fall wurde vom Verkäufer aus folgendem Grund gemeldet: Anderer Grund.
Weitere Informationen des Verkäufers: hallo leider muss ich den kauf rückgängig machen da ich die iphones nich besorgen kann Dies schreibt man nicht, wenn man gehackt wurde.

wie seht ihr das??
Zitieren
#25

Leute, denkt doch mal nach.

Vielleicht ist der Käufer garnicht im Rechtschutz und muss ggf selbs den Anwalt noch zahlen!

Lass es über Ebay direkt laufen, melde diesen Artikel und Ebay kümmert sich darum.... droht doch nicht immer mit der gleichen Laier^^

iPhone 4s 16gb iOS 7.0.1
iPad II 16gb + 3g iOS 7.0
iMac 21.5" 10.9.4 2ghz
Zitieren
#26

genau das ist das, was ich meinte...

selbst ebay fährt die schiene jetzt, dass der verkäufer ja auch gehackt worden sein könnte....das ist doch der wahnsinn oder....ebay will sich da raus ziehen und "prüft" es angeblich....klaaaaaaaar

morgen sofort zum anwalt und fertig ist!
Zitieren
#27

(22.06.2010, 19:23)kohllege schrieb:  und wer soll das machen mit der ip?.................
Angenommen der Fall kommt vor Gericht, kann man die IP's ausfindig machen um nen Hack auszuschließen.
Zitieren
#28

Am schluss war es ein 18 Jähriger Kiddie und nach einem Jahr Rechtsstreit kommt nix rum. Aber probieren kann mans ja.
Zitieren
#29

und jetzt würden wir zu dem thema theorie und praxis kommen.....

600 euro, 1000 euro is ne stange kohle....aber ich sehe da dunkel, dass das mit den ip´s wirklich vor gericht erfolgt bei einer derartigen summe. wir reden hier nicht über 10000euro oder so....

naja, warten wir´s ab...
Zitieren
#30

Wie ich lese wurde für den Arktikel auch noch nichts bezahlt!
Dadurch wurdest du im eigentlichen Sinne nicht "geschädigt"!
Ich glaube kaum, dass sich ebay die bemühungen macht, hier nachzurecherschiren,
ob der Verkäufer tatsächlich im Besitz eines Iphones 4 ist und sich von der
zu niedrigen Summe, wie von dir angegeben, vom Kaufvertrag zurückgetreten ist!
Es wird mit einer verwarnung bzw. sperrung des Verkäuferaccounts und eine
ernüchternde Erfahrung deinerseits enden!
Einen Anwalt hinzuzuziehen, könnstest du in betracht ziehen,
wird dir aber ebenso wenig nutzen!

Zum Thema, "Auktionen -einfach- abbrechen"

Es müssen gravierende Begründungen vorliegen um Auktionen abbrechen zu können!
Wenn aus Sicht des Verkäufers die Begründung vorliegt sein Account wäre gehackt worden,
ist das mit sicherheit, seitens ebay nicht leicht herrauszufinden ob es auch der Wahrheit entspricht!
Er könnte auch "unsorgsam" mit seinen Acpuntdaten umbegangen sein, und so etwas "verkauft" haben
was er gar nicht wollte/besessen hat! Was wiederum für eine nicht personenbezogene Auktion hindeutet,
und es eventuell zu gunsten des Verkäufers enden würde!
Zitieren
#31

Einfach hartnäckig bleiben, denn wo kommen wir dahin, wenn jeder das Angebot zurückzieht, weil er den Verkaufspreis für zu niedrig befindet?
Zitieren
#32

Du könntest dir auf allefälle eine Rechtsauskunft einholen!
Aber du musst bedenken, dass hier kein finanzieller Schaden entstanden ist!
Ob sich das dann rendiert ist die eine Frage und die andere Frage ist,
wenn dir das iphone 4 zugesprochen wird, und der Verkäufer es tatsächlich NICHT hat,
hast du auch kein Anspruch auf Schadenersatz!
Es bleibt leider nur eine rein Formale Schädigung!
Zitieren
#33

Anwalt nehmen.
Ich kenne jemanden dem die EX-Freundin eine Yacht und einen Rolls im Gesamtwert von einigen tausend € ersteigert hat.
Er konnte die Kaufverträge nur über den Anwalt rückgängig machen weil er ein psychiatrisches Gutachten hatte dass die ein mächtiges prolem mit der Trennung hatte.

Mit rechtschutz einfach mal den Anwalt fragen. Der wird dir schon sagen wie die Chancen stehen.
Zitieren
#34

Di eFrau von Ebay meinte noch, ich solle dann einfach mit Paypal bezahlen. Dann ist ein Schaden entstanden, und wenn alles nichts bringt, bekomme ich das Geld wieder zurück.

Eh wie mich das ank.....

Da hat man mal Glück und so ein Ar... kommt ungeschoren davon.
Angry
Zitieren
#35

Ja aber hier noch zu bezahlen, grenzt nicht unbedingt an Klugheit!
Es ist leider wie es ist, ebay kann nur im Rahmen des geschehens argieren!
Verwarnen, oder Sperren alles was sich darüber beläuft, muss man eigens in die Hand nehmen,
und hier kann man mit einem Anwalt eben auch nicht wirklich was machen!
Anderst sieht es aus wenn du gezahlt hättest und er weigert sich den Artikel dir zu
übergeben/zu versenden bzw. die Summe zurückzutransferien!
Da könnte man aber wenn man mit paypal bezahlt hätte auf den Käuferschutz oder
wenn mann per Bankeinzug gezahlt hat, über die jeweilige Bank mittels Rückbuchung zurückgreifen!

Ich weiss es nicht wie es in deutschland ist!
Hier in Österreich hat man erst dann auf das Produkt Anspruch,
wenn der Kauf mit Erhalt des Artikels/Produktes erfolgt ist!

Hatte das mal mit einem bekannten, den ein Auto verkauft wurde!
Es wurde zwar um einem Preis verkauft aber im eigentlichen Sinne ist kein Geld geflossen
aber er stand dennoch im Kaufvertrag und es war auf ihn angemeldet!
Er hatte dennoch KEIN Anspruch auf das Auto , weil der Kauf mangels endgültiger
Übergabe nichtig wurde! (sprich keine Papiere)
Das Auto Polizeilich einzuholen oder Anwalttechnisch zurückzufordern schlug fehl!
Zitieren
#36

@Steffi7141

Das halte ich nicht unbedingt für eine gute Strategie. Wenn du das Geld nun überweist nachdem Du den HInweis von EBay bekommen hast, fällt das nachher noch unter selbst verschuldet und Du siehst gar nichts wieder.

Nachdem sich nun aber herausgestellt hat, dass da irgendwas nicht ganz sauber zu sein scheint, gibt es vor allem eine Sache, die ich als allerletztes in Betracht ziehen würde:

Irgendwem Geld zu überweisen.

Wir sprechen hier von 700 Euro. Bevor ich das Risiko eingehe, Geld zu verlieren oder es über Monate eines Rechtsstreits nicht wieder zu sehen, würd ich lieber noch 200 Euro rauflegen und es bei nem normalen Händler als Importware kaufen.
Zitieren
#37

naja, ich denke auch, dass ich noch 2-3 Monate warte. Dann kann man die Dinger bestimmt regulär kaufen.

Je höher die Freude, desto größer die Trauer - es ärgert mich schon sehr!!!!!
Zitieren
#38

Ich würde definitiv auch den Anwalt einschalten.
Vorher allerdings mal kräftig drohen - in einigen Fällen bringt das auch schon was.
Es kann ja nicht sein, dass man - und hier ist es offensichtlich - die Auktion abbricht, weil der Kaufpreis zu niedrig bleibt.
Jeder hat seine Willenserklärung abgegeben.
Es besteht bereits ein Schuldvertrag - Du schuldest Ihm das Geld und er Dir ein iPhone 4!
Bevor Du bei eBay bietest, steht auch da "Das Angebot ist bindend. Bieten Sie nur wenn Sie den Artikel wirklich kaufen wollen!".
Auch das Anbieten einen nicht vorhandenen Artikels ist nicht in Ordnung.
Also bist Du meines Erachtens klar im Recht.
Ob das in Deutschland dann auch zugunsten von Dir ausgeht, ist leider eine andere Sache.

Habe da schon einige Erfahrung mit ASUS Reperaturen etc., wo dann auch statt 1500€ plötzlich nur noch 900€ für mich frin waren...

Ich drücke Dir auf jeden Fall die Daumen!!!
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema / Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Letzter Beitrag von Fraaay
30.05.2014, 08:16



Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 5 Gast/Gäste