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Für 3G ein 3GS bekommen ?!
#21

Ein Freund bekommt jetzt nach dem 3. Versuch eines Swap Gerätes ein neues 3GS in 16GB. Er hatte ein 3G mit 8GB.

Es geht also. Ist aber wohl wirklich nur in bestimmten Fällen möglich.

Gruß Gunn
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#22

Was ist schon nach dem zweiten Umtausch möglich?
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#23

Hab mein 3g 16gb weiss erst letzens zum 3ten mal eingeschickt aber auch nur n 3g zurückbekommen ;(
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#24

(19.07.2009, 11:19)berlino schrieb:  Warum 5 mal umtauschen?
Laut deutschem gesetz ist das schon nach dem 2. umtausch möglich.

Gruß

Fataler Irrglaube .... ZwinkernBiggrin

Deine Vermutung bezieht sich auf die Gewährleistung. Apple gibt aber "nur" Garantie und die ist 1. freiwillig und 2. (fast) frei definierbar.

Zudem tauscht ja Apple bereits relativ schnell, nur halt nicht gegen neu.
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#25

Rofl
(19.07.2009, 12:54)Juergen317 schrieb:  Hab mein 3g 16gb weiss erst letzens zum 3ten mal eingeschickt aber auch nur n 3g zurückbekommen ;(

mir wurde das bei apple bestätig mit dem 3Gs für 3G !
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#26

(19.07.2009, 20:49)Outlaw schrieb:  
(19.07.2009, 11:19)berlino schrieb:  Warum 5 mal umtauschen?
Laut deutschem gesetz ist das schon nach dem 2. umtausch möglich.

Gruß

Fataler Irrglaube .... ZwinkernBiggrin

Deine Vermutung bezieht sich auf die Gewährleistung. Apple gibt aber "nur" Garantie und die ist 1. freiwillig und 2. (fast) frei definierbar.

Zudem tauscht ja Apple bereits relativ schnell, nur halt nicht gegen neu.

Apple muss laut EU Gesetz jedoch Gewährleistung geben!
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#27

(19.07.2009, 22:22)berlino schrieb:  
(19.07.2009, 20:49)Outlaw schrieb:  
(19.07.2009, 11:19)berlino schrieb:  Warum 5 mal umtauschen?
Laut deutschem gesetz ist das schon nach dem 2. umtausch möglich.

Gruß

Fataler Irrglaube .... ZwinkernBiggrin

Deine Vermutung bezieht sich auf die Gewährleistung. Apple gibt aber "nur" Garantie und die ist 1. freiwillig und 2. (fast) frei definierbar.

Zudem tauscht ja Apple bereits relativ schnell, nur halt nicht gegen neu.

Apple muss laut EU Gesetz jedoch Gewährleistung geben!

Nein, nicht auf das iPhone, denn Apple verkauft das iPhone in Deutschland nicht selbst ....

Oder hast Du Deins von Apple Deutschland ??

Und nochmal: Apple tauscht ja fleissig (halt über die Garantie) .... ZwinkernBiggrin
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#28

@Outlaw
Unterlasse doch bitte das Zitieren eines Post, welcher direkt über Deinem ist.
Die Nutzer der mobilen Forumsversion werden es Dir danken.
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#29

(19.07.2009, 22:22)berlino schrieb:  Apple muss laut EU Gesetz jedoch Gewährleistung geben!

Und deshalb habe ich nach der zweiten erfolglosen Nachbesserung das Recht worauf...? Du hast oben nach wie vor nicht beantwortet, worauf du eigentlich hinaus willst. Gruebel

Bei fehlgeschlagener Nacherfüllung kann man den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten (wie das in Verbindung mit einem Mobilfunkvertrag aussieht, weiß ich allerdings nicht), aber in unserem Fall hier gibt es keinen Paragraphen im BGB, der einem grundsätzlich ein Recht auf ein 3GS anstelle eines 3G einräumen würde.

Aber vllt. habe ich dich einfach nur falsch verstanden. Unsure Smiley
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#30

Ich erkläre es dir mal Biggrin Apple produziert das weiße 3G NICHT mehr aber das schwarze 16gb schon (für die komplettaustausche) deshalb sind die weißen 3G alle ! Und deshalb bekommt man ein 16gb 3GS ! Als Wiedergutmachung das man so viele Mängerl bei seinen Geräten hatte ! Biggrin
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#31

Das ist so auch net richtig. Es werden gar keine 3G 16GB mehr Produziert. Das wurde mir zumindest von einem Applemitarbeiter so erklärt und deshalb bekomm ich ja auch ein 3GS. Das problem ist nur das Apple nicht liefer kann im moment und es deshlab mehrere Wochen dauern kann bis man sein neugerät erhält. Ich warte auch schon 2 Wochen.
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#32

(19.07.2009, 23:26)submariner schrieb:  
(19.07.2009, 22:22)berlino schrieb:  Apple muss laut EU Gesetz jedoch Gewährleistung geben!

Und deshalb habe ich nach der zweiten erfolglosen Nachbesserung das Recht worauf...? Du hast oben nach wie vor nicht beantwortet, worauf du eigentlich hinaus willst. Gruebel

Bei fehlgeschlagener Nacherfüllung kann man den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten (wie das in Verbindung mit einem Mobilfunkvertrag aussieht, weiß ich allerdings nicht), aber in unserem Fall hier gibt es keinen Paragraphen im BGB, der einem grundsätzlich ein Recht auf ein 3GS anstelle eines 3G einräumen würde.

Aber vllt. habe ich dich einfach nur falsch verstanden. Unsure Smiley

Man muß dem Hersteller 2.mal die Möglichkeit geben ,das Gerät zu reparieren!Danach kannst du zb. bei einem Mobilfunkvertrag eine Wandlung beantragen.Dafür wird das Gerät eingeschickt und getestet ob der besagte Fehler auftritt.Danach kann man sich ein neues Gerät ,deiner Wahl aussuchen.An deiner Vertragsdauer usw. ändert sich nichts Wink
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#33

Mit dem Hersteller hat das gar nichts zu tun, die Rechte gem. §437 BGB gelten gg.über dem Verkäufer, der ja in dem Fall T-Mobile wäre. Daher die Frage, inwiefern die fehlgeschlagene Nacherfüllung (anzunehmen nach zwei erfolglosen Nachbesserungen) die Möglichkeit böte, vom Mobilfunkvertrag zurückzutreten bzw. den Kaufpreis zu mindern. Edit: Oder sogar Schadensersatzansprüche gem. Abs. 3 Gruebel

Davon abgesehen, dass der hier beschriebe Austausch ohnehin auf Garantie vorgenommen wurde und die gesetzliche Gewährleistung daher eh keine Rolle spielt, habe ich aber auch die AGB T-Mobiles nicht gelesen, die sichern sich da bestimmt irgendwie ab.
Wenn ich nach der Prüfungsphase noch dran denke, werde ich mal einen Prof fragen...

Dass Apple aus logistischen Gründen defekte 3Gs gegen 3GSs tauscht ist mir schon klar, mich interessierten ja aber die rechtlichen Grundlagen, auf die berlino anspielte ("Laut deutschem gesetz ist das schon nach dem 2. umtausch möglich."). Zwinkern
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#34

(19.07.2009, 22:51)saldari schrieb:  @Outlaw
Unterlasse doch bitte das Zitieren eines Post, welcher direkt über Deinem ist.
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Uups, sorry ....

(20.07.2009, 07:03)ray0n schrieb:  Man muß dem Hersteller 2.mal die Möglichkeit geben ,das Gerät zu reparieren!Danach kannst du zb. bei einem Mobilfunkvertrag eine Wandlung beantragen.Dafür wird das Gerät eingeschickt und getestet ob der besagte Fehler auftritt.Danach kann man sich ein neues Gerät ,deiner Wahl aussuchen.An deiner Vertragsdauer usw. ändert sich nichts Wink

Du hast mit dem Hersteller überhaupt keinen Vertrag und kannst ihm gegenüber gar nix laut BGB geltend machen !!

Das Dir Apple eine 1jährige Garantie gibt, hat damit nix zu tun. Apple tauscht Geräte nach eigenem Ermessen aus und bestimmt die Spielregeln im Garantiefall selbst. Und hier kannst Du rütteln wie Du willst. Apple könnte sogar hergehen und alles verweigern und Dich an T-Mobile verweisen, da Du mit denen einen Vertrag geschlossen hast.

Manche Händler verweigern sogar jeglichen Service komplett, wenn Du nicht der Erstkäufer bist, da sie den Vertrag ja nur mit diesem geschlossen haben und auch nur diesen verpflichtet sind. Wobei hier aber noch die Frage des Übergangs der Rechten und Pflichten bei einem Weiterverkauf zu klären wären aber auch das spielt hier keine Rolle.

Fakt ist: Apple gibt freiwillig eine Garantie und handelt auch danach. Seit froh darüber und nutzt diese, falls erforderlich und reitet net auf was rum, was nachher nur mehr schadet als nützt. Nach nem Jahr ist eh Essig über Apple, wenn man net verlängert. Dann bleibt nur noch der Weg über den Händler mit der berühmten Beweislastumkehr.
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#35

So, ein Freund hat vor ein paar Tagen sein 3G 16GB (schwarz) getauscht und ein 3G 16GB (schwarz) bekommen... vielleicht fällt es ja noch mal runter. Unsure
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#36

Hat jetz schon jemand nen 3gs für nen 3g 8gb bekommen?
Weil bei mir würde jetz nen komplett austausch anstehen und weiß nich ob ich lieber noch warten sollte bis mir nen 3gs sicher is oder denkt ihr das 3g 8gb wird noch länger produziert ?
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#37

(06.08.2009, 14:13)phantom schrieb:  Hat jetz schon jemand nen 3gs für nen 3g 8gb bekommen?
Weil bei mir würde jetz nen komplett austausch anstehen und weiß nich ob ich lieber noch warten sollte bis mir nen 3gs sicher is oder denkt ihr das 3g 8gb wird noch länger produziert ?

glaube ich eher nicht, da Apple ja ein 3GS mit 8GB rausbringen will bzw. wird
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#38

Aber das 3G mit 8GB ist doch im Augenblick nach wie vor im Angebot, oder hat sich das mittlerweile geändert? Ich schau mal eben... nö, alles wie gehabt.

Bis das 8GB 3G gegen ein 3GS getauscht wird, musst du wohl noch eine ganze Weile warten, beim 16GB ist die Chance wesentlich größer, da dies ja offiziell nur noch als 3GS erhältlich ist. Aber das hat meinem Kumpel auch nichts genützt. Zwinkern
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#39

Also ich hab nun letzte Woche mein 3GS im tausch gegen ein 3G bekommen.

Hatt vorher ein 3G 16GB Weiß und nun hab ich ein 3GS 16GB Schwarz.
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#40

(06.08.2009, 14:56)style50 schrieb:  Hatt vorher ein 3G 16GB Weiß und nun hab ich ein 3GS 16GB Schwarz.

Ich hatte auch nen weißes 3G und habe vorgestern mein 3G S in schwarz bekommen
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