Wie heute bekannt wurde, lockerte die US-Regierung ein Gesetz von 1998 zur unerlaubten Nutzung und Manipulation technischer Geräte entgegen der Herstellervorgaben und hat einige Ausnahmen zu diesem Gesetz definiert.
Eine davon betrifft die Manipulation eines iPhones dahingehend, dass Software von Drittanbietern auf das Gerät übertragen werden kann, die von Apple Inc. nicht genehmigt wurde - es geht also um den Jailbreak!!
Die 'Library of Congress', Teil des Copright Offices, prüft und authorisiert alle drei Jahre Ausnahmen des betreffenden Gesetzes und stellt so sicher, dass eine Nutzung, die keines besonderen Schutzes bedarf, nicht verhindert wird.
Neben der Lockerung für den Jailbreak wurden heute drei weitere Ausnahmen des Gesetzes definiert:
In Deutschland gibt es übrigens kein derartiges Gesetz, der Jailbreak ist hierzulande entgegen anderslautender Meinungen also nicht illegal oder gar strafbar, da er nicht gegen geltendes Recht verstößt.
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Update 27.07:
Apple Inc. hat zwischenzeitlich Stellung zur Legalisierung des Jailbreaks genommen und, wie zu erwarten war, ist man dort wenig begeistert von der gesetzlichen Ausnahmeregelung.
Es ist also davon auszugehen, dass Apple auch weiterhin keinen Garantieanspruch im Fall eines Jailbreaks gewährt und selbst von Anzeigen gegen die Lieferanten von Drittsoftware ist die Rede.
Diese Äußerung muss man allerdings im Kontext sehen: Kurz nach der Veröffentlichung fanden sich eine Reihe von Tutorials auf einer bekannten Seite, die unter anderem Anleitungen für 'pirate Apps', also cracked Apps bieten.
Bekanntermaßen distanziert sich auch dieses Board nachdrücklich von jeder Form gestohlener Software und solche Fälle gerichtlich zu belangen, findet selbstredend unsere volle Zustimmung.
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Eine davon betrifft die Manipulation eines iPhones dahingehend, dass Software von Drittanbietern auf das Gerät übertragen werden kann, die von Apple Inc. nicht genehmigt wurde - es geht also um den Jailbreak!!
Die 'Library of Congress', Teil des Copright Offices, prüft und authorisiert alle drei Jahre Ausnahmen des betreffenden Gesetzes und stellt so sicher, dass eine Nutzung, die keines besonderen Schutzes bedarf, nicht verhindert wird.
Neben der Lockerung für den Jailbreak wurden heute drei weitere Ausnahmen des Gesetzes definiert:
- Nutzer dürfen ihr iPhone für den Wechsel auf andere Carrier freischalten und entsprechende Zugangskontrollen umgehen
- College-Professoren, Filmstudenten und Dokumentarfilmer dürfen den Kopierschutz von DVDs aufheben um dem Flmmaterial Clips zum Zwecke der Bildung, Kritik, Kommentierung sowie nicht werbliche Clips hinzuzufügen
- Besitzer eines Computers dürfen externe Sicherheitshardware (Dongles) umgehen wenn diese nicht mehr funktionstüchtig ist und nicht ersetzt werden kann
In Deutschland gibt es übrigens kein derartiges Gesetz, der Jailbreak ist hierzulande entgegen anderslautender Meinungen also nicht illegal oder gar strafbar, da er nicht gegen geltendes Recht verstößt.
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Update 27.07:
Apple Inc. hat zwischenzeitlich Stellung zur Legalisierung des Jailbreaks genommen und, wie zu erwarten war, ist man dort wenig begeistert von der gesetzlichen Ausnahmeregelung.
Zitat:"Apple’s goal has always been to insure that our customers have a great experience with their iPhone and we know that jailbreaking can severely degrade the experience. As we’ve said before, the vast majority of customers do not jailbreak their iPhones as this can violate the warranty and can cause the iPhone to become unstable and not work reliably."
Es ist also davon auszugehen, dass Apple auch weiterhin keinen Garantieanspruch im Fall eines Jailbreaks gewährt und selbst von Anzeigen gegen die Lieferanten von Drittsoftware ist die Rede.
Diese Äußerung muss man allerdings im Kontext sehen: Kurz nach der Veröffentlichung fanden sich eine Reihe von Tutorials auf einer bekannten Seite, die unter anderem Anleitungen für 'pirate Apps', also cracked Apps bieten.
Bekanntermaßen distanziert sich auch dieses Board nachdrücklich von jeder Form gestohlener Software und solche Fälle gerichtlich zu belangen, findet selbstredend unsere volle Zustimmung.
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