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Vodafone Chaosverein - oder wie werde ich meinen Vertrag los
#61

Bei Mietverhältnissen gibt's keine Abmahnung. Wer mit drei Monatsmieten im Rückstand ist, kann fristlos gekündigt werden.
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#62

Sind sogar nur 2 Monatsmieten.
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#63

Gut, da ja lauter Richter und Juristen hier unterwegs sind, halte ich mich zurück.
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#64

Mittlerweile schon beim Verzug von einer Monatsmiete.
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#65

@auerberger laut BGB nicht. Danach sind es immer noch 2 und das ist was zählt.
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#66

Dann schau Dir mal das Urteil des Bundesgerichtshof VIII ZR 107/12 an. Da ich auch aus der Branche komme, kann ich Dir sagen das der Vermieter das Recht einer fristgerechten Kündigung schon zusteht sobald der Mieter mit lediglich mit einem Mietzins in Rückstand ist.
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#67

@auerberger Eine zur ordentlichen Kündigung berechtigende nicht unerhebliche Verletzung der Zahlungspflicht liegt jedoch noch nicht vor, wenn der Rückstand eine Monatsmiete nicht übersteigt und die Verzugsdauer weniger als einen Monat beträgt.
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#68

(29.10.2013, 23:47)Denner schrieb:  Gut, da ja lauter Richter und Juristen hier unterwegs sind, halte ich mich zurück.
So denke ich mittlerweile hier im Thread auch. Deswegen lass den mal machen.

Wie gut das hier die meisten Jura studiert haben.
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#69

Da Denner ja generell alles besser weis egal um was es geht, ist für mich hier auch Schluß.

P.S.
Nur seltsam das einer unser zu betreuenden Vermieter schon zwei seiner Zahlungssäumigen erfolgreich gekündigt hat.

Naja wenn Ihr etwas wissen wollt einfach immer Denner fragen.

Und jetzt wieder back to the Basics.
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#70

@sylver Der Rest der hier geschrieben wurde hat auch nichts mehr mit dem eigentlichen Thema zu tun.
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#71

Ich kann zu dem Thema nur eines aus eigener Erfahrung sagen, wenn auch nicht bei Vodafone. Ich habe im Dezember versucht irgendwie aus meinen O2-Vertrag zu kommen, da der Empfang hier echt unter aller Kanone ist. Ich hatte absolut keine Chance. Selbst auf eine einmalige Zahlung wollte sich O2 nicht einlassen. Somit habe ich meine Nummer vorzeitig zur Telekom portieren lassen und habe seit Dezember zwei Verträge am laufen. Aus diesen Verträgen herauszukommen ist fast aussichtslos. Der Vertrag bei O2 läuft im November zum Glück endlich aus.
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#72

@auerberger Das ist ein kopierter Absatz aus dem von Dir genannten Urteil, ich lese nämlich so was.


Zudem gibt es noch einen Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer fristlosen Kündigung.
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#73

@auerberger du wirfst hier fristlos und fristgerecht durcheinander!
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#74

ich wollte doch lediglich ein Beispiel machen, ihr sollt euch hier jetzt nicht über Mietrecht streiten Biggrin
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#75

Ist kein Streit. Ich GLAUBE etwas zu wissen, ein anderer GLAUBT etwas anderes zu wissen und zitiert ein Urteil. Ich lese das Urteil und finde obigen Absatz, da dachte ich zur Aufhellung schadet es nicht, den mal hier rein zu kopieren.
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#76

Wo habe ich von fristloser Kündigung gesprochen?
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#77

(29.10.2013, 23:17)Jesusphone schrieb:  Wer mit drei Monatsmieten im Rückstand ist, kann fristlos gekündigt werden.
(29.10.2013, 23:21)Hulk Holger schrieb:  Sind sogar nur 2 Monatsmieten.
(30.10.2013, 08:02)auerberger schrieb:  Mittlerweile schon beim Verzug von einer Monatsmiete.

Da! Du schreibst kein Wort von Fristgerecht sondern korrigierst unsere Angaben zur fristlosen Kündigung!


So jetzt aber genug OT! Das gehört hier absolut nicht rein!
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#78

@Stricki

Die Verträge werden von mehreren Anwälten ausgeklügelt entworfen. Man hat da keine Chance rauszukommen außer beim triftigen Grund ala Sterbefall etc.

Mit einfach nicht zahlen schafft man sich höchstens nen Schufaeintrag ein.
Wer nicht hören will, muss fühlen Smiley
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#79

@sylver Von daher habe ich es ja auch akzeptiert. Den Vertrag habe ich schließlich unterschrieben und nun musste ich damit halt leben.
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#80

Es gibt Neuigkeiten von Vodafone, und mit dieser Antwort habe ich im Leben nicht gerechnet:


Guten Tag Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Mail.

Gern hätten wir Ihr Anliegen persönlich mit Ihnen geklärt, konnten Sie jedoch telefonisch unter der Rufnummer XXXXXX nicht erreichen.
Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort.
Leider ist es uns nicht möglich, dem Vertrag mit der Kundennummer XXXXXX eine neue Rufnummer zuzuweisen. Daher bieten wir Ihnen an, die Basispreise, die bis zum regulären Vertragsende gutzuschreiben. Somit würden Ihnen keine zusätzlichen Kosten mehr entstehen.
Herr XXXXXX, wir wünschen Ihnen ein angenehmes Wochenende.


Freundliche Grüße


Bleibt sich zu erkundigen, ob ich das Angebot annehme oder doch auf die Kündigung bestehe. Werde vorsichtshalber beim Anwalt nochmal nachfragen.
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