20.10.2012, 22:35
(20.10.2012, 20:06)Axl_Rose22 schrieb: Bei Privatkauf gibt es ja keine Gewährleistung wie du schon sagtest: gekauft wie gesehen
Das ist ein gefährlicher Irrtum !!
Und "gekauft wie gesehen" heisst rechtlich so gut wie garnichts.
Selbstverständlich gibt es auch bei Privatkauf eine Gewährleistung doer wie es richtig heisst: Sachmängelhaftung, womit wir auch gleich beim 2. Punkt wären, nämlich den Mängeln, die man beim Kauf eben NICHT gesehen hat, der Verkäufer aber davon wusste oder hätte wissen müssen, die sogenannten verschwiegenen Mängel.
Also daher schriftlich irgendwo die Gewährleistung ausschliessen und alles angeben, was man über evtl. vorhandene Fehler weiß.
Wer die Gewährleistung nicht ausschliesst, gibt automatisch 2 Jahre ab Übergabe der Ware und wenn das iPhone z.B. nen defekten Akku hat, weil er nur noch 10 Min. hält, das aber beim "Sehen" (Kauf) nicht nachvollzogen werden kann, wird sowas auch nicht durch den Ausschluss mal eben so unter den Teppich gekehrt.
Wer das macht, riskiert sogar eine Anzeige wegen arglistiger Täuschung oder gar Betrug.
Das ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine bescheidene Meinung und Erfahrung !!