Beitrag war teilweise nicht mehr aktuell und ich habe keine Lust ihn zu überarbeiten. Daher gelöscht.
Danke, hat einem Freund von mir ziemlich geholfen!
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Hi,
ich hoffe mein Fall passt hier hin, denn ich wusste nicht genau wo ich danach fragen sollte.
Und zwar ist mir Karneval mein iPhone hingefallen und die Displayscheibe ist gesprungen, also habe ich es im ihelpscore zur Reparatur eingeschickt, da es mit einem 24h Reparaturservice wirbt.
Mein Problem an der ganzen Sache ist nun, dass die Displayscheibe immer noch nicht zu meiner Zufriedenheit repariert wurde.
Kleiner Überlick über den Fall:
Die Reparatur lief relativ zügig im Vergleich zu den Reklamationen und das iPhone war nach 5 Tagen wieder da, allerdings sammelte sich immer mehr Staub unterm Display und der Home-Button knackte, also hin zur Reklamation. Nachdem es wieder kam, nach 1,5 Wochen, knackte der Home-Button immer noch und die Displayscheibe war nicht richtig verklebt, also wieder weg zu Reklamation. Als das Handy nun vor 2 Tagen wiederkam, nach sage und schreibe 2 Wochen, war ein 1cm großer Kratzer mittem im Display und Staubkörner unterm Display (Home-Button ist i.O.) also angerufen und gefragt ob das nen Schwerz sein soll.
Der Mann am Telefon meinte das mir keine andere Möglichkeit bleibt als es nochmal zu ihnen zu schicken und es wieder Reklamieren zu lassen.
Jetzt meine Frage:
- Habe ich die Möglichkeit das Geld von ihnen zurück zu verlangen oder eine Preisminderung geltend zu machen?
- Kann ich es aufgrund 3 mal nicht zufriedenstellender Reparatur auf deren Kosten woander reparieren zu lassen z.B. bei Apple?
- oder gibt es andere Möglichkeiten die ich in Anspruch nehmen kann?
Danke schonmal für eure Hilfe
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28.05.2011, 17:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.05.2011, 17:21 von
Fraaay.)
Beides ist möglich. Auf Reparaturen die du bezahlst hast du ebenfalls Gewährleistung.
"Wir sind Apple. Wir tragen keine Anzüge. Wir besitzen nicht einmal Anzüge."
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Nein, die Beweislastumkehr tritt nach 6 Monaten in Kraft.
Der Verkäufer muss in den ersten 6 Monaten Beweisen, dass die Ware bei Übergabe in Ordnung war oder der Mangel durch den Käufer entstanden ist.
Nach den 6 Monaten kehrt sich die Beweislast um und der Käufer muss beweisen, dass die Ware bei Übergabe schon defekt war.
Die Ausschlüsse habe ich erwähnt, weil diese nicht zu unterschätzen sind und ein wichtigen Teil bei der ganzen Geschichte darstellt. Und diese haben nicht rein mit dem Verbrauchsgüterkauf zu tun, sondern gelten generell.
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@outlaw
wie soll ich als käufer nach 6 monaten das beweisen können.
bespiel iphone ... irgend ein elektronisches bauteil verabschiedet sich.
ich müßte das gerät öffnen ... was ich nicht darf ohne garantieverlust.
selbst eine fachwerkstatt könnte es nicht beweisen ohne garantie das das gerät bis ins detail vom händler getestet wurde.so würde der händler mir dieses gerät auch nicht als neu und ungebraucht verkaufen können,wenn er es ausgiebig vor mit testet.ich hätte auch wenig lust mich im laden stundenlang aufzuhalten um gewissheit zu haben das mein zukünftiges gerät wenigstens 6 monate einwandfrei funktioniert.
so komm ich auf den gedanken das der beweis schlicht nicht möglich ist...
und die beweislastumkehr der größte beschiss am kunden ist.
oder hab ich da irgendwas völlig falsch verstanden?
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genau so ist es... nach 6 Monaten kann man es im Prinzip vergessen. Aber wie gut das Apple ja 1 Jahr Garantie gibt :-)
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13.03.2012, 21:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.03.2012, 21:51 von
richtscheid-.)
junge nee ... ich koch gleich vor wut ... mir wächst ein seitenscheitel und bekomm obendrein einen brühwürfel auf der oberlippe <-- ist nur als spass gemeint.
was für ein bürokratismus ... typisch schland.
trotzdessen ... ein echt genialer thread der als abo bei mir dauerhaft bleiben wird.
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Also wenn man im Telekom Shop die Gewährleistung in Anspruch nehmen will, wird man IMMER zu Apple abgewimmelt.
Was will man dagegen tun?
Anwalt antanzen lassen oder was.
Ist das nicht eine Frechheit von denen?
@outlaw in Beitrag 11:
Ich bleibe bei meinen Ausführungen bzgl der Beweislastumkehr. Diese gilt in den ersten sechs Monaten ab dem Kauf und nicht erst danach. Nach sechs Monaten gilt die ganz normale
Regel, dass der was will auch die Voraussetzungen beweisen muss.
Die Beweislast ist grds. immer beim Käufer, da er ja was will. Nur in den ersten sechs Monaten nicht, da muss der Verkäufer den Beweis erbringen dass er eine mangelfreie Sache geliefert hat.
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Lieber Ratio,
die Beweislast liegt in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer. Dann wird sie umgekehrt und liegt ab dann beim Käufer ....
Das bedeutet: Eine Beweislastumkehr ist erst dann eine solche, wenn sie stattfindet und nicht vorher. Also erst nach 6 Monaten. Ist doch logisch.
Outlaw,
Eine beweislastumkehr bedeutet eine Abweichung der üblichen Regelung. Beweislast ist eigentlich beim Käufer. Nach §476 in den ersten Monaten aber beim Verkäufer. Also ist in den ersten Monaten die Beweislast umgekehrt.
Nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast wieder zum Käufer. In der juristischen terminologie ist dies aber keine beweislastumkehr, sondern einfach wieder der Eintritt der ganz normalen gesetzlichen Regelung.
Insofern ist das, was ich geschrieben habe, völlig korrekt.