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@Leopard:
Aber wenn man eine Rechnung zu einem Produkt haben will, was man nicht besitzt, um eine Preiserstattung zu erwirken, schon.
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Er will keine Preiserstattung erwirken, sondern eine Garantieleistung in Anspruch nehmen. Davon abgesehen ist er der Eigentümer, als Besitzer hätte er auch mit Rechnung kein Recht auf "Preiserstattung".
Ich würde mir ja wenigstens mal den Eingangspost richtig durchlesen…
Nein auch dann ist das keine Straftat.
Eine Straftat ist es, wenn er sich mit dieser Rechnung die Garantieleistung erschleicht.
Eine Rechnung zu erfragen wird nie eine Straftat sein.
Soll nicht heissen, dass ich das gut finde. Wenn es der Wahrheit entspricht, dann wünsche ich dem Threadersteller jedenfalls, dass er seine Garantieleistung bekommt.