(01.08.2009, 15:04)style50 schrieb: Es geht beim entsperren so viel ich weiss um das Kaufdatum des Iphones und nicht um den Vertrag! Aslo 2 Jahre nach kauf des Gerätes.
Die Entsperrfrist richtet sich nach dem Vertrag, da das Gerät an den Vertrag gebunden ist, da durch den Vertrag "gesponsort" (also quasi ne Ratenzahlung durchgezogen).
Du bekommst ja so ein Händi ja auch nur durch einen Neuvertrag oder durch eine Vertragsverlängerung. Sind diese 2 Jahre rum und Du hast alle "Raten" bezahlt, gibts ne Freishaltung. Der "Sponsor" will halt vermeiden, dass er Dir ein Händi "schenkt" und Du zum Dank andere Anbieter "reich" machst.
Ob das Händi nun zwischendurch ausgetauscht wird oder nicht, spielt dabei keine Rolle, zudem kannst Du ja auch nix durch unverschuldete Defekte. Warum also sollte Dihc Dein Anbieter dafür noch extra bestrafen, nur weil Du aus Kulanz ein neues bekommen hast ??
Die Freischaltung ist also an den Vertrag gebunden und na nix anderes.
Bekommst Du hingegen durch eine Vertragsänderung (Verlängerung oder Upgrade) ein neues Händi, dann gelten natürlich wieder 2 neue Jahre, da ja der "neue" Vertrag wieder von vorne beginnt und ja quasi ein neues Sponsoring gestartet wird.