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Betrug in unserem Forum!?
#21

(01.11.2009, 08:40)franz schrieb:  Fakt ist, dass aus ner IP ne ganze Menge über den User zu erfahren ist. Auch über "wer ist online?" können Teams mehr über dich sehen als du denkst.

Mehr als ich denke, bestimmt nicht - ich habe jahrelang für eine Boardsoftware etliche Erweiterungen programmiert und weiß sehr genau, was alles geht Zwinkern


Übrigens hat der Verkäufer ja per Email geschrieben - ist doch traumhaft, da man so ganz ohne Beschlüsse an die IP kommt (einfach nur den Quelltext lesen).

Ich denke mal, dass der Käufer sich nur auf versicherten Versand einlässt und der Verkäufer clever genug ist, die Ware abzuschicken, eine IP ist greifbar, die Konto-Nummer ist bekannt.
Wenn man die Strafanzeige, sollte es nötig sein, richtig formuliert, wird auch nicht wegen geringen öffentlichen Interesses eingestellt. Und selbst wenn; der zivilrechtliche Weg steht immer noch offen. Dank Rechtschutzversicherung ist der dann auch kein Problem.
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#22

(01.11.2009, 11:15)Devadi schrieb:  
(01.11.2009, 00:21)FalkoMD schrieb:  Es per Nachnamegebühr zu empfangen ist so ziemlich das unsicherste was man machen kann und deshalb auch eine der häufigsten Betrugsmethoden.
Du bezahlst das Geld wenn Du das Päckchen bekommst, in dem Moment weißt Du weder was darin enthalten ist noch ob das evtl enthaltenes iPhone funktioniert. Noch dazu gibt es keine Möglichkeit das Geld zurück zu bekommen welches man bei der Übergabe gezahlt hat. Von dieser Versandart sollte man also immer die Finger lassen!

von dem Aspekt! her hast du naturlich recht wobei ich gut mit dem post boten kann er kriegt ein kaffee und ich schau mir in ruhe eben an ob alles ok ist .Hat bis her immer gut geklappt!


Trotz allem musst Du dafür zahlen, der Post ist es völlig egal was IN dem Paket ist. Du kannst höchstens VOR dem öffnen die Annahme verweigern,da Du da aber eigentlich nicht wissen kannst was sich darin befindet gäbe es dazu ja gar keinen wirklichen Grund!
Egal wie man es dreht, per Nachname ist immer eine heiße Sache!

-> Anmeldung zum Test der iOS 9-Betas bitte per PM <-
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#23

(01.11.2009, 12:46)MaxHRO schrieb:  Übrigens hat der Verkäufer ja per Email geschrieben - ist doch traumhaft, da man so ganz ohne Beschlüsse an die IP kommt (einfach nur den Quelltext lesen).

Und was hat man davon? Ausdrucken und an die wand hängen.....
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#24

(01.11.2009, 16:13)ACBurn schrieb:  Und was hat man davon? Ausdrucken und an die wand hängen.....

Man hat die IP OHNE Umwege.
Was kann man damit anfangen? Man kann sie der Strafverfolgungsbehörde geben, um damit den Anschluss zu der IP ermitteln zu lassen.
Was macht man mit den Anschluss? Man hat eine reale Adresse. Ist es eine Privatperson = super, da man dann einen Gegner zum Verklagen hat. Ist es ein I-Net-Cafe = man hat einen Beweis für den Vorsatz bei Betrug = strafrechtlich relevant, man hat ja immer noch die Kontonummer. Nach der strafrechtlichen Relevanz ist die zivilrechtliche Bedeutung auch nicht zu verachten.

Man muss alle Mitteln verwenden, um einen Betrüger zu packen.

Also etwas mehr, als bloß an die Wand nageln...
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#25

Hast du eigentlich meinen beitrag gelesen??? Das habe ich nicht über drei ecken gehört oder gelesen, das ist mir passiert, bzw. meinem kunden. Und da ging es um Raub.
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#26

(01.11.2009, 19:44)ACBurn schrieb:  Und da ging es um Raub.

Raub?
Ich denke, da wurde eingebrochen?!?!?

Ist ein riesen Unterschied zwischen Diebstahl und Raub.


Mal abgesehen davon muss man eine Einstellung nicht einfach so hinnehmen - insbesondere bei "Raub" (wenn es denn wirklich Raub im strafrechtlichen Sinne war) nicht.

Und wie gesagt, für den zivilrechtlichen Weg sind möglichst viele Beweise nicht schlecht.
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#27

(31.10.2009, 18:50)Kuota schrieb:  Habe anfang der Woche bei Suche inseriert (Iphone 3G 16GB) und daraufhin einige Angebote bekommen. Darunter eines für 350 VB. habe mich dann mit dem Verkäufer über einen Preis geeinigt und dass ich eine Anzahlung in Höhe von 200 Euro machen werde (als Sicherheit). Er fragte mich nach Paypal, aber da habe ich ja außerhalb von Ebay auch keine Sicherheiten.

das ist falsch, bei paypal hast du immer die möglichkeit dein geld wieder zu holen, falls der artikel nicht geliefert wird, unabhängig ob ebay oder sonstwo.
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#28

(01.11.2009, 21:08)StrgAltEntf schrieb:  
(31.10.2009, 18:50)Kuota schrieb:  [/b]

das ist falsch, bei paypal hast du immer die möglichkeit dein geld wieder zu holen,

Wenn welches auf dem Paypal Konto ist
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#29

(01.11.2009, 14:40)FalkoMD schrieb:  Egal wie man es dreht, per Nachname ist immer eine heiße Sache!

Ja da hast du recht! Habe ja geschrieben das das so ist!
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#30

(01.11.2009, 20:49)MaxHRO schrieb:  Raub?
Ich denke, da wurde eingebrochen?!?!?

Ajo, eingebrochen. Und während dem einbruch kam die Ehefrau nach hause. Wie und warum es dann Raub ist weiss ich nicht. Bin ja kein anwalt. Aber auch wenn es "nur" ein einbruch gewesen wäre, finde ich es strafrechtlich wesentlich relevanter als ein betrug um 400 euro.

Zumal, den ganzen sachverhalt kenn ich auchnicht zu 100%. Ist mir auch latte. Ich finde nur die arbeit der behörden total scheisse. Also für mich (wenn ich ermittler wäre), währe es schon interesant gewesen wo sich das Laptop auf einmal so rumtreibt. Zumal es nicht der erste einbruch in dieser Siedlung war.

Weiter möchte ich mich zu diesem thema auslassen, sonst ärger ich mich wieder nur Zwinkern

Gruss
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#31

(01.11.2009, 11:15)Devadi schrieb:  [...] wobei ich gut mit dem post boten kann er kriegt ein kaffee und ich schau mir in ruhe eben an ob alles ok ist .Hat bis her immer gut geklappt!

Ich würde sagen dabei riskiert der Bote seinen Job, denn Der Empfänger darf über die Sendung erst nach Aushändigung verfügen, bei Nachnahme also erst, wenn der Betrag bezahlt ist. Der Bote ist für eine Falschlieferung nicht verantwortlich, er darf das Paket nicht zurücknehmen.
Nachnahme ist also nichts anderes als Vorkasse!
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#32

Hm ich versuch mal ein paar Rechtkenntinsse aus meinem alten Wirtschaft u- Recht LK rauszukramen:

Muss man da nicht noch zwischen normalem Kaufvertrag und Fernabsatzvertrag unterscheiden?

Also beim Fernabsatzvertrag (alle per Fernkommunikationsmitteln geschlossene Geschäfte) zwischen Verbraucher und Unternehmer kann der Verbraucher, egal ob Nachnahme oder nicht, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen nach 312 ivm 355 ff. BGB

Beim Kaufvertrag, welcher ja bei mir vorliegt muss die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln übergeben werden. Außer natürlich es wurden Einschränkungen gemacht (Katzer, Gebrauchsspuren etc.).
Wenn dies nicht der Fall ist, kann man ja auch vom Kaufvertrag zurücktreten, egal ob Nachnahme oder nicht.

Richtig ist aber, dass bei der Übergabe der Sache (Gefahrenübergang), die Gefahr auf den Käufer übergeht. Aber soviel ich weiß, kann man den Postboten ruihg zuschauen lassen, um einen Zeugen zu haben.

Keine Ahnung ob das so stimmt.

Mein IPhone müsste morgen oder übermorgen eintrudeln, bin mal gespannt, ob es wirklich keine Gebrauchsspuren hat oder überhaupt kommt.
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#33

lange rede kurzer sinn,erstatte ne anzeige wenn sich nichts tut in den nächsten tagen !! die sache liegt doch auf der hand !
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#34

(01.11.2009, 22:26)scubadiver64 schrieb:  
(01.11.2009, 21:08)StrgAltEntf schrieb:  das ist falsch, bei paypal hast du immer die möglichkeit dein geld wieder zu holen,

Wenn welches auf dem Paypal Konto ist


un paypal hat mein onlinekonto schon ins minus gesetzt und das geld anschliessen von meinem girokonto eingezogen um das onlinekonto wieder auszugleichen, nachdem der käufer angegeben hat das die ware nicht angekommen ist..... da er selbst dem dhl-boten den empfang quitiert hat, bin ich paypal monatelang hinterher gerannt weil die einem käufer mehr glauben als dem verkäufer der beweise in der hand hat ..... dasn sauladen, sonst nichts ....

:-)
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#35

So es gibt Neuigkeiten:

das Geld, also die Anzahlung in Höhe von 200 EUro ist heute zurückgebucht worden, Grund:

Zahlungsempfänger und Kontoinhaber sind nicht identisch. er hat wohl 2 Namen Ohmy

was soll das denn??....naja jetzt hab ich wenigstens mein Geld wieder. Am Montag soll er das IPhone ja losgeschickt haben, ist aber noch nicht hier. Glaube auch, dass es nicht mehr kommen wird (heute ist ja schon mittwoch) und schau mich schon nach Alternativen bei Ebay um.

Vielleicht kann mir jemand eine Frage beantworten bzgl Firmware und Unlock, blick da nicht so ganz durch, jeder schreibt was andres:

Wenn ich mir jetzt ein gelocktes Phone kaufe mit der neusten Firmware, kann ich dieses dann mittlerweile jailbreaken und unlocken oder geht das immer noch nicht?
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#36

Kurz und knapp-ja du kannst. Und zwar mit Blackra1n das iPhone jailbreaken und und mit blacksn0w den Unlock durchführen. Blacksn0w ist direkt im, nach dem jailbreak vorhandenen, Blackra1n App. Einfach Haken setzen und installieren.
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#37

(04.11.2009, 18:03)Carry schrieb:  Kurz und knapp-ja du kannst. Und zwar mit Blackra1n das iPhone jailbreaken und und mit blacksn0w den Unlock durchführen. Blacksn0w ist direkt im, nach dem jailbreak vorhandenen, Blackra1n App. Einfach Haken setzen und installieren.

so eine antwort habe ich erwartet Heart

kurz & knapp mit allen infos + nicht lange drumrumgelabert und an die suche verwiesen ;-)
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#38

Na suchen musste ja nich Biggrin Headline beinhaltet ja momentan den Verweis des aktuellen Jailbreak Biggrin
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#39

(04.11.2009, 17:54)Kuota schrieb:  So es gibt Neuigkeiten:

das Geld, also die Anzahlung in Höhe von 200 EUro ist heute zurückgebucht worden, Grund:

Zahlungsempfänger und Kontoinhaber sind nicht identisch. er hat wohl 2 Namen Ohmy

Wow, da hast du aber echt Glück gehabt!!! Smiley
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#40

Aber so richtig Glück, denn seit 1.11.2009 gelten neue AGB für Girokonten. Gemäß diesen AGB muss der Name und die Kontonummer nicht mehr übereinstimmen. Wäre die Anzahlung erst später erfolgt, wäre das Geld pfutsch...

Herzlichen Glückwunsch Smiley
Und jetzt viel Glück bei der Suche nach einem seriösen Verkäufer.
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