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Anspruch auf ein neues iPhone 4?
#1

Hallo liebe Community !

Ich habe ein iPhone 4 im November 2010 gekauft.

1. Tausch: Februar 2011 = Home Button defekt! Austausch!

2. Tausch: Mai 2011 ( heute ) = wieder Home Button defekt! Austausch!

3. Tausch: Mai 2011 ( auch heute ) = Mikrofon defekt...

Als ich heute das 2. Mal hin musste, war ich schon tierisch sauer! Immerhin ist Apple store Hamburg von mir 30 km entfernt! Also habe ich nun schon das 4. iPhone.. Alle 3 Belege habe ich noch... Habe ich nicht eigentlich Anspruch auf ein neues eingeschweißtes gerät???

Danke für die antworten!!! Lg

3.

- iPhone 6 SpaceGrey, 64GB, iOS 10.2 - yalu102b7 -
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#2

Ja nach dem 3ten hat man Anspruch auf ein Neues!

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#3

Wie solle ich nun am besten vorgehen? Ich habe nun das 4. iPhone ! Will aber von meinem Anspruch gebraucht machen und ein neues haben!

- iPhone 6 SpaceGrey, 64GB, iOS 10.2 - yalu102b7 -
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#4

Wo hast du es denn getauscht? Beim Händler oder bei Apple direkt? Bei Apple direkt geht es über die Garantie, die freiwillig ist. Die müssen gar nichts machen. Die können dir das Gerät 100 mal reparieren. Wenn du das über die Gewährleistung gemacht hast, also über den Händler, dann hast du nach der zweiten fehlgeschlagenen Reparatur die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten oder man einigt sich eben auf etwas anderes.
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#5

Zum einen hätte ich mir die Fahrerei gespar und alles über die Hotline abgewickelt. 3x 30km x2 ist auch nicht ohne.

Zum Anderen würde ich über die Hotline das Neugerät zu bekommen. Wenn das nicht klappen sollte, nach nem Vorgrsetzten fragen. In einigen Fällen (die mir bekannt sind) hat Apple ein Neugerät geschickt, wenn 3 bis 4 Austauschgeräte nicht 100%ig funktioniert haben.

Im Store selbst ist nicht nbedingt gewährleistet, das dort Entscheidungsträger anwesend sind, die dann zu nem Neugerät stehen. Die Chancen bei der Hotline sind meiner Erfahrung nach einfach höher.

Probiere es aus, vielleicht klappt es ja gleich auf Anhieb. Wenn nicht, eben mit jenem Vorgesetzten verbinden lassen.

Ich selbst habe auch schon mein 3. Gerät aber das läuft seit dem letzten Tausch 1A, daher habe ich noch kein Neugerät verlangt. Ein Arbeitskollege hatte aber vorceiniger Zeit ebenfalls mehrere erfolglose Austauschs und bekam dann letzte dlich ein Neugerät. Frühere Berichte in diversen Foren bescheinigten sogar teilweise Upgrades in extremen Fällen, z.B. Neugeräte mit mehr Speicher aber das sind eher seltenere Auanahmen.
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#6

Nur wenn es 3 mal der gleiche Fehler ist hat man ein Recht auf Austausch
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#7

Ist aber nicht dreimal der gleiche Fehler! Zweimal Homebutton und einmal Mikrofon!
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#8

Ich Ruf da mal eben an!!!

- iPhone 6 SpaceGrey, 64GB, iOS 10.2 - yalu102b7 -
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#9

Lies mal meinen Thread bezüglich Garantie und Gewährleistung:

Garantie und Gewährleistung - ein Überblick

Generell gilt: wenn du dich für eine Abwicklung über die Gewährleistung entschieden hättest, hättest du in den ersten sechs Monaten jedes mal ein neues iPhone einfordern können.

Da du es aber wohl über die Garantie gemacht hast und nun auch die ersten sechs Monate rum sind bleibt eben nur noch eine Garantieabwicklung.

Einen ANSPRUCH auf ein neues Gerät hast du nicht mehr, der mehrmalige, erfolglose Tausch führt, wenn überhaupt, nur dazu, dass du ohne Fristsetzung zurücktreten kannst.

Apple ist aber sehr kulant was neue Geräte angeht. Einfach nett bitten. Ich habe nach dem 4. Tausch ein Upgrade vom 3GS auf das 4er bekommen zum Beispiel. Ich hatte allerdings auch immer den selben Fehler,
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#10

Und wie kann man einen Tausch über die Gewährleistung über die Hotline veranlassen sodass man definitiv ein Neugerät bekommt?

Mir wurde nur der Austausch angeboten obwohl meines noch keine sechs Monate alt ist.

Gruß
Nidom
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#11

Gewährleistung gibts beim Händler, Garantie bei Apple. Da der Verkäufer den Unterschied meist eh nicht kennt wird der dich auch auf Garantie verweisen.

Recht haben und Recht bekommen ist grade bei Gewährleistungsfragen schwer.
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#12

Also müsste ich quasi über die Telekom reklamieren und nicht über Apple?
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#13

wenn du dein iPhone über die telekom gekauft hast ja.

Nur werden die dir sagen, dass sie das iPhone einschicken werden. Könntest natürlich auf ein neues klagen, aber das dauert und macht daher wenig Sinn...was auch die Händler wissen.
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#14

Geht denn jetzt das 4te Gerät??? Wenn ja dann passt doch alles wenn nein, dann ruf bei Apple an und sag das du die Schnauze voll hat und ein neues Gerät willst.

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#15

Ich habe da nun angerufen und Terz gemacht. Der nette herr von der Hotline hat mir ein neues eingeschweißtes iPhone angeboten, allerdings muss ich das jetzige gerät samt Verpackung und zubehör zurückschicken. Dann erst Kriege ich mein neues! Ich habe mir nun erstmal die vorgangsnummer notiert und werde das wohl bald in Erwägung ziehen!!!

- iPhone 6 SpaceGrey, 64GB, iOS 10.2 - yalu102b7 -
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#16

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#17

(25.05.2011, 13:05)KioTronic schrieb:  Ich habe da nun angerufen und Terz gemacht. Der nette herr von der Hotline hat mir ein neues eingeschweißtes iPhone angeboten, allerdings muss ich das jetzige gerät samt Verpackung und zubehör zurückschicken. Dann erst Kriege ich mein neues! Ich habe mir nun erstmal die vorgangsnummer notiert und werde das wohl bald in Erwägung ziehen!!!

Wurde mir so auch angeboten, hab aber gesagt geht nicht ich brauch das iPhone.
Daraufhin wurden mir Dokumente für einen Vorabtausch zugesandt. Musste ich unterschreiben und versichern, dass ich das alte innerhalb von 30 tagen zurückschicke, sonst wird mit das neue in Rechnung gestellt.

Sprich Apple mal auf die Möglichkeit an. Neues iPhone war innerhalb von einem Tag da.

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#18

(25.05.2011, 05:19)saroman schrieb:  Nur wenn es 3 mal der gleiche Fehler ist hat man ein Recht auf Austausch

Jo, bei Gewährleistung, nicht bei Garantie.

Was anderes:

Hat mal jemand bei Apple die Gewährleistung in Anspruch genommen ??

Würde mich interessieren, wie das dann gehandhabt wird. Vor allem wird es erst richtig interessant, wenn die ersten Geräte direkt von Apple über 1 Jahr alt und damit aus der Garantie raus sind.
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#19

§ 440 BGB Zwei Versuche, nicht drei.
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#20

Schon irre was hier für Zahlen rumgeistern Tongue

Bei der Gewährleistung hat der Käufer schon beim ERSTEN Mangel ein Recht auf ein Austausch.

Ratio hat das ja auch schon geschrieben.
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