11.10.2011, 16:11
In dem Fall bestehe ich immer auf Zahlung und meistens klappt es, wenn man den Käufer wegen Nichtzahlung meldet.
Ok, Fehler können passieren aber bei denen, die so dreist sind und von sich aus schon ein "Sorry, habe gepennt, werde daher zurücktreten" verlauten lassen, müssen Lehrgeld zahlen, so geht es nicht. Bei den anderen kommt es auf die Sympathie an und wie sie ihre Fehler eingestehen, bzw. ob sie höflich nach Rücktritt fragen.
Ok, Fehler können passieren aber bei denen, die so dreist sind und von sich aus schon ein "Sorry, habe gepennt, werde daher zurücktreten" verlauten lassen, müssen Lehrgeld zahlen, so geht es nicht. Bei den anderen kommt es auf die Sympathie an und wie sie ihre Fehler eingestehen, bzw. ob sie höflich nach Rücktritt fragen.