Themabewertung:
  • 2 Bewertung(en) - 3 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Änderungen der Gewährleistungsbestimmungen bei Apple
#21

@Barmind ja ne es stimmt aber Telekom Kunden bekommen weiterhin ihr 1 jährige Garantie seitens Apple, dann ist aber Schluss oder man gönnt sich den ACPP, oder bin ich nun falsch?!
Zitieren
#22

Laut Gesetz ist bei der Gewährleistung der Händler verantwortlich und nicht der Hersteller. Das ist einer der Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung. Wer einen ACPP gekauft hat kann sich direkt an Apple wenden, auch wenn man das Gerät nicht direkt bei Apple erworben hat. Das ist in den meisten Fällen die bessere Lösung.
Zitieren
#23

@iosuser genau dann wäre ab Jahr 2 die Telekom ggf. Ansprechpartner oder Vodafone und man muss da dann auf Kulanz hoffen oder eben es beweisen können bla blubb! Biggrin
Zitieren
#24

Es sei denn man hat einen ACPP. Dann kann man sich auch direkt an Apple wenden.
Zitieren
#25

@Christian P. ich habe es so verstanden das es eben dieses 1 Jahr von Apple für Telekom Kunden nicht mehr gibt aber ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen Smiley
weil mit meinem 4er was ich auch von der tkom habe konnte ich es direkt bei Apple tauschen . deswegen verstehe ich das ganze nicht so ...
Zitieren
#26

@Barmind
hier gehts um die Gewährleistung und nicht um die Garantie die Apple jedem Gerät für 1 Jahr mitgibt.
Daher gilt die Garantie auch für T-Kom Geräte.
Die Gewährleistung muss aber die Telekom leisten und nicht Apple
Zitieren
#27

(17.06.2013, 16:32)Nine schrieb:  Nein, ein kostenloser Vorabtausch ist ohne ACPP nicht möglich.

Doch. Auf Nachfrage und mit hinterlegter Kreditkarte geht das. Ist es kein Garantiefall, wird die Kreditkarte mit dem vollen Gerätepreis belastet.

Habe ich schonmal gemacht, lief super.
Zitieren
#28

und kostet doch 29€ oder nicht ?
Zitieren
#29

Achso. Ja stimmt Smiley

Das "kostenlos" hatte ich irgendwie überlesen Lol
Zitieren
#30

Jetzt muss ich bei Zeiten meinen Garantie / Gewährleistungsthread umklabuschtern.... Ach geht ja gar nicht wegen der 5 min Edit Sperre.
Zitieren
#31

Kann ich irgendwie o irgemdwo schauen ob mein Iphone 5 in einem AppleStore gekauft worden ist?
Hatte es gebraucht bekommen!und habe aber laut Apple noch Garantie bis April 2014!
Danke u Lg
Zitieren
#32

Hab ich das also richtig verstanden, dass die bisherige Garantie für ALLE Geräte für ein Jahr direkt bei Apple immer noch gilt?!

Und zusätzlich gibt es jetzt für Produkte, die im Apple Store erworben wurden noch eine Gewährleistung für das zweite Jahr?
Gilt das auch für MacBooks?
Zitieren
#33

Nochmal... die Garantie hat mit der Gewährleistung nichts zu tun. Die Garantie gibt es immer noch für 1 Jahr.
Zitieren
#34

habe ja nie was anderes behauptet, will doch einfach nur wissen, ob meine Annahme so korrekt ist.
Zitieren
#35

Es gibt weiterhin 1 Jahr Garantie und 2 Jahre Gewährleistung
Zitieren
#36

Hallo,

wenn Ich als Händler z.B. dann ein gebrauchtes iPhone 5 angekauft habe und erst etwas später merke, dass ein kleiner defekt vorliegt, muss Ich dann zu dem Händler gehen von dem es der Vorbesitzer gekauft hat ? Hab Ich dann nicht mehr die Möglichkeit das Gerät im 1. Garantiejahr direkt bei Apple austauschen zu lassen ? Wenn Ich ja damit dann zur Telekom/Vodafone etc. gehe machen die ja nichts anderes wie Ich, die lassen sich das Gerät ja auch vom Hersteller tauschen, sofern sich das Gerät, wie schon gesagt, noch in der Garantiezeit befindet.

Für einen Telekomkunde ist das ja auch nicht, außer er besitzt den ACPP, von Vorteil, denn wenn er sein Gerät zur "Reparatur" bei der Telekom abgibt hat er nämlich mal einige Tage kein Handy mehr, aber deswegen gehen die meisten Kunden, die Ihr Gerät von der Telekom/Vodafone haben, auch lieber mal direkt zu Apple, weils einfach schneller geht.

... oder habe Ich etwas falsch verstanden ? Biggrin

greetz
Zitieren
#37

ich gebe jetzt auf :-)
Zitieren
#38

Im ersten Jahr greift in der Regel die Garantie. Das heißt man kann sich direkt an Apple wenden. Egal wo man das Gerät gekauft hat. Die Garantie ist nach einem Jahr abgelaufen. Wenn man dann noch etwas zu beanstanden hat muss man das über die Gewährleistung machen. Dafür ist aber der Händler verantwortlich. Wenn man sein Gerät also nicht bei Apple gekauft hat, dann muss es bei dem jeweiligen Händler reklamieren. Es sei denn man hat einen ACPP abgeschlossen. Dann kann man sich wieder direkt an Apple wenden.
Zitieren
#39

Eben hab ich's, danke sehr ;-)
Zitieren
#40

@dennis: Ratio hat seinen Thread zwar noch nicht angepasst, der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung wird aber trotzdem super und auch für Nichtjuristen verständlich erklärt: https://iszene.com/thread-103186.html

Garantie gibt der Hersteller - also Apple - ein Jahr lang auf jedes iDevice, ganz egal, wo es erworben wurde. Also auch für iPhones, die in einem Telekom-Vertrag laufen.
Zitieren




Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste