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nach iphone verpackungen
#1

jetzt die ipad verpackungen im ebay

gehen bis 600,-

teure kartons, die anwälte freuen sich.
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#2

Worüber sollen die Anwälte sich freuen?

Wenn in der Artikelbeschreibung drin steht, dass es sich um die OVP handelt und das iPad nicht dabei ist, kann dagegen rechtlich garnichts unternommen werden
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#3

ja, aber viele beschreibungen sind bewusst missverstaendlich formuliert
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#4

da gebe ich dir recht währe auch beinnahe mal darauf rein gefallen nur ebay hat das gemerkt und hat denn member gesperrt haha
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#5

eBay versucht zwar dagegen anzukämpfen, aber es gibt immer wieder Auktionen, die durchkommen. Hatte damals eine INTEL CORE 2 DUO Verpackung verkaufen wollen, aber eBay hatte was dagegen...
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#6

@TuDao: Gut so!
Diejenigen, die darauf reinfallen, mögen selbst schuld sein, aber diejenigen, die einen solchen Verkauf versuchen, sind in meinen Augen alles andere als vertauenswürdige Vertragspartner!

Wer das versucht, sollte als Verkäufer ausgeschlossen werden.
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#7

Und mit welcher Intention hast du die Verpackung dort zum Verkauf angeboten?

Und dazu:
(28.06.2010, 11:40)FeelingwithPain schrieb:  naja wird bis vors gericht gehn was solls XD
Weil u.a. wegen so einem Scheiss Prozesse geführt werden, haben wir immense Justizkosten und ewig lange Prozessdauern. So richtig zum lachen finde ich das daher nicht.
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#8

Ich sag ja: Selber schuld, wenn es eindeutig beschrieben ist. Dann finde ich 260,-€ Lehrgeld zu bezahlen vollkommen i.O.... Wer zu blöd zum Lesen ist..... WENN ES EINDEUTIG BESCHRIEBEN IST!
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#9

Die Frage war, mit welcher Intention du das Angebot da reingestellt hast. Denn ich denke nicht, dass du das Ziel hattest, mit der Auktion den wahren Wert der Verpackung in Höhe von ein paar Cent oder max. ein paar Euro zu erzielen, sondern ich könnte mir schon ganz gut vorstellen, dass du auf eben diese "dummen" Leute abgezielt hast. Und sich dann auch noch darüber zu freuen, wie toll das alles geklappt hat und dass du damit gerne vor Gericht ziehen wirst, finde ich etwas armselig und moralisch verwerflich. Aber was soll's, ich hab jetzt auch nicht vor, hier ne moralische Diskussion anzuzetteln, das hat ja sowieso kaum Sinn. Und dass du streng juristisch gesehen auf der sicheren Seite stehst, habe ich nicht bezweifelt.
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#10

@Prabhu Deva: meine Rede. Selbst wenn das juristisch einwandfrei sein sollte, ist trotzdem klar, dass solche Angebote eingestellt werden um die potentiellen Käufer in die Irre zu führen und mehrere Hundert Euro für etwas zu erzielen, das nur ein paar Cent wert ist.

Moralisch ist das in meinen Augen indiskutabel.
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#11

Von daher tut eBay im eigenen Interesse gut daran, solche Angebote nach Möglichkeit sofort zu löschen. Die haben nämlich auch ein Interesse daran, dass selbst "dumme" Menschen, die nichts von der Problematik mit solchen möglichen "Trick-Angeboten" wissen, einigermaßen gefahrlos dort mitbieten können. Das heißt übrigens nicht, dass ich gegen eine gewisse Eigenverantwortung und scharfes Nachdenken auf Seiten der Käufer im Internet bin, ich bin aber trotzdem entschieden gegen solche vorsätzlichen "Trick-Angebote".
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#12

Wenn es eindeutig erkennbar ist, dass es um die Verpackung geht ist es doch die Schuld des Anwenders wenn er hingeht und einen Haufen Geld dafür bezahlt.

Ich selbst hatte meine Verpackung des 3GS verkauft und jemand wollte die Verpackung gegen sein Sony Telefon und Zuzahlung tauschen. Ich habe ihm als Antwort öffentlich geschrieben, ob er wirklich für eine Verpackung so viel Geld zahlen will. Danach habe ich nichts mehr von ihm gehört. Die Verpackung ging dann für rund 20€ über den "Ladentisch".
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#13

In dieser Auktion (Klick!) für die Verpackung eines iPhone 4 werden zunächst lang und breit die technischen Features des iPhone 4 (und nicht die der Verpackung) aufgelistet, danach in sehr großer Schrift der Hinweis gebracht, dass das iPhone 4 endlich in Deutschland erhältlich ist und dass "der Artikel neu und aus einer Vertragsverlängerung der Telekom" stammt, und erst danach steht in deutlich kleinerer Schrift, dass es sich nur um die Verpackung handelt. Das findet ihr also auch alle so in Ordnung? Wieso werden in der Beschreibung nicht die Maße, Farbe und Material der leeren Verpackung genannt, wieso wird der Käufer heiß auf das iPhone 4 gemacht? Für sowas sollte man schleunigst einen neuen Straftatbestand einführen, falls das nicht derzeit schon unter Täuschung oder so fällt.

Außerdem machen sich alle diese Verkäufer gezielt die Tatsache zunutze, dass Leute, die wirklich ein originalverpacktes iPhone verkaufen, in ihren Beschreibungen fast immer "OVP" oder "Originalverpackung" stehen haben, und schreiben das logischerweise genauso in ihre Beschreibungen, so dass man von der Beschreibung allein schon mal nicht unterscheiden kann, was gemeint ist. Auch hier wieder: Juristisch mag das einwandfrei sein, die Leute, die sowas machen, sind und bleiben armselige Betrüger.

:thumbdown:
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#14

@Prabhu Deva
Genau das sind die irreführenden Angebote und die gehen nicht. Dagegen sollte man vorgehen. Aber, wenn jemand ganz groß in rot schreibt: "Achtung, Sie bieten hier nur für die Verpackung, ohne dem Gerät." dann ist das in Ordnung.
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#15

Da stimme ich dir absolut zu. Aber kannst du mir eine Auktion mit genau so einer eindeutigen Beschreibung zeigen? So eine habe ich noch nie gesehen (habe natürlich nicht tiefergehend danach geforscht, aber trotzdem).
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#16

Ich wäre mir nicht so sicher, ob solche Angebote und darauf resultierende (Rechts-)Geschäfte juristisch einwandfrei sind.

Das erwähnte iPhone4 OVP Angebot ging ja für über 200 Euro weg. Da dürfte dann m.E. (ohne juristische Ausbildung) Paragraph 138 des BGB greifen:

http://dejure.org/gesetze/BGB/138.html schrieb:§ 138
Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher


(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Den Karton für 20 Euro zu verscherbeln liegt dagegen wohl völlig im Rahmen.
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#17

ich würde nicht sagen, dass der Wucher nach §138 II BGB hier einschlägig ist.

Das hohe Gebot kommt ja vom Käufer selbst..Wucher könnte man bejahen, wenn man die Verpackung für 1000 € Sofortkauf einstellen würde.
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#18

Sagt ihr beide das jetzt nur so, oder seid ihr irgendwie juristisch gebildet? Falls letzteres, wie beurteilt ihr denn so ein Gebot wie das oben von mir verlinkte, in dem offensichtlich lang und breit das iPhone 4 an sich beschrieben wird und nur ganz unter in kleinerer Schrift der Hinweis darauf kommt, dass nur die Verpackung verkauft wird?
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#19

@Ratio: OK. Bei einer Auktion kann das vielleicht anders sein, als bei einem Festpreisangebot. Dennoch würde ich von einem Verstoß gegen die guten Sitten ausgehen und evtl. sogar ein arglistiges Verhalten (Täuschung?) annehmen.

Siehe dazu auch der Hinweis auf dieser (etwas seltsam designten) Seite: http://www.ra-kotz.de/internetauktion7.htm (Punkt 3).

Dass Ganze ist wohl ein wenig schwammig.
Genau lesen hat sich bei eBay (und eigentlich auch sonst überall) schon immer ausgezahlt.
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#20

theoretisch kann ebay die gepostete auktion für nichtig erklären da es bei ebay verboten ist gebühren auf die käufer abzugeben.

ebaygebühren und eventuelle paypalgebühren sind immer vom verkäufer zu tragen.

:-)
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