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(01.11.2009, 11:15)Devadi schrieb: (01.11.2009, 00:21)FalkoMD schrieb: Es per Nachnamegebühr zu empfangen ist so ziemlich das unsicherste was man machen kann und deshalb auch eine der häufigsten Betrugsmethoden.
Du bezahlst das Geld wenn Du das Päckchen bekommst, in dem Moment weißt Du weder was darin enthalten ist noch ob das evtl enthaltenes iPhone funktioniert. Noch dazu gibt es keine Möglichkeit das Geld zurück zu bekommen welches man bei der Übergabe gezahlt hat. Von dieser Versandart sollte man also immer die Finger lassen!
von dem Aspekt! her hast du naturlich recht wobei ich gut mit dem post boten kann er kriegt ein kaffee und ich schau mir in ruhe eben an ob alles ok ist .Hat bis her immer gut geklappt!
Trotz allem musst Du dafür zahlen, der Post ist es völlig egal was IN dem Paket ist. Du kannst höchstens VOR dem öffnen die Annahme verweigern,da Du da aber eigentlich nicht wissen kannst was sich darin befindet gäbe es dazu ja gar keinen wirklichen Grund!
Egal wie man es dreht, per Nachname ist immer eine heiße Sache!
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Hast du eigentlich meinen beitrag gelesen??? Das habe ich nicht über drei ecken gehört oder gelesen, das ist mir passiert, bzw. meinem kunden. Und da ging es um Raub.
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Hm ich versuch mal ein paar Rechtkenntinsse aus meinem alten Wirtschaft u- Recht LK rauszukramen:
Muss man da nicht noch zwischen normalem Kaufvertrag und Fernabsatzvertrag unterscheiden?
Also beim Fernabsatzvertrag (alle per Fernkommunikationsmitteln geschlossene Geschäfte) zwischen Verbraucher und Unternehmer kann der Verbraucher, egal ob Nachnahme oder nicht, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen nach 312 ivm 355 ff. BGB
Beim Kaufvertrag, welcher ja bei mir vorliegt muss die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln übergeben werden. Außer natürlich es wurden Einschränkungen gemacht (Katzer, Gebrauchsspuren etc.).
Wenn dies nicht der Fall ist, kann man ja auch vom Kaufvertrag zurücktreten, egal ob Nachnahme oder nicht.
Richtig ist aber, dass bei der Übergabe der Sache (Gefahrenübergang), die Gefahr auf den Käufer übergeht. Aber soviel ich weiß, kann man den Postboten ruihg zuschauen lassen, um einen Zeugen zu haben.
Keine Ahnung ob das so stimmt.
Mein IPhone müsste morgen oder übermorgen eintrudeln, bin mal gespannt, ob es wirklich keine Gebrauchsspuren hat oder überhaupt kommt.
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lange rede kurzer sinn,erstatte ne anzeige wenn sich nichts tut in den nächsten tagen !! die sache liegt doch auf der hand !
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Kurz und knapp-ja du kannst. Und zwar mit Blackra1n das iPhone jailbreaken und und mit blacksn0w den Unlock durchführen. Blacksn0w ist direkt im, nach dem jailbreak vorhandenen, Blackra1n App. Einfach Haken setzen und installieren.