23.08.2010, 10:27
Originalverpackung für 350 €
23.08.2010, 10:57
(23.08.2010, 09:41)Fraaay schrieb: Ich hab mich bei meinem Mobilfunkvertrag auch getäuscht. Schnell mal vor Gericht ziehen ich wollte den doch gar nicht. Ich als Käufer finde das der Vertrag einfach nicht gültig ist! Hier wird langsam echt ziemliche Grütze gepostet.
da greift auch nicht das fernabsatzgesetz. wir sprechen uns noch mal, wenn du deinen ersten ebay-karton doch nicht für 400 ocken weg kriegst! "aber ich bin doch im recht" - und der richter lachte sich im hinterzimmer ins fäustchen!
heute zählt nur noch: schnell die akte vom tisch! der rest ist nebensache!
"recht haben" und "recht kriegen".... merk dir den spruch. mit der lebenserfahrung kommt die einsicht, dass da was dran ist!
Bei Auktionen von Privat greift kein Fernabsatzgesetz.
"Wir sind Apple. Wir tragen keine Anzüge. Wir besitzen nicht einmal Anzüge."
23.08.2010, 11:57
dann hab ich bisher glück gehabt. oder das ebay-supportteam ist einfach kulant (respektive "verkäuferunfreundlich"). in meinen "streitfällen" wurde der kaufvertrag immer aufgelöst/widerrufen.
23.08.2010, 12:12
seit wann kann denn ein 3. einen zwischen 2 anderern parteien bestehenden kaufvertrag außergerichtlich widerrufen oder auflösen???
23.08.2010, 12:26
was man hier alles liest, das wachsen einem ja sogar Haare abseits vom Nacken, da die zum Aufstellen schon nicht mehr ausreichen... sorry, aber manche sind hier ganz schön naiv unterwegs was Rechte und Pflichten angeht. Das große eBay macht alles gut! .... und das Internet ja sowieso.
sorry, ich kann manchmal echt nicht mehr ruhig bleiben.
sorry, ich kann manchmal echt nicht mehr ruhig bleiben.
23.08.2010, 12:49
dito steff1975
23.08.2010, 13:58
(22.08.2010, 12:11)ersQue schrieb: http://cgi.ebay.at/ws/eBayISAPI.dll?View...K:MESOX:IT
ich habe mehrere auktionen beobachtet bei welchen die Verpackung verkauft wurde und gemerkt, dass sehr viele für mehrere Hundert € verkauft wurden. Meistens steht in der artikelbeschreibung drinnen:
bietet Platz für: (ganz klein geschrieben)
iPhone 4 32 GB (ganz ganz groß)
Zubehör
...
ich wusste also dass ich explizit darauf hinweisen muss was ich bei meiner auktion verkaufe.
ich bin der meinung dass ich das auch getan habe und diese 2 roten zeilen habe ich nicht erst eingefügt nachdem die gebote abgegeben wurden!!! Das kann man ganz leicht anhand vom datum der letzten aktualisierung feststellen!
ich habe also eine iPhone 4 Verpackung (das iPhone habe ich bereits verkauft, die verpackung hat mir der käufer für einen preisnachlass von EUR 10,- überlassen). die verpackung ist vielleicht bis EUR 50,00 wert. nun sind mir durch diese auktion EUR 22,09 gebühren entstanden.
ich und der käufer haben uns darauf geeinigt, dass er die gebühren bezahlt und wir die angelegenheit vergessen!
er hat sich zuerst auf die fernabsatzrichtlinien (KSchG) berufen, jedoch habe ich den artikel als Privatperson verkauft und kommt das KSchG hier nicht zur anwendung.
in welche kategorie ich die verpackung reinstelle bleibt mir überlassen! die kategorien sind nur zur übersicht da und dass man den artikel den man sucht etwas leichter findet. die artikelbeschreibung ist wichtig und da kann man mir nicht arglistige täuschung vorwerfen. gibt doch mal unter der kategorie Handys & Smartphones "iPhone" ein und schon bekommt ihr tausende artikel die eigentlich zubehör sind...
ich will mit meinen auktionen niemanden täuschen oder abzocken, ich will nur einen fairen preis dafür bekommen. natürlich sind 400 € zuviel für eine verpackung jedoch müssen die käufer von solchen auktionen auch wissen, dass Gebühren und eine Verkaufsprovision auf den Verkäufer zukommen nur weil der Käufer grob fahrlässig bei ebay gebote abgibt.
23.08.2010, 14:10
Ein Rücktritt vom Vertrag kommt schon mal gar nicht in Betracht. Dafür müsste der Verkäufer erstmal eine Pflicht verletzt haben.... und das hat er ja nicht, geboten hat der Käufer.
Das einzige wie man den Kaufvertrag wieder weg bekommt ist eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Und das ist ja, wie ich bereits geschrieben habe, abhängig vom Angebot.
Wenn ein Käufer bei einem einwandfreien Verpackungsangebot bietet ist das nunmal ein rechtsgültiger Kaufvertrag. Da kann auch ebay nichts mehr machen wenn es vor Gericht geht.
Das einzige wie man den Kaufvertrag wieder weg bekommt ist eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Und das ist ja, wie ich bereits geschrieben habe, abhängig vom Angebot.
Wenn ein Käufer bei einem einwandfreien Verpackungsangebot bietet ist das nunmal ein rechtsgültiger Kaufvertrag. Da kann auch ebay nichts mehr machen wenn es vor Gericht geht.
23.08.2010, 14:55
Das ist ja abenteuerlich hier.
Fernabsatzgesetz bei Verkauf von privat.
ROFL
Fernabsatzgesetz bei Verkauf von privat.
ROFL
Bevor das hier noch zum 'wie verkaufe ich meine OVP so, dass der Käufer zahlen muss und mir rechtlich niemand was kann'-Thread wird, endet der Spaß jetzt.
Ob juristisch angreifbar oder nicht, ob jeden Tag ein 'Dummer' aufsteht oder nicht - für mich ist Fakt, dass jeder, der eine OVP verkauft und dieses nur in Kleinstschrift angibt, genau ein Ziel verfolgt, nämlich, so viel wie möglich dafür abzuzocken und das ist jenseits aller juristischen Feinheiten einfach indiskutabel.
Ob juristisch angreifbar oder nicht, ob jeden Tag ein 'Dummer' aufsteht oder nicht - für mich ist Fakt, dass jeder, der eine OVP verkauft und dieses nur in Kleinstschrift angibt, genau ein Ziel verfolgt, nämlich, so viel wie möglich dafür abzuzocken und das ist jenseits aller juristischen Feinheiten einfach indiskutabel.
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