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jetzt die ipad verpackungen im ebay
gehen bis 600,-
teure kartons, die anwälte freuen sich.
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Worüber sollen die Anwälte sich freuen?
Wenn in der Artikelbeschreibung drin steht, dass es sich um die OVP handelt und das iPad nicht dabei ist, kann dagegen rechtlich garnichts unternommen werden
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ja, aber viele beschreibungen sind bewusst missverstaendlich formuliert
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da gebe ich dir recht währe auch beinnahe mal darauf rein gefallen nur ebay hat das gemerkt und hat denn member gesperrt haha
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eBay versucht zwar dagegen anzukämpfen, aber es gibt immer wieder Auktionen, die durchkommen. Hatte damals eine INTEL CORE 2 DUO Verpackung verkaufen wollen, aber eBay hatte was dagegen...
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28.06.2010, 11:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.06.2010, 11:13 von
Xenia.)
@TuDao: Gut so!
Diejenigen, die darauf reinfallen, mögen selbst schuld sein, aber diejenigen, die einen solchen Verkauf versuchen, sind in meinen Augen alles andere als vertauenswürdige Vertragspartner!
Wer das versucht, sollte als Verkäufer ausgeschlossen werden.
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Ich sag ja: Selber schuld, wenn es eindeutig beschrieben ist. Dann finde ich 260,-€ Lehrgeld zu bezahlen vollkommen i.O.... Wer zu blöd zum Lesen ist..... WENN ES EINDEUTIG BESCHRIEBEN IST!
Die Frage war, mit welcher Intention du das Angebot da reingestellt hast. Denn ich denke nicht, dass du das Ziel hattest, mit der Auktion den wahren Wert der Verpackung in Höhe von ein paar Cent oder max. ein paar Euro zu erzielen, sondern ich könnte mir schon ganz gut vorstellen, dass du auf eben diese "dummen" Leute abgezielt hast. Und sich dann auch noch darüber zu freuen, wie toll das alles geklappt hat und dass du damit gerne vor Gericht ziehen wirst, finde ich etwas armselig und moralisch verwerflich. Aber was soll's, ich hab jetzt auch nicht vor, hier ne moralische Diskussion anzuzetteln, das hat ja sowieso kaum Sinn. Und dass du streng juristisch gesehen auf der sicheren Seite stehst, habe ich nicht bezweifelt.
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@Prabhu Deva: meine Rede. Selbst wenn das juristisch einwandfrei sein sollte, ist trotzdem klar, dass solche Angebote eingestellt werden um die potentiellen Käufer in die Irre zu führen und mehrere Hundert Euro für etwas zu erzielen, das nur ein paar Cent wert ist.
Moralisch ist das in meinen Augen indiskutabel.
Von daher tut eBay im eigenen Interesse gut daran, solche Angebote nach Möglichkeit sofort zu löschen. Die haben nämlich auch ein Interesse daran, dass selbst "dumme" Menschen, die nichts von der Problematik mit solchen möglichen "Trick-Angeboten" wissen, einigermaßen gefahrlos dort mitbieten können. Das heißt übrigens nicht, dass ich gegen eine gewisse Eigenverantwortung und scharfes Nachdenken auf Seiten der Käufer im Internet bin, ich bin aber trotzdem entschieden gegen solche vorsätzlichen "Trick-Angebote".
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Wenn es eindeutig erkennbar ist, dass es um die Verpackung geht ist es doch die Schuld des Anwenders wenn er hingeht und einen Haufen Geld dafür bezahlt.
Ich selbst hatte meine Verpackung des 3GS verkauft und jemand wollte die Verpackung gegen sein Sony Telefon und Zuzahlung tauschen. Ich habe ihm als Antwort öffentlich geschrieben, ob er wirklich für eine Verpackung so viel Geld zahlen will. Danach habe ich nichts mehr von ihm gehört. Die Verpackung ging dann für rund 20€ über den "Ladentisch".
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@Prabhu Deva
Genau das sind die irreführenden Angebote und die gehen nicht. Dagegen sollte man vorgehen. Aber, wenn jemand ganz groß in rot schreibt: "Achtung, Sie bieten hier nur für die Verpackung, ohne dem Gerät." dann ist das in Ordnung.
Da stimme ich dir absolut zu. Aber kannst du mir eine Auktion mit genau so einer eindeutigen Beschreibung zeigen? So eine habe ich noch nie gesehen (habe natürlich nicht tiefergehend danach geforscht, aber trotzdem).
ich würde nicht sagen, dass der Wucher nach §138 II BGB hier einschlägig ist.
Das hohe Gebot kommt ja vom Käufer selbst..Wucher könnte man bejahen, wenn man die Verpackung für 1000 € Sofortkauf einstellen würde.
Sagt ihr beide das jetzt nur so, oder seid ihr irgendwie juristisch gebildet? Falls letzteres, wie beurteilt ihr denn so ein Gebot wie das oben von mir verlinkte, in dem offensichtlich lang und breit das iPhone 4 an sich beschrieben wird und nur ganz unter in kleinerer Schrift der Hinweis darauf kommt, dass nur die Verpackung verkauft wird?
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theoretisch kann ebay die gepostete auktion für nichtig erklären da es bei ebay verboten ist gebühren auf die käufer abzugeben.
ebaygebühren und eventuelle paypalgebühren sind immer vom verkäufer zu tragen.
:-)