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Garantie und Gewährleistung in Deutschland - ein Überblick
#1

Beitrag war teilweise nicht mehr aktuell und ich habe keine Lust ihn zu überarbeiten. Daher gelöscht.
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#2

Danke, hat einem Freund von mir ziemlich geholfen!
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#3

inwiefern denn? Freu mich immer über Feedback Smiley
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#4

Er hatte sich ein neues Auto gekauft, hatte aber Mängel entdeckt und wollte sich mal kutz und knapp darüber informieren. Ich habe ihn auf diesen Thread hingewiesen und nun hat er Wieder ein neues Auto Smiley
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#5

schön, dass ich sogar bei Mängel am Auto helfen konnte Biggrin
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#6

Ist ja ales übergreifend Smiley
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#7

Hi,

ich hoffe mein Fall passt hier hin, denn ich wusste nicht genau wo ich danach fragen sollte.
Und zwar ist mir Karneval mein iPhone hingefallen und die Displayscheibe ist gesprungen, also habe ich es im ihelpscore zur Reparatur eingeschickt, da es mit einem 24h Reparaturservice wirbt.
Mein Problem an der ganzen Sache ist nun, dass die Displayscheibe immer noch nicht zu meiner Zufriedenheit repariert wurde.

Kleiner Überlick über den Fall:

Die Reparatur lief relativ zügig im Vergleich zu den Reklamationen und das iPhone war nach 5 Tagen wieder da, allerdings sammelte sich immer mehr Staub unterm Display und der Home-Button knackte, also hin zur Reklamation. Nachdem es wieder kam, nach 1,5 Wochen, knackte der Home-Button immer noch und die Displayscheibe war nicht richtig verklebt, also wieder weg zu Reklamation. Als das Handy nun vor 2 Tagen wiederkam, nach sage und schreibe 2 Wochen, war ein 1cm großer Kratzer mittem im Display und Staubkörner unterm Display (Home-Button ist i.O.) also angerufen und gefragt ob das nen Schwerz sein soll.
Der Mann am Telefon meinte das mir keine andere Möglichkeit bleibt als es nochmal zu ihnen zu schicken und es wieder Reklamieren zu lassen.

Jetzt meine Frage:
- Habe ich die Möglichkeit das Geld von ihnen zurück zu verlangen oder eine Preisminderung geltend zu machen?
- Kann ich es aufgrund 3 mal nicht zufriedenstellender Reparatur auf deren Kosten woander reparieren zu lassen z.B. bei Apple?
- oder gibt es andere Möglichkeiten die ich in Anspruch nehmen kann?

Danke schonmal für eure Hilfe
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#8

Beides ist möglich. Auf Reparaturen die du bezahlst hast du ebenfalls Gewährleistung.

"Wir sind Apple. Wir tragen keine Anzüge. Wir besitzen nicht einmal Anzüge."
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#9

Hier meine Meinung dazu:

Zitat:Von vorneweg ist zu beachten, dass die gesetzliche Dauer der Gewährleistung zwei Jahre beträgt.
Allerdings, und das wissen viele nicht, greift die sogenannte Beweislastumkehr nur in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf, § 476 BGB.

Die gesetzliche Frist der "Sachmängelhaftung" (umgangsspr. Gewährleistung) beginnt mit dem Erhalt der Ware.
Diese gilt sowohl bei Käufen von Gewerblichen als auch beim Kauf von Privaten.

ABER:
Der Privatverkäufer kann sie ausschließen, der Gewerbliche nur auf 1 Jahr verkürzen, wenn es sich um gebrauchte Ware handelt.

ABER2:
Schließt der Privatkäufer diese bei Kaufabschluss NICHT vorher aus, gelten die ganz normalen gesetzlichen Bestimmungen. Das beachten jedoch nur die wenigsten.

Generell wird dieser Ausschluß auch gerne "missbraucht", um Schrott noch zu vergolden. Hier sei angemerkt, dass Verkäufer generell für verschwiegene Mängel haften. Da kann der Ausschluß auch nix dran ändern.

Dann ist oben im Zitierten der Satz mit der Beweislastumkehr etwas unglücklich formuliert. Sie greift nicht in den ersten 6 Monaten, sondern tritt genau nach 6 Monaten in Kraft.

Ansonsten guter Text.
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#10

jetzt muss ich überlegen was du genau sagen willst Smiley

Die Beweislastumkehr gilt in den ersten sechs Monaten, da normalerweise der Käufer die Mängel beweisen müsste. Durch die Beweislastumkehr muss das der Verkäufer. Also stimmt dein Satz nicht... die Beweislastumkehr tritt nach 6 Monaten AUSSER Kraft.

Mit den Ausschlüssen hast du Recht, das stimmt so, hat aber eigentlich mit der von dir zitierten Beweislastumkehr nix zu tun, da diese eh nur bei Verbrauchsgüterkäufen gilt.
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#11

Nein, die Beweislastumkehr tritt nach 6 Monaten in Kraft.

Der Verkäufer muss in den ersten 6 Monaten Beweisen, dass die Ware bei Übergabe in Ordnung war oder der Mangel durch den Käufer entstanden ist.

Nach den 6 Monaten kehrt sich die Beweislast um und der Käufer muss beweisen, dass die Ware bei Übergabe schon defekt war.

Die Ausschlüsse habe ich erwähnt, weil diese nicht zu unterschätzen sind und ein wichtigen Teil bei der ganzen Geschichte darstellt. Und diese haben nicht rein mit dem Verbrauchsgüterkauf zu tun, sondern gelten generell.
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#12

@outlaw
wie soll ich als käufer nach 6 monaten das beweisen können.
bespiel iphone ... irgend ein elektronisches bauteil verabschiedet sich.
ich müßte das gerät öffnen ... was ich nicht darf ohne garantieverlust.
selbst eine fachwerkstatt könnte es nicht beweisen ohne garantie das das gerät bis ins detail vom händler getestet wurde.so würde der händler mir dieses gerät auch nicht als neu und ungebraucht verkaufen können,wenn er es ausgiebig vor mit testet.ich hätte auch wenig lust mich im laden stundenlang aufzuhalten um gewissheit zu haben das mein zukünftiges gerät wenigstens 6 monate einwandfrei funktioniert.

so komm ich auf den gedanken das der beweis schlicht nicht möglich ist...
und die beweislastumkehr der größte beschiss am kunden ist.
oder hab ich da irgendwas völlig falsch verstanden?
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#13

genau so ist es... nach 6 Monaten kann man es im Prinzip vergessen. Aber wie gut das Apple ja 1 Jahr Garantie gibt :-)
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#14

junge nee ... ich koch gleich vor wut ... mir wächst ein seitenscheitel und bekomm obendrein einen brühwürfel auf der oberlippe <-- ist nur als spass gemeint.
was für ein bürokratismus ... typisch schland.

trotzdessen ... ein echt genialer thread der als abo bei mir dauerhaft bleiben wird.
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#15

Also wenn man im Telekom Shop die Gewährleistung in Anspruch nehmen will, wird man IMMER zu Apple abgewimmelt.
Was will man dagegen tun?
Anwalt antanzen lassen oder was.
Ist das nicht eine Frechheit von denen?
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#16

Wobei es über Apple wohl um einiges schneller geht als über jeden Mobile Laden...

Hatte es bisher zweimal getauscht (das von mir und mein Freund seines) und war am übernächsten Tag schon da

Über Apple direkt weiß ich wenigstens das es funktioniert Zwinkern
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#17

@outlaw in Beitrag 11:

Ich bleibe bei meinen Ausführungen bzgl der Beweislastumkehr. Diese gilt in den ersten sechs Monaten ab dem Kauf und nicht erst danach. Nach sechs Monaten gilt die ganz normale
Regel, dass der was will auch die Voraussetzungen beweisen muss.

Die Beweislast ist grds. immer beim Käufer, da er ja was will. Nur in den ersten sechs Monaten nicht, da muss der Verkäufer den Beweis erbringen dass er eine mangelfreie Sache geliefert hat.

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#18

Lieber Ratio,

die Beweislast liegt in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer. Dann wird sie umgekehrt und liegt ab dann beim Käufer ....

Das bedeutet: Eine Beweislastumkehr ist erst dann eine solche, wenn sie stattfindet und nicht vorher. Also erst nach 6 Monaten. Ist doch logisch.
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#19

Outlaw,

Eine beweislastumkehr bedeutet eine Abweichung der üblichen Regelung. Beweislast ist eigentlich beim Käufer. Nach §476 in den ersten Monaten aber beim Verkäufer. Also ist in den ersten Monaten die Beweislast umgekehrt.

Nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast wieder zum Käufer. In der juristischen terminologie ist dies aber keine beweislastumkehr, sondern einfach wieder der Eintritt der ganz normalen gesetzlichen Regelung.

Insofern ist das, was ich geschrieben habe, völlig korrekt.
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#20

(20.12.2010, 17:10)Ratio schrieb:  4. Garantie oder Gewährleistung, was ist denn nun besser?

Der Käufer hat auch hier ein Wahlrecht, ob eine Garantieabwicklung gewünscht wird oder eine Abwicklung nach dem Gewährleistungsrecht.
Prinzipiell ist in meinen Augen in den ersten sechs Monaten die Gewährleistung das bessere Recht, da man hier ein Neugerät verlangen kann. Bei der Garantie schickt Apple ja „nur“ refurbished Geräte raus. Nach den ersten sechs Monaten haben wir wieder das Problem mit der Beweislastumkehr, so dass ab hier die Garantie das einfachere, unproblematischere Recht darstellt.

Dazu habe ich mal eine Frage.

Wenn ich ausdrücklich darauf bestehe, dass es über die Gewährleistung geregelt werden soll, dann bekomme ich ein neues Gerät? Sollte in den ersten 6 Monaten ja kein Problem sein, oder?

Nur bezweifle ich, dass Apple das mitmacht. Oder hat es einfach nur noch keiner versucht?
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