Mit dem Hersteller hat das gar nichts zu tun, die Rechte gem. §437 BGB gelten gg.über dem Verkäufer, der ja in dem Fall T-Mobile wäre. Daher die Frage, inwiefern die fehlgeschlagene Nacherfüllung (anzunehmen nach zwei erfolglosen Nachbesserungen) die Möglichkeit böte, vom Mobilfunkvertrag zurückzutreten bzw. den Kaufpreis zu mindern. Edit: Oder sogar Schadensersatzansprüche gem. Abs. 3
Davon abgesehen, dass der hier beschriebe Austausch ohnehin auf Garantie vorgenommen wurde und die gesetzliche Gewährleistung daher eh keine Rolle spielt, habe ich aber auch die AGB T-Mobiles nicht gelesen, die sichern sich da bestimmt irgendwie ab.
Wenn ich nach der Prüfungsphase noch dran denke, werde ich mal einen Prof fragen...
Dass Apple aus logistischen Gründen defekte 3Gs gegen 3GSs tauscht ist mir schon klar, mich interessierten ja aber die rechtlichen Grundlagen, auf die berlino anspielte ("Laut deutschem gesetz ist das schon nach dem 2. umtausch möglich.").