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Hi!
Hab mein 3GS in der Bucht per Sofort-Kaufen verkauft! Jetzt kommt der Käufer mit der Ausrede, er habe gerade eins geschenkt bekommen und will die Auktion rückgängig machen. Seh ich aber gar nicht ein! Gekauft ist gekauft oder nicht?! Welche Möglichkeiten bleiben mir? Man liest oft, dass Spaßbieter mit 30% des Verkaufspreises belastet werden. Ist das angemessen oder gar Rechtens?
Danke euch für eure Anregungen!
LG
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klar ! Wenn ein käufer ein gebot abgibt ist er auch verpflichtet zu diesem preis den artikle abzunehmen incl. der versandkosten die du hoffentlich angegeben hast.
sollte der käufer nicht zahlen kannst du das über "umgang mit unzuverlässigen käufern" auf der seite "mein ebay" zumindest an ebay melden und bekommst, nach einer entsprechenden wartezeit (10 Tage), die verkaufsgebühr zurück. desweiteren kannst du den artikel dem 2.höchsten bieter, auch über "mein ebay" anbieten. dieser ist in diesem falle aber nicht verpflichtet den artikel zu kaufen.
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Naja das war wie schon gesagt über Sofort-Kaufen! Ich will dass der Käufer den Artikel nimmt und fertig! Das kann doch wohl nicht sein! Sowas macht mich echt Sauer. Ich kann mich dann wieder rum ärgern mit wiedereinstellen etc.
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Hab nen ähnlichen Fall für mein 3GS was wohl zu teuer weggegangen ist. Nervt total.
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wenn ein käufer ein gebot abgibt oder auf sofortkaufen klickt wird er darauf hingewiesen das das angebot bindet ist und muss das auch noch bestätigen. der käufer ist also zur abnahme verpflichtet. sag ihm das.
ansonsten meldest du ihn bei ebay als spassbieter und er bekommt ne verwarnung und keine angst vor ner negativen bewertung, die werden von ebay wieder gelsöcht.
:-)
Aber selbst wenn gar nix geht, kannst du es doch zur Not einfach nochmal als Sofort-Kauf reinstellen, oder? Oder war das ein außergewöhnlich hoher Preis, den du damit erzielt hast?
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Nein außergewöhnlich hoch ist er nicht - 440€ gut es ist ein stolzer Preis aber dennoch ein Fairer oder nicht?!
Keine Ahnung. Ich meine ja nur, dass du den gleichen Preis dann hoffentlich bei einer weiteren Sofort-Kauf-Auktion nochmal erzielen könntest. Ist halt besser, als wenn bei einer richtige Auktion ein hoher Preis rauskommt und der einem dann durch die Lappen geht, weil man dann ja nicht sicher sein kann, ob bei einer eventuellen zweiten Auktion nochmal soviel rumkommt. Aber erstmal abwarten, was eBay und was der Käufer jetzt noch so sagt.
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Im Endeffekt hast Du leider keine wirkliche Chance. Fall an eBay melden, dann wird er abgeschlossen und das war's leider in der Regel... eBay ist mit der Zeit der letzte Schrott geworden! Und du als Verkäufer kannst solche Käufer nichtmal mehr negativ bewerten! Dafür kassiert eBay kräftig ab...
Habe einen ähnlichen Fall vor kurzem durch, angeblich wird von eBay ein Eintrag im benutzerprofil des Käufers gemacht, darauf warte ich heute noch...
Saftladen...
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Melde es eBay, so kommst Du zumindest um die Auktions- und Verkaufsgebühren herum. Und vielleicht zieht die Email von eBay bei ihm ja doch noch...
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das ist doch echt zum kotzen, und es wird wahrscheinlich auch nicht besser bei ebay...
Geb es deinem Anwalt!
Lasst doch den Scheiß mit den Anwälten. Das bringt nichts. Notfalls behauptet der Käufer, sein Goldfisch habe den Sofortkauf gedrückt. Melde den Fall an ebay, lass Dir die Gebühren erstatten und stelle Dein iPhone erneut ein.
rechtlich gesehen ist der Kaufvertrag bindend und er muss es bezahlen.
Nen Anwalt brauchste nicht umbedingt, du kannst auch so klagen. Aber sicherer ist es, wenn du dir einen nimmst. Vielleicht schreckt das schon alleine ab...
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Dann würde ich das jetzt bei eBay melden und die Sache dem Anwalt übergeben. Und wenn ich weniger bekomme, dann würde ich den Differenzbetrag einklagen! Da ich ja eh RS ohne SB würde ich diese Frechheit gerne bestrafen! Sowas ärgert mich ungemein!
Leute!!! Kommt mal wieder runter!!! Der verursachte Schaden ist überschaubar und wird von ebay erstattet. Also benehmt Euch nicht wie die Prozeßhanseln, die wegen der Gartenhecke vor Gericht ziehen.
das einzige was ebay erstattet sind die Angebitskosten...
und bei einem solchen Betrag und bei einem solchen Gegner lohnt sich der Rechtsweg allemal.