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19.12.2010, 01:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.12.2010, 01:59 von
ipermu.)
Hi, habe bei eBay ein 1,5 Jahre altes 3GS gekauft und wollte Gewährleistung (nicht die 1 Jährige Garantie von Appel) in Anspruch nehmen (Rechnungskopie war auch vorhanden), da meinte der Mitarbeiter zu mir, dass die iPhones nicht in Deutschland hergestellt werden sprich Import Geräte sind und es deswegen nur 1 Jahr Gewährleistung gibt.
Im nachhinein denke ich das es nicht sein kann, denn man kann das Grundgesetz doch nicht zum ungunsten des Käufers ändern oder bin ich da jetzt total falsch?
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19.12.2010, 02:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.12.2010, 02:26 von
gado.)
Telekom verkauft die Dinger, also gibt es auch zwei Jahre Gewährleistung. Von einem Jahr Gewährleistung habe ich noch nie was gehört.
Ist das iPhone von der Telekom? Dann hat es sogar ein SIM-Lock, was ja nochmal extra zeigt, dass Telekom für das Gerät zuständig ist. Mit der Begründung von ihm wäre fast alles importiert, weil fast auf jedem Gerät "Made in China" steht.
Nochmal anrufen oder hingehen und hoffen, dass du jemand anderes bekommst.
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Ja hat auch ein Sim Lock.
Genau das mit China hab ich mir auch gedacht, wollte schon nach einen Personalleiter fragen ... aber war mir halt mit der Import sache nicht sicher.
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Du hast natürlich 2 Jahre Gewährleistung, dass ist gesetzlich so geregelt!
Die Telekom wird es dir aber trotzdem nicht reparieren, da nach einem halben Jahr die Beweislastumkehr greift und dann der Verbraucher beweisen muss, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestand. Und das kann so gut wie niemand!
Wenn die Telekom etwas macht, dann nur auf Kulanz!
Die Beweislastumkehr ist in der Praxis kein Problem. Hat jemand von Euch schon mal erlebt, dass eine Reparatur innerhalb der Gewährleistungsfrist abgelehnt wurde? Ich nicht. Solange nicht offensichtlich ist, dass der Fehler durch unsachgemäße Nutzung oder Behandlung aufgetreten ist, dürfte eine Ablehnung ohne weitere Begründung auch nur schwierig durchsetzbar sein.
Es wird in der Regel wirklich nicht abgelehnt. Ausnahmen hier sind aber Soy bei der PS3 zB. Und uch ie Telekom. Da hab ich noch von keiner Kulanz gehört.
Und die Aussage des Telekommitarbeiters ist mal wieder Schwachsinn. Alle in Deutschland gekauften Geräte haben 2 Jahre Gewährleistung. Ein Prolem wirst du aber wie gesagt mit der Beweislastumkehr haben.
Und nicht Garantie mit Gewährleistung verwechseln.
T-Mobile als Verkäufer ist 24 Monate in der Pflicht.
Apple ein Jahr.
Gewährleistung 24 Monate Pflicht ja, aber keine Garantie.
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bevor hier alle an einander vorbei reden :-)
@inspi1717
Du hattest geschrieben, das er eine 24 monatige Garantie hat... Du meinst aber wahrscheinlich Gewährleistung :-)
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Also das Gerät weißt äußere Beschädigungen auf, sodass der ein und ausschalt Knopf wieder nicht funktioniert.
Aber ich möchte im Prinzip reklamieren, dass die Sim Karte nicht immer erkannt wird (man muss Tesafilm hinten drauf kleben damit das iphone die Sim Karte erkennt...)
Daher denke ich das dieser Fehler mit den äußeren Beschädigungen nichts zu tun hat und die mir diesen Reparieren sollten.. in welcher Form auch immer.
Und wenn die das nicht kostenlos Reparieren möchte ich zumindest einen Kostenvoranschlag erreichen, damit ich mit dem Beleg (was ja beweist, dass das Gerät nicht ordentlich funktioniert) den Verkäufer Anzeigen kann da er mir einige mängel verschwiegen hat.
So zum Beispiel, dass der ein und ausschalter nicht funktioniert und das Gehäuse an einigen stellen "undicht" ist da Staub unterm Display gelangt ist.
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wie gesagt... garantie ist abgelaufen und bei der gewährleistung muss du innerhalb der ersten 6 monate beweisen, das der mangel bereits bestand. wenn es ein privatverkäufer war und er ausdrücklich darauf hingewiesen hatte, das er keine garantie / gewährleitung übernimmt, dann hast du schlechte karten.