Bei Mietverhältnissen gibt's keine Abmahnung. Wer mit drei Monatsmieten im Rückstand ist, kann fristlos gekündigt werden.
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Sind sogar nur 2 Monatsmieten.
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Gut, da ja lauter Richter und Juristen hier unterwegs sind, halte ich mich zurück.
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30.10.2013, 08:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.10.2013, 08:02 von
Stefan.)
Mittlerweile schon beim Verzug von einer Monatsmiete.
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Dann schau Dir mal das Urteil des Bundesgerichtshof VIII ZR 107/12 an. Da ich auch aus der Branche komme, kann ich Dir sagen das der Vermieter das Recht einer fristgerechten Kündigung schon zusteht sobald der Mieter mit lediglich mit einem Mietzins in Rückstand ist.
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Da Denner ja generell alles besser weis egal um was es geht, ist für mich hier auch Schluß.
P.S.
Nur seltsam das einer unser zu betreuenden Vermieter schon zwei seiner Zahlungssäumigen erfolgreich gekündigt hat.
Naja wenn Ihr etwas wissen wollt einfach immer Denner fragen.
Und jetzt wieder back to the Basics.
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Ich kann zu dem Thema nur eines aus eigener Erfahrung sagen, wenn auch nicht bei Vodafone. Ich habe im Dezember versucht irgendwie aus meinen O2-Vertrag zu kommen, da der Empfang hier echt unter aller Kanone ist. Ich hatte absolut keine Chance. Selbst auf eine einmalige Zahlung wollte sich O2 nicht einlassen. Somit habe ich meine Nummer vorzeitig zur Telekom portieren lassen und habe seit Dezember zwei Verträge am laufen. Aus diesen Verträgen herauszukommen ist fast aussichtslos. Der Vertrag bei O2 läuft im November zum Glück endlich aus.
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Ist kein Streit. Ich GLAUBE etwas zu wissen, ein anderer GLAUBT etwas anderes zu wissen und zitiert ein Urteil. Ich lese das Urteil und finde obigen Absatz, da dachte ich zur Aufhellung schadet es nicht, den mal hier rein zu kopieren.
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Wo habe ich von fristloser Kündigung gesprochen?
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Es gibt Neuigkeiten von Vodafone, und mit dieser Antwort habe ich im Leben nicht gerechnet:
Guten Tag Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Mail.
Gern hätten wir Ihr Anliegen persönlich mit Ihnen geklärt, konnten Sie jedoch telefonisch unter der Rufnummer XXXXXX nicht erreichen.
Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort.
Leider ist es uns nicht möglich, dem Vertrag mit der Kundennummer XXXXXX eine neue Rufnummer zuzuweisen. Daher bieten wir Ihnen an, die Basispreise, die bis zum regulären Vertragsende gutzuschreiben. Somit würden Ihnen keine zusätzlichen Kosten mehr entstehen.
Herr XXXXXX, wir wünschen Ihnen ein angenehmes Wochenende.
Freundliche Grüße
Bleibt sich zu erkundigen, ob ich das Angebot annehme oder doch auf die Kündigung bestehe. Werde vorsichtshalber beim Anwalt nochmal nachfragen.