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Wie oft darf Apple nachbessern?
#1

Hi zusammen,

ich bin gerade echt am weinen...
Zum Problem:
Hatte mir vor ca 3 wochen ein neues iphone 4 bei o2 gekauft. und hatte sofort erstmal folgendes problem:
https://iszene.com/thread-98457.html
Also apple support angerufen und gleich apple pro care abgeschlossen, dassi ch net ohne telefon bin.
Zweites Iphone: Wieder klappern plus lackkratzer in der schwarzen oberfläche und noch nen Annäherungssensorproblem, was ich aber nicht beim support reklamiert habe, da ich nicht weiß obs nen hardwarefehler ist...beim ersten wars jedenfalls nicht so.
also wie gesagt wieder support angerufen...
drittes iphone:
krieg ich eben von meiner nachbarin bescheid, dass nen paket für mich angekommen ist...jedoch keine benachrichtigung erhalten, dass es bei meiner nachbarin abgegeben wurde...naja egal dachte ich mir und war froh, dass meine nachbarin so ehrlich war.
Ich packs aus. Klappern weg... meine freude hielt aber nicht lang an...
wieder lackkratzer. Ich dachte mir: egal lebste halt damit wenn sonst alles funzt. Anschließend schön zum aktivieren an iTunes angeschlossen: Zack Simkarte wird nicht akzeptiert. Simlock drin. (Ich hab wie gesagt eins bei o2 gekauft...OHNE simlock).

Jetzt meine frage...wie oft darf mich apple mit refurbished geräten abspeisen. Müssen die nicht nach dem 2. Failnachbesserungsversuch nen neues schicken?

gruß ein weinender brkati
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#2

Nach den AGB's, hat der Verkäufer das Recht 3 mal das Gerät zu reparieren (in dem Fall warscheinlich Refurbished Geräte) bis die dir ein neues Gerät geben müssen.

Diese Signatur ist in Deutschland leider nicht verfügbar.
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#3

Die dürfen Dich so oft "abspeisen", so oft sie wollen ....

Du kannst Dich ja an Deinen "Händler" (O2) wenden, mit dem Du den Kaufvertrag geschlossen hast.

Apple tauscht bei 4 bis 5 Versuchen manchmal gegen neu um aber ist IMHO nicht dazu verpflichtet, da hier Garantie zählt und nicht Gewährleistung, bei der man eher zu seinem Recht kommt.
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#4

@xxxx,

ich glaube, dass er nur zweimal das Gerät reparieren darf?!
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#5

ich dachte auch 2 mal...aber wie outlaw schon sagt, hätte das wahrscheinlich direkt über o2 passieren müssen.
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#6

(19.11.2010, 00:36)Outlaw schrieb:  Die dürfen Dich so oft "abspeisen", so oft sie wollen ....

Nicht ganz:

§§ 434 Abs. Nr.2 ( Sachmangel); 437 Nr.1(Rechte des Käufers beim Sachmangel); 439 Abs.1(Nacherfüllungsanspruch) i.V.m 440 S.2 (Legaldefinition vom fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuchs) BGB ;-)

Edit: Sorry Tongue, hab überlesen,dass er es bei o2 und nicht direkt bei Apple gekauft hat ;-) Aber es ist in der praxis sehr oft so, dass der Zwischenhändler (o2) die Rechte, die er ggü. Apple hat, an den Käufer abtritt . Vgl. auch § 634 BGB.
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#7

Wie ist denn in diesem Zusammenhang § 443 Abs. 2 BGB zu deuten? Gilt ein Austausch über Apple (v.a. bei Nutzung des Vorabersatzes mit ACPP) als Nacherfüllungsversuch, sofern nicht ausdrücklich festgehalten wurde, dass dieser durch Gewährleistungsansprüche begründet war?
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#8

@Submariner:

§443 regelt die Garantie die Apple gibt. Gewährleistung und Garantie stehen in Idealkonkurrenz, dh. der Kunde das nehmen, was für ihn die günstigeren Rechtsfolgen mit sich bringt. In den ersten 6 Monaten wird das die Gewährleistung sein. (hast du das gemeint? Smiley )
Garantie muss bei Apple geltend gemacht werden.

Der Grundsatz bei der Gewährleistung ist folgender:

Der Käufer hat von Beginn an das Wahlrecht, ob er eine neue Sache haben will oder ob er dem Verläufer die Möglichkeit der Reparatur gibt (fällt beides unter den Begriff der Nacherfüllung, siehe § 439 I BGB)

Aber: in bestimmten Fällen darf der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, zB wenn dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
Schulbeispiel: Ihr kauft ein Auto, der Spiegel ist defekt. Dann habt ihr keinen Anspruch auf ein neues Auto.

Anwendung auf den folgenden Fall: Die Gewährleistung sollte zunächst bei o2 geltend gemacht werden. Nach dem oben gesagten sind sie sogar verpflichtet, dir ohne Reparatur ein neues iPhone 4 mitzugeben. Als unverhältnismäßig werden sie hier nichts anbringen können. Wenn Geräte auf Lager sind und sie dir ohne Probleme gleich ein neues geben können, liegt Unverhältnismäßigkeit nicht vor.

Problem: das wissen die meisten Händler nicht und wollen es auch nicht wissen. Gerade was Gewährleistungsrechte angeht werden diese bei uns in D oft mit Füßen getreten. Das große rote M zB. will IMMER einschicken und behaupten auch noch frech, sie seien dazu berechtigt...

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#9

(19.11.2010, 00:46)Mischel1989 schrieb:  @xxxx,

ich glaube, dass er nur zweimal das Gerät reparieren darf?!

Ja, sry stimmt. Er darf es 2 mal reparieren bzw beim dritten mal Kaputt gehen, muss er es ersetzen, so.

Edit: In der Regel, NICHT IMMER!

Mal ne Frage an euch, werft ihr nur mit iwelchen fremdwörtern um euch herum die ihr aus einem anderen Forum habt oder wisst ihr es wirklich, weil ihr es gelernt habt?

Diese Signatur ist in Deutschland leider nicht verfügbar.
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#10

ich hab das gelernt Zwinkern
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#11

Danke für die ausführliche Erklärung! Meine Frage bezog sich schon auf den konkreten Sachverhalt hier, ob man bei mehrfachem Austausch, der im Rahmen der Garantie direkt über den Hersteller und abgewickelt wurde, nachträglich dann noch das Recht hat, sich auf fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche zu berufen?
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#12

Interessante Frage.

Ich würde aber sagen, dass ein Garantietausch keine Nachbesserung ist. Nachbesserung gibt es bei der Gewährleistung, nicht bei der Garantie.

Ich hatte diesen Fall noch nicht, so würde ich das aber lösen. Vor allem weil dein primärer Ansprechpartner hier für Gewährleistung O2 ist, für Garantie aber Apple.

Hierfür aber kein Gewähr.

Edit: du hattest noch §443II angesprochen . Das ist nur eine Vermutungsregel für den Fall, in welchem in den Garantiebedingungen nicht steht was die Garantie abdecken soll.
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#13

Tja, schade vor allem, dass man so selten zu seinem Recht kommt. Denn wenn ich das richtig verstehe, hätte ich bei meinem eigenen Mangel (Kompass funktioniert nicht zuverlässig) ebenfalls das Recht auf eine neues, fehlerfreies Gerät (oder ist das unverhältnismäßig?).
Normalerweise war das bei VF kein Problem, die haben es zwar nicht im Laden getauscht, aber man hat ein neues Telefon zugeschickt bekommen. Beim iPhone geht dies aber natürlich nicht, da werde die Geräte dann nur über Umwege zu Apple geschickt und die schicken einem dann wohl oder übel ein Refurb-Gerät.

Darauf hab ich aber keine Lust, doch wer macht sich schon die Mühe, seine Ansprüche in so einem Fall zivilrechtlich durchzusetzen…
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#14

Nach dem was ich zu dem Thema gelesen habe (viel, verdammt viel), ist das nicht unverhältnismäßig, da du ja in dem Fall Gewährleistung und keine Garantie geltend machst.

Allerdings wirst du in 99% der Fälle nicht zu deinem Recht kommen, weil dich der Verkäufer auf die Garantie verweist. Klagen lohnt nicht da es zu lange dauert, das wissen sie leider
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#15

Ich würde dir empfehlen, nicht anzurufen, sondern zu O2 persönlich hinzugehen, würde denen dein Problem erläutern und das ganze reklamieren, die haben die Geräte im Lager, im schlimmsten Fall tauschen die dir sofort das Gerät aus und du muss dein altes abgeben und die schicken es zu Apple zürück.
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#16

(19.11.2010, 03:09)Damian.turbo86 schrieb:  Nicht ganz:

.... (gekürzt) ....

Edit: Sorry Tongue, hab überlesen,dass er es bei o2 und nicht direkt bei Apple gekauft hat ;-) Aber es ist in der praxis sehr oft so, dass der Zwischenhändler (o2) die Rechte, die er ggü. Apple hat, an den Käufer abtritt . Vgl. auch § 634 BGB.

Nein. o2 und Apple sind 2 Gewerbliche, die sicherlich KEINE untereinander ausgemachte "Rechte" an den Endkunden abtreten. Und BGB haben mit dem HGB (was gewerbliche untereinander betrifft) keine Bedeutung.

Das BGB betrifft in diesem Fall nur die Beziehung zwischen o2 und dem Endkunden. Apple hat damit nix zu tun. Apple muss sich nur an sein Garantieversprechen halten und auch nur Apple, o2 hat in diesem Bereich auch nix zu tun und muss keine "Versprechen anderer" einhalten. Und Garantien sind freiwillig und soweit komplett selbst bestimmbar, sofern man keine anderen Rechte beschneidet.
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#17

Vor allem hat §634 damit absolut nichts zu tun. Da steht das was damian.Turbo sagt erstens nicht drin und zweitens ist das werkvertragsrecht, kein kAufrecht.
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#18

Apple hat mit einer Rückgabe des Gerätes eh nix zu tun sondern nur dein Händler. Genauso bessert Apple nicht nach sondern dein Händler. Vielleicht schickt er das Handy dazu zu Apple aber dann ist Apple nur der Dienstleister, der dein Handy reparieren soll.

Du kannst beim 4. Gerät (also nach 3 Maliger Reparatur) auf eine Rückgabe bestehen. Wird auch in den meisten Fällen ohne Beanstandung gemacht. Aber eben bei deinem Händler und nicht bei Apple.
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#19

Können die mal schauen, die in der letzten Woche ein Austauschgerät bekommen haben, welche Schrauben ihr unten drinnen habt?
Neu sollen wohl Torx sein Biggrin

http://www.macerkopf.de/iphone-4-apple-t...02435.html
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#20

<< Torx. Austauschgerät am Freitag bekommen. Siehe oben...das gesimlocked'te

EDIT: Das zweite war noch mit Kreuzschrauben.
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