Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

päckchen nicht angekommen - wer haftet eigentlich ?
#41

(06.12.2011, 22:48)Jesusphone schrieb:  Das könnte vom (unschuldigen) Verkäufer übrigens als üble Nachrede aufgefasst werden.

Das könnte aber nur von einem nicht rechtlich versierten Verkäufer so aufgefasst werden und würde auch keine Konsequenzen nach sich ziehen und damit sprichst du auch genau das an, was mich in solchen Foren immer so wütend macht:

Irgendjemand möchte einen Rat haben und fünfzig Leute haben schonmal gehört, dass... I.d.R. sind diese Ratschläge totaler Mist und können schlimmstenfalls sogar zu einem Vermögensschaden beim Hilfesuchenden führen. Da hört man, dass man ja zwei Jahre Garantie und auf sein Butterbrot ein vierzehntägiges Rückgaberecht hat.

Wenn man bei solchen Themen etwas Hilfreiches beizubringen versucht, wird man gleich als Korintenkacker abgestempelt. Natürlich hört sich das gestellt an, genauso muss es aber gemacht werden, wenn letztendlich etwas mehr dabei heraus kommen soll als heisse Luft.

Ihr habt ihm geraten, den Verkäufer zu kontaktieren, ich habe ihm geraten den Verkäufer zu kontaktieren. Mit meinem Brief hätte der Käufer direkt was machen können. Nach fruchtlosem Güteversuch auf eure Methode hätte er genau diesen Breif schreiben müssen. Hat der Verkäufer irgendeinen Nachteil durch meine Methode? Nein aber der Käufer Vorteile.

Nebenbei habe ich hier weder Titel noch Zulassungen noch Examesnnoten vor mich her getragen und mit meiner Ausdrucksweise wollte ich nur hilfreiche Vorschläge von nutzlosen Äußerungen abgrenzen.

Zitieren
#42

(06.12.2011, 23:05)Tinte schrieb:  So und nun komm ich auch noch dazu:
Ich als privater Verkäufer bei eBay
Päckchen angegeben, Käufer akzeptiert via Paypal bezahlt
Päckchen nicht angekommen!
Ich Antrag auf Verfolgung gestellt (angeblich kann man sich von Dahl darüber das Porto zumindest zurück holen)
Paypal hat Geld vorüber gehend einbehalten, Käufer will eben Geld zurück.
Dumm gelaufen, aber hafte tatsächlich ich?

Du haftest nicht, weil bei dir § 447 gilt. Wenn ihr keine Abrede getroffen habt, ist der Leistungsort beim Schuldner also bei dir. Ihr habt eine Schickschuld vereinbart und die Gefahr des Untergangs ist mit Übergabe an den Transporteur übergegangen. Somit haftest du nicht.

Davon zu trennen ist deine Pflicht aus dem Kaufvertrag. Du bist dafür beweispflichtig, dass du in richtiger Weise, zur richtigen Zeit an den richtigen Schuldner geleistet hast. Der Verkäufer kann beweisen, dass er bezahlt hat. Du musst aber beweisen, dass du die Ware an das Transportunternehmen übergeben hast. Bei einem Päckchen kannst du zwar beweisen, dass du ein solches abgeschickt hast. Du kannst aber nicht beweisen, was drin war. Insofern hilft dir der Gefahrübergang nur insoweit weiter, als du beweisen kannst, dass du die richtige Ware abgesendet hast (Das Problem haben grds. Versendungsverkäufer).

Nach meinem Verständnis von paypal müssten sie eigentlich den Betrag freigeben, wenn du darlegen kannst, dass du das Päckchen übergeben hast.
Zitieren
#43

wenn man bei ebay was verkauft und der käufer via paypal bezahlt sollte man tunlichst NUR versichert verschicken. den reklamiert der käufer das nichts kommt musst der verkäufer paypal nachweisen das es verschickt wurde. einen beleg bekommt man bei dhl nur bei einem paket, wegend er sendungsverfolgung.

gibt man ein päckchen ab, kriegt man höchstens eine quittung für den bezahlten betrag und das akzeptiert paypal nicht... den der beleg ist nur dafür das man bei dhl geld gelassen hat, das issn reiner kassenbon...
so nen beleg kriegt man auch wenn man briefmarken kauft....


hier kann man auch etwas nachlesen:
--> https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?cmd=_...ction_full

unter anderem:
Zitat:Der PayPal-Käuferschutz gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen. Falls der Verkäufer einen gültigen Versandbeleg vorlegt, lehnt PayPal den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab.


weiter gehts hier:
--> https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cmd=...le.x=de_DE

unter anderem:
Zitat:4.2 Gültiger Versandbeleg. PayPal akzeptiert einen Versandbeleg, wenn auf diesem die folgenden Angaben enthalten sind:
4.2.1 Name des Versandunternehmens
4.2.2 Versanddatum
4.2.3 Name und Adresse des Empfängers.
Diese Angaben müssen mit der Adresse auf der Seite "Transaktionsdetails" übereinstimmen.
4.2.4 Name und Adresse des Versenders.
Diese Angaben müssen mit der Adresse des Verkäufers übereinstimmen.
4.2.5 Nachvervolgungsnummer (optional)
Nachfolgend eine nicht abschließende Liste von Versandunternehmen, deren Versandbelege die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllen.
Deutsche Post AG / DHL (alle Leistungen außer Päckchen ohne Nachweis und Briefe, einschl. Warensendung, Buchsendung und Maxibrief)



aber wenn man schon paypal hat, dann kann man auch für 5,90 euro einen onlinepaketschein bei dhl kaufen und ausdrucken. spart man schonmal einen euro den am schalter kostet ein paket 6,90 ... der geiz 2 euro sparen zu können hat bei paypal schon sehr viel ärger und frust produziert ...

:-)
Zitieren
#44

Nö, sollte man nicht. Aber es ist auch nicht verwerflich vermeintliches Fachwissen in einem Forum zu äußern. Eine Haftung hieraus ergibt sich, egal wie sinnig oder unsinnig der Ratschlag ist, nicht. Daher geht man ja auch bei konkreten Problemen zu einem Fachmann. In einem Forum kann man sich Ideen, Sichtweisen und Vorschläge anderer anhören und teilw. auch kontrovers diskutieren - wie z.B. in diesem Thread.
Bzgl. HobbyJuristen, oder HobbyRechtsverdreher ist es einerlei. Aber dies auszuführen, würde jetzt zu weit führen. Im Ergebnis wäre es aber dasselbe - keine Strafbarkeit im Sinne des StGB. Darauf in beiden "Fällen" aufmerksam zu machen und das Thema zu entschärfen, war der Hintergrund meines Posts.
Auch Deine vermeintliche "üble Nachrede" bei Androhung eines Strafanzeige greift juristisch ins Leere.
Es ist eben bei der Juristerei kein Fall wie der andere. So könnte Deine "üble Nachrede" eine sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Aus dem von Dir genannten "Sachverhalt" ist dies aber nicht erkennbar und daher der TB nicht erfüllt.
Ich glaube, dass man sagen kann, das Leute, wie z.B. Frischling nur fachlich informieren wollen und dabei etwas vom Weg abkommen, während wieder andere sich wie in der Schule vorkommen. Aber, ist es nicht schön jeden Tag etwas Neues zu lernen, seinen Horizont zu erweitern?!
Wenn ich jeden Tag kotzen müsste, wenn ich etwas lese, höre, sehe etc. , das nicht meinen Vorstellungen entspricht, dann wäre ich zwangsweise damit beschäftigt, am Tag wieder die nötigen Kalorien zu zuführen ;-)
So, jetzt ist mal wieder Lächeln angesagt :-) - Shit Wetter!

Grüße

Tester

(06.12.2011, 22:48)Jesusphone schrieb:  Also, irgendwie überkommt mich hier der Brechreiz. Muss man denn seine Qualifikation oder auch vermeintliches Fachwissen unbedingt wie eine Monstranz vor sich her tragen? Ich mache das doch auch nicht; und andere auch nicht.

Muss man, wenn lediglich nach der Haftung gefragt wird, gleich empfehlen, eine Frist zu setzen um danach mit Betrugsanzeige zu drohen? Das könnte vom (unschuldigen) Verkäufer übrigens als üble Nachrede aufgefasst werden.

Einigen? Nö, es gibt ja gleich die ganz große Keule der Juristerei.... Ich kotze gleich.

Und übrigens: Ich schrieb nicht über "Hobby-Juristen", sondern über "Hobby-Rechtsverdreher". Und wen habe ich konkret angesprochen und als solchen tituliert? Schau noch mal genau nach...

Zitieren
#45

pffff...

schönen tag wünsch ich
Zitieren
#46

(07.12.2011, 11:56)tester74 schrieb:  Aber es ist auch nicht verwerflich vermeintliches Fachwissen in einem Forum zu äußern.

Es kommt aber immer drauf an, WIE man (s)ein Fachwissen nach Außen hin preisgibt.......großkotzig und von oben herab bzw. andere User als dumm hinstellend kommt halt in Foren nicht gut an....... Huh

Diese Aussage ist auch Niemanden speziell bezogen, sondern allgemein gültig Cowboy
Zitieren
#47

Okay also im Klartext: ich hafte und eigentlich hafte ich doch nicht!?

Also ich habe das Päckchen ebenfalls via online Porto ausgedruckt und habe dadurch sogar eine SendungsID mit der nur niemand etwas anfangen kann! Sie sagt zwar das ich an den Käufer etwas verschickt habe, mehr aber auch nicht...
Hilft mir das in diesem fall trotzdem?
Ich mein ich kann den Frust des Käufers ja auch verstehen, wobei ich so langsam die Vermutung habe, das er das Päckchen doch hat, ist aber nur spekulativ und ich will niemanden etwas unterstellen...
Zitieren
#48

nimm den ausdruck vom dhl onlineportal und der zahlung und schick das an paypal, vielleicht wirds akzeptiert, vielleicht auch nicht. dadurch das es keinen beleg von der dhl/post gibt in der bestätigt wird dass das päckchen angenommen wurde hast du schlechte karten.

das beim päckchen online eine angebliche sendungsid dabei ist hab ich auch schon festgestellt. allerdings ist diese wertlos da päckchen am übergabeort intern zwar gescant werden, die sendungsverfolgung aber nicht erfasst wird.

:-)
Zitieren
#49

Ja aber ist doch echt unfair, ich mein eigentlich hafte ich nicht und nun aber doch! Manche Sachen in Deutschland sind gesetzlich doch echt bescheiden geregelt oder?!
Naja muss ich wohl abwarten was passiert, jedenfalls verschick ich nicht mehr als Päckchen, auch nicht wenn der Käufer mich anbettelt, Pech gehabt, das passiert mir nicht noch mal.
Zitieren
#50

100% zustimm.

Tester

(08.12.2011, 10:18)snowman78 schrieb:  
(07.12.2011, 11:56)tester74 schrieb:  Aber es ist auch nicht verwerflich vermeintliches Fachwissen in einem Forum zu äußern.

Es kommt aber immer drauf an, WIE man (s)ein Fachwissen nach Außen hin preisgibt.......großkotzig und von oben herab bzw. andere User als dumm hinstellend kommt halt in Foren nicht gut an....... Huh

Diese Aussage ist auch Niemanden speziell bezogen, sondern allgemein gültig Cowboy

Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema / Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag



Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste