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I Phone Kaufberatung bittttteeee =)
#1
Exclamation 

Hi Leute wollte euch mal um Rat bitten ich habe vorhin ein I Phone 3g 8GB auf ebayfür 200 euro ersteigert meint ihr es war ein fehlkauf und ich hätte sparen sollen für das I Phone 4 ? Bin noch am Überlegen ob ich das richtig gemacht habe ich dachte mir nur HD videos brauche ich nicht und yoa deshalb reicht das 3g auch wenn es etwas langsamer ist.

bitte sagt ihr mir eure Meinung Zwinkern lg Martin
#2

iPhone 3G ist nicht der große Wurf.

Wichtig ist aber, ob es für Deine Anforderungen reicht. Das können wir Dir doch nicht sagen.

Das musst Du schon selbst beurteilen.
#3

8GB: wenn du wenig Apps brauchst , ok
3G: wenn du auf Apple Funktionen verzichten willst ok,
aber
ich hätte mir ein iPhone 3GS/4 32GB gekauft

DJ/Producer
#4

Das 3G wird vermutlich schon ab Sommer nicht mehr weiter supportet ( ab iOS 5 oder so).
Praktisch genauso wie das iPhone classic momentan
#5

also ist es eurer meinung ein großer unterschied zwischen iphone 3g und iphone 3gs/4 ?
#6

Ja, das ist ein großer Unterschied.
#7

ein sehr großer
#8

leg lieber 100 euro drauf und hol dir auf ebay ein 3GS 16/32GB
#9

Zu spät.

Er hat er zuerst ersteigert und dann erst gefragt.
#10

na und er kann sich immer ne ausrede einfallen lassen oder vllt sieht der vk auch ein das es voreilig war.. wenn nicht, war es wie so oft der minderjährige sohn ohne erlaubnis Zwinkern
#11

Ja wenn er noch nicht bezahlt hat dann ist das kein Problem zurück zu treten.
#12

Genau, einfach mal irgendwas kaufen und später nachdenken... und wenn's dann nicht mehr gefällt, hat der Verkäufer halt die Arschkarte gezogen. Geile Tipps, Jungs. :thumbdown:
#13

Das liest sich wie eBay-Leitfaden für Kiddies.

#14

Wieso die Verkaufprovision bekommt der Verkäufer von Ebay zurück event ist es grad ausgelaufen und er konnte nicht viel nachdenken
#15

Mir scheint, du denkst vor dem Posten hier auch nicht sonderlich viel nach...?
#16

Sorry, aber ich habe selten etwas bekloppteres gehört.

"Ich konnte nicht mehr viel nachdenken. Die Auktion lief aus."

Das ist der Brüller.

Ich hatte auch mal so einen "klugen" Käufer.

Artikelpreis: 42,50 Euro.

Ich habe den Anwalt eingeschaltet und es kam sogar zu einem Urteil des Amtsgerichts.

Rechtsanwaltskosten und Verfahrenskosten sowie 42,50 Euro zuzüglich Zinsen hat das den klugen Käufer gekostet.

Mich eine halbe Stunde Aufenthalt in der Kanzlei.
#17

Lol Smiley immer cool bleiben, super Spruch Zwinkern klinke mich hier dann aus
Leicht übertrieben wie ich finde..... Aber jedem das Seine. Hättest es auch einfach nochmal einstellen können...
#18

junge junge wegen 42 euro vors gericht haha typisch deutsch diese einstellung. Wenn man sich wirklich mal vertan hat ist das doch für beide Seiten kein Problem, der VK bekommt ja wie gesagt die Verkaufsgebühren zurück, also warum aus einer Mücke einen Elefanten machen?
#19

Schluss hier.
Absolut debiles Verhalten - wieder mal ein Fall von absehbar zu entziehender Daseinsberechtigung.

/Closed

MfG
Jack
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