Themabewertung:
  • 7 Bewertung(en) - 3.14 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Anzeige wegen kauf einer Unlock-Simkarte(Furiou)

(20.04.2010, 20:52)ultrainj3ction schrieb:  ja öhm am 10 oder am 17.03 hab ich den bekommen


Hast du was bekommen? 2009?
Zitieren

2010.
Bis jetzt immernochnix bekommen
Zitieren

Dito wie hier. Unmöglich sowas!
Zitieren

Ist jetzt 6 Wochen her nachdem ich den Brief incl Unlock SIM zurrückgeschickt hab.

Noch keine antwort -_-

lg
Zitieren

ich warte seit 3wochen... immernoch nix neues vom anwalt.
Zitieren

hallo

gibts im netz ne vorlage für ne aussageverweigerung?

über ne PN mit link würde ich mich freuen.

member000
Zitieren

@ipod-video

Was hast du denn gemacht? auch die karte zurrück geschickt?

Also Update, bis jetzt immernoch nichts.
Zitieren

nicht reagieren ist auch ne aussageverweigerung - ansonsten einfach ein formloses schreiben aufsetzen dass du dich zu der sache nicht äußern willst!

die karte zurücksenden ist - nun ja eine selbstbelastung die kein beschuldigter einer straftat tun sollte, da kannste auch gleich alles zugeben Zwinkern

ansonsten wirds lange dauern,ich denke unter 6 monaten wird keine antwort kommen, die haben richtig viel damit zu tun. vermutlich wirds sowieso ne einstellung wegen mangel an öffentlichem interesse oder weil die tatbestandsmäßigkeit nicht nachgewiesen werden kann - somit keine panik schieben, alles wird gut Zwinkern
Zitieren

Nein, ich habe meine Sachen meinem Anwalt übergeben... und höre seit über 3 Monaten nicht und die 520euro auch gezahlt...
ich warte noch bisschen...
Zitieren

Das is ja uncoool.


Und jetzt nochmal für mich,
Bisher sind ausser Anwaltsgebühren bei keinem was rausgekommen wegen "strafe" - "urteil".

Ist hier ig. wer vorbestraft deswegen?
musste irg. einer strafe zahlen??

lg
Zitieren

bisher wurde alles eingestellt, egal ob man sich dazu geäußert hat oder nicht, egal ob die karte hingesendet wurde oder nicht, egal ob ein anwalt dabei war oder nicht...

vorbestraft wirst du mit sicherheit deswegen sowieso nicht, so hoch würde eine strafe hier nie ausfallen Zwinkern
wenn- gibts ne geldstrafe - aber das is auch eher unwahrscheinlich...
Zitieren

Na auf den post hab ich gewartet vielen dank jetzt bin ich

150% weniger aufgeregt.

Weil, ich hab NIcht anwalt eingeschlatet
und hab die karte zurrückgeschickt mit beiliegender aussage, das sie halt nie benutzt wurde, OVP ist ect.

lg
Zitieren

Also erstmal abwarten, oder kann man irgendwo nachfragen?

Die sind bestimmt vollkommen überarbeitet.
Zitieren

nachfragen kannst du natürlich, nur wirst du wohl keine antwort bekommen, da es sich ja um ein laufendes ermittlungsverfahren handelt... es kann aber auch passieren das man aufgrund der vielen verfahren gar keine antwort bekommt, also auch nicht obs eingestellt wurde.

nachfragen ob es noch läuft oder nicht kann man natürlich - allerdings ist dies in meinen augen auch nur notwendig wenn man z.b. aufgrund einer bewerbung im öffentlichen dienst etc. oder beförderung oder, oder dazu verpflichtet ist anzugeben ob gegen einen ein ermittlungsverfahren läuft...

sollte man aufgrund dieses ermittlungsverfahrens (was in meinen augen absolut lächerlich und unangebracht ist) irgendwelche finanziellen oder beruflichen nachteile haben - könnte ich mir durchaus vorstellen das man hier zivilrechtlich noch schadenersatzansprüche geltend machen kann. weil alleine die anschreiben durch die polizei (in formulieren und tatvorwurf) die reinste frechheit sind...
aber das würd ich nicht ohne rechtschutzversicherung machen Nod_yes
Zitieren

(12.05.2010, 13:11)damnBastard schrieb:  aber das würd ich nicht ohne rechtschutzversicherung machen Nod_yes

Die übrigens nicht greift.
Zitieren

in unserem fall hier greift die rechtsschutz nicht weil eine betrugsstraftat nur mit vorsatz begangen werden kann - ich bezog mich aber auf eine schadenersatzforderung auf zivilrechtlichem wege = neuer prozess. ob man eine rechtsschutz hat die das mitmacht ist auch zu klären, die prüfen ja auf erfolg bevor man was einleitet Zwinkern
Zitieren

Also Das warten auf ne Antwort ist ja mal wirklich die härteste Strafe die man überhaupt bekommen kann.
Aba solang ich weiß, das man wegen sonem Müll nicht vorbestraft werden kann, ist schonmal beruhigend.
Zitieren

wenn du nicht der bist der die dinger vertickt hat brauchst dir darüber keine gedanken machen Zwinkern
ich find ja geil das die dinge rimmernoch über amazon vertrieben werden, bzw. über amazon als plattform ...

warten.... kopf hoch Smiley
Zitieren

gibts neuigkeiten?
Zitieren

no..........
Zitieren




Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste