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iPad 3 oder 2
#1

Ich fliege Ende März in die USA, in der Hoffnung, dass das iPad 3 schon vorgestellt wurde (natürlich nicht nur deswegen^^). Dort ist es günstiger und schon früher in den Läden.
Doch lohnt es sich, ein iPad 3 zu kaufen oder reicht auch ein 2er??
Hoffe auf ehrlich Meinungen
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#2

Das wirst du erst Erfahren wenn das 3er vorgestellt wurde.

Kann dir doch keiner sagen ob es sich lohnt wenn keiner weiß was es kann Zwinkern


iPhone 8 – iPad Pro 10.5" – MacBook Pro 15" Early 2011 
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#3

So viel billiger ist es in den USA auch nicht! Der Zoll mach einiges aus Zwinkern

 iPhone 13 ProductRed  MacMini i3 2020  AppleTV 4K  Apple Watch 7 ProductRed
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#4

Zoll nicht so, da das Gerät ja neu ist. Außerdem ist es ca. 100€ günstiger in Amerika...
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#5

wie soll man Dir denn jetzt schon raten oder abraten ? Ohne die Spezifikationen zu kennen, macht das wenig Sinn. Und wenn Du Dir dort eins kaufst und der Warenwert über ( ich meine ) 420€ liegt, dann muss das iPad am Zoll versteuert werden und ob es dann noch wesentlich günstiger ist, ist fraglich.
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#6

(10.02.2012, 08:12)Nickionel schrieb:  Zoll nicht so, da das Gerät ja neu ist. Außerdem ist es ca. 100€ günstiger in Amerika...

Auch für Neugeräte musst Zoll zahlen. Also wennst es offiziell einführst ist die Ersparnis nicht viel
Und noch als Tip für deine Frage: Behalte die nächste solche Frage für dich
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#7

Die Frage kommt ja bei jedem Neugerät von Apple Biggrin

Für Dich zum Nachlesen Reisefreimengen (andere Waren bis 430 € - ausländischer Anschaffungswert + ausl. Umsatzsteuer): http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Rei..._node.html

Zum Nachlesen Einfuhrgebühren (17,5% auf den o.g. Wert): http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Rei...4bodyText1
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#8

(10.02.2012, 08:12)Nickionel schrieb:  Zoll nicht so, da das Gerät ja neu ist. Außerdem ist es ca. 100€ günstiger in Amerika...

Keine Ahnung, und davon viel :thumbdown:

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#9

Aber muss ich auch auf meine ganz normalen Geräte wie Handy und Laptop Zoll bezahlen?
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#10

Alles was drüben gekauft wird!

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#11

(10.02.2012, 12:12)esox schrieb:  Aber muss ich auch auf meine ganz normalen Geräte wie Handy und Laptop Zoll bezahlen?

Wie wär's mit lesen. Steht oben in dem link.
Und wenn der Warenwert 700 € übersteigt wird es kompliziert, da gibt's dann eine Datenbank und damit werden die fälligen Steuern ermittelt
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#12

Selbst wenn Du Kleidung o.ä. kaufst als Privatperson. Es gibt wie gesagt die "Freigrenzen", dann folgen die Pauschalverzollungen und dann wie wuzel bereits sagte Zollsätze. Der Spareffekt tritt im Laden ein und endet an den roten & grünen Durchgängen am Flughafen.

Wenn Du dann urch den grünen gehst und dann kontrolliert wirst, wird der doppelte Prozentbetrag fällig, das heißt die 17,5% gelten natürlich nur wenn du freiwillig das angibst (roter Durchgang).

Wenn Dir dann auch noch ein gewerblicher Vorteil angelastet wird, weil vielleicht 3 iPads nunmal nicht mehr zum Privatgebrauch gedacht sind, hast Du auch gleich noch eine Strafanzeige am Laufen, ob das die jeweils 100€ wert sind?

Auch zu Bedenken bitte Gewährleistung & Garantie, auch wenn Apple bei in der EU gekauften geräten nachbessern musste, sieht es bei Geräten aus Nicht-EU Ländern bei vielen Anbietern ziemlich mies aus.

Zumal Laptops mit Qwerty-Tastatur im täglichen Bedienen hier einfach nur nervig sind...
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#13

@wuzel Das wusst ich auch ohne Lesen!
Meine Frage war ob ich auch meine normalen Geräte die ich schon, was weiss ich ein Jahr besitze und zuhause gelauft habe verzollen muss.
Ihr sagt alles was drüben gekauft wurde: sofern beispielsweise ein Gerät nicht in OVP dabei ist und es sich bereits eigene Daten drauf befinden (damit ist zwar die gewerbliche Nutzung hinfällig, worauf ich aber ncht hinauswollte) wie wollen sie dann beweisen das ich es da gekauft habe? Gehen die dann jede Seriennummer durch oder was?
Das war meine Frage!
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#14

Das Problem beim Zoll ist: DU musst beweisen, dass das Gerät gebraucht, älter ist oder hier gekauft wurde. Denen reicht der Verdacht zur Festsetzung. Im schlimmsten Fall wird der Wert geschätzt.

Den Beweis kannst Du nur mit einer gültigen Rechnung antreten (auf der die Seriennr. / IMEI oder sonstige Identifizierungsmerkmale enthalten sein muss).
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#15

Wenn du einen Laptop mit rüber nehmen willst, dann meldest du ihn einfach beim Zoll bei der Einreise an und dann passt es.

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#16

Das ist dann die sogennante Rückware Biggrin so wie Freshbass sagte, einfach anmelden bei Ausreise,

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Rei..._node.html

Zitat:Bei der Mitnahme von wertvollen persönlichen Gegenständen (z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer, Schmuck) empfiehlt es sich zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Gegenstände und einer damit verbundenen Abgabenerhebung bei der Rückreise, einen Nachweis vorzulegen.
Dazu sollten Sie sich vor der Ausreise bei der Zollstelle einen sogenannten "Nämlichkeitsnachweis" (= Nachweis, dass der nämliche wertvolle persönliche Gegenstand zurückgebracht wird) ausstellen lassen.
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#17

Ahh ok jetzt weiss ich Bescheid.
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#18

Also ich würde das iPad einfach lose in den Koffer oder in das Handgepäck legen.

Es ist im höchsten Maße unwahrscheinlich, dass das kontrolliert bzw. beanstandet wird, bei der Masse an Smartphones, Laptops und Tablets, die Passagiere heute so mit sich herumtragen.

Auch habe ich noch nie erlebt, dass jemand die Kaufbelege zu seinen Gepäckstücken mitnimmt, um im Zweifel nachweisen zu können, dass er sie schon bei der Einreise dabei hatte.

Insbesondere wenn du mit einem Business Visum da bist, sollte nichts passieren.
Ich stelle mir aber lustig vor, wie plötzlich jeder sein Laptop abgenommen bekommt oder Steuern nachzahlen muss, der keinen Kaufbeleg bei sich trägt Biggrin

Nein also ich und meine Kollegen sind X mal pro jahr in den USA, und es gab nie irgendwelche Probleme.
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#19

Ich würde nicht riskieren!
Vor allem wenn das iPad neu rausgekommen ist und vielleicht erst in den USA erhältlich ist.
Der Zoll ist nicht doof

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#20

(13.02.2012, 12:04)Freshbass schrieb:  Ich würde nicht riskieren!
Vor allem wenn das iPad neu rausgekommen ist und vielleicht erst in den USA erhältlich ist.
Der Zoll ist nicht doof

Diese Aussage ist sicherlich richtig. Der Zoll ist a) nicht blöd und b) liegt die Beweislast - wie hier im Thread schon angesprochen - beim demjenigen, der mit den Geräten einreist.

Dennoch muss man auch sagen: Der Zoll macht nur stichprobenartige Kontrollen und wird nicht für jeden Gebrauchsgegenstand, der ohne Verpackung und Beschreibung im Koffer liegt, einen Kaufbeleg fordern.

Dein Beispiel mit dem iPad 3, welches zum besagten Zeitpunkt nur in den USA erhältlich ist, ist natürlich sehr speziell (konstruiert) und wird bei entsprechender Kontrolle durch den deutschen Zoll sicherlich mit Steuernachzahlung geahndet (sofern Freibetrag von 450 Euro überschritten wurde, was beim iPad 3 aller Voraussicht nach der Fall sein würde).
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