(25.09.2012, 20:24)Conny schrieb: obwohl meines von o2 ist und die mich aus dem shop wieder weggeschickt haben.
Das ist so auch so ein Unding, dass manche Händler meinen, sich über deutsches Recht hinwegsetzen zu dürfen. Grundsätzlich ist derjenige Händler für Reklamationen verantwortlich, der dir das Gerät verkauft hat. Er hat eigentlich nicht das Recht, den Kunden an den Hersteller zu verweisen, sondern hat dies für seinen Kunden zu erledigen (natürlich wissen wir alle z.B. von Saturn, Media Markt etc., dass dies in der Praxis nicht der Fall ist. Aber nur, weil wir als Konsumenten dieses Gebaren dulden).
Wenn o2 dich also an Apple verweist, du damit einverstanden bist und dich mit Apple zufriedenstellend einigen kannst, ist ja alles ok.
Wenn du dann allerdings nicht dass von Apple bekommst, was dir zusteht (und so scheint es ja), würde ich also entweder noch mal mit Apple in Verbindung treten oder aber bei Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung, einen Anwalt auf das unlautere Gebaren von o2 verweisen, denn dann ist o2 zur Rechenschaft zu ziehen.
Und noch mal @Conny: Du siehst ja an Kommentar #719 von zimbo74, wie man es richtig macht. Einfach keinen Bären aufbinden lassen.