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23.12.2010, 21:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.12.2010, 21:48 von
skultulla.)
iPhone 3G ist nicht der große Wurf.
Wichtig ist aber, ob es für Deine Anforderungen reicht. Das können wir Dir doch nicht sagen.
Das musst Du schon selbst beurteilen.
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8GB: wenn du wenig Apps brauchst , ok
3G: wenn du auf Apple Funktionen verzichten willst ok,
aber
ich hätte mir ein iPhone 3GS/4 32GB gekauft
DJ/Producer
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Das 3G wird vermutlich schon ab Sommer nicht mehr weiter supportet ( ab iOS 5 oder so).
Praktisch genauso wie das iPhone classic momentan
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also ist es eurer meinung ein großer unterschied zwischen iphone 3g und iphone 3gs/4 ?
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Ja, das ist ein großer Unterschied.
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leg lieber 100 euro drauf und hol dir auf ebay ein 3GS 16/32GB
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Zu spät.
Er hat er zuerst ersteigert und dann erst gefragt.
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Ja wenn er noch nicht bezahlt hat dann ist das kein Problem zurück zu treten.
Genau, einfach mal irgendwas kaufen und später nachdenken... und wenn's dann nicht mehr gefällt, hat der Verkäufer halt die Arschkarte gezogen. Geile Tipps, Jungs. :thumbdown:
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Das liest sich wie eBay-Leitfaden für Kiddies.
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Wieso die Verkaufprovision bekommt der Verkäufer von Ebay zurück event ist es grad ausgelaufen und er konnte nicht viel nachdenken
Mir scheint, du denkst vor dem Posten hier auch nicht sonderlich viel nach...?
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24.12.2010, 00:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.12.2010, 00:04 von
skultulla.)
Sorry, aber ich habe selten etwas bekloppteres gehört.
"Ich konnte nicht mehr viel nachdenken. Die Auktion lief aus."
Das ist der Brüller.
Ich hatte auch mal so einen "klugen" Käufer.
Artikelpreis: 42,50 Euro.
Ich habe den Anwalt eingeschaltet und es kam sogar zu einem Urteil des Amtsgerichts.
Rechtsanwaltskosten und Verfahrenskosten sowie 42,50 Euro zuzüglich Zinsen hat das den klugen Käufer gekostet.
Mich eine halbe Stunde Aufenthalt in der Kanzlei.
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junge junge wegen 42 euro vors gericht haha typisch deutsch diese einstellung. Wenn man sich wirklich mal vertan hat ist das doch für beide Seiten kein Problem, der VK bekommt ja wie gesagt die Verkaufsgebühren zurück, also warum aus einer Mücke einen Elefanten machen?
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Schluss hier.
Absolut debiles Verhalten - wieder mal ein Fall von absehbar zu entziehender Daseinsberechtigung.
/Closed
MfG
Jack