Habe den Beitrag ein wenig geupdatet.
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20.03.2021, 18:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.03.2021, 18:59 von
toptac.)
Möchte das Thema mal wieder hochholen.
Folgendes: Habe mir im Januar eine neue Siebträgermaschine Sage Oracle Touch(ca. 2000 Euro) gekauft. Der Haken: Habe sie von jemanden privat abgekauft, der sie als Austauschgerät vom Hersteller im Januar 2021 bekommen hat, da seine Maschine defekt war. Sie war also nagelneu und original verpackt. Jetzt, 2 Monate später ist sie wieder defekt oder funktioniert nicht richtig und der Hersteller, in dem Fall ja Sage, lehnt eine Garantie ab. Hier ein Auszug aus der Mail:
"Leider ist Ihre Maschine nicht mehr bei uns in Garantie, da er über eine Privat Person erworben wurde."
Wie verhält es sich denn jetzt mit Garantie oder Gewährleistung bei Austauschgeräten? Hier gibt es ein Urteil des BGH VIII ZR 16/05 dazu.
https://openjur.de/u/81450.html
Hat jemand schon so einen Fall gehabt und kann dazu was sagen?
Grüßle
toptac
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Garantie ist nicht gesetzlich geregelt. Das obliegt IMMER dem Hersteller was er anbietet oder nicht.
Für Austauschgeräte gelten die Bestimmungen die bei Kauf abgeschlossen wurden vom ursprünglichen Gerät. Da wird nix verlängert oder gar erneuert. Im Einzelfall ist der Hersteller bzw. seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen gültig.
Wie lange gibt Sage Garantie? Wie alt war das ursprüngliche Gerät?
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20.03.2021, 21:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.03.2021, 21:31 von
Sonni.)
Kurzes Zitat aus Google:
„Von Garantie (§ 443 BGB) spricht man, wenn der Verkäufer dem Käufer mehr Rechte gewährt, als dem Käufer eigentlich nach dem Gesetz zustünden....“
Hier ist also die Rede von Käufer und Verkäufer.
Bedeutet also, die Garantie ist an eine Person gebunden, und nicht an die Sache. Wenn also der Verkäufer bei Kaufabschluss eine Garantie gewährt, haben dritte in der Regel darauf keinen Anspruch. Gibt natürlich auch genug Ausnahmen wo es anders läuft, bei Apple zum Beispiel sollte die Garantie auch an Dritte übertragbar sein.
Schau in die Garantiebedingungen des Herstellers.
Grundsätzlich sind Ansprüche übertragbar. Das kann der Garantiegeber jedoch in seinen Garantiebedingungen ausschließen.
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21.03.2021, 14:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.03.2021, 14:36 von
toptac.)
Verstehe ich das dann richtig, dass eine Garantie nicht auf das Produkt, sondern auf den Käufer besteht? Was soll denn das?
Das kam als Antwort vom Hersteller:
Die Garantie läuft ab sobald eine unsere Maschinen privat verkauft wird. Sie haben die Maschine über einen Drittanbieter als second-hand Maschine erworben. Die Rechnung ist auf den Namen "xxxxxxxxxx" und in Ihrer Email haben Sie geschrieben, dass Sie die Maschine über diese privat Person erworben haben. Laut Sage policy läuft somit die Garantie bei uns ab, da die Maschine nicht über einen von uns bekannten Retailer/Anbieter verkauft wurde.
Grüßle
toptac
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21.03.2021, 15:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.03.2021, 15:05 von
toptac.)
@Ratio naja, für mich unverständlich, aber dann ist es halt so. Was hat die Funktion des Produkts mit dem Besitzer zu tun? Dann hat ja jedes Produkt bei Weiterverkauf innerhalb der Garantie keine Garantie mehr? Unsere deutsche Gesetzgebung ist schon eine Katastrophe. Aber gut, danke an alle für die Infos und Aufklärung hier. Man lernt auch im Alter immer noch dazu.
Grüßle
toptac
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Kurzer Einwurf, das hat Nullkommanix mit der "deutschen Gesetzgebung" zu tun. Gesetzlich geregelt ist lediglich die Gewährleistung, Garantie ist, wie schon richtig angemerkt, eine f r e i w i l l i g e Leistung des Herstellers eines Produktes.
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26.03.2021, 09:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.03.2021, 10:01 von
Fraaay.)
Der "Verkäufer" wird wohl Sage sein, weil es sich ja um ein Austauschgerät handelt.
Wenn du den Klopper los bist gönn dir ne ECM.
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Vielen Dank - das hat mir ziemlich geholfen!
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03.04.2021, 11:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.04.2021, 11:13 von
Fraaay.)
Ich meinte damit eigentlich, dass der ursprüngliche Händler mit der Maschine nichts mehr zu tun hat, weil diese ja bereits vom Hersteller getauscht wurde. Muss man also mit Sage klären, zur Not mit Hilfe vom Privatverkäufer.
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