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iphone 5 usa kaufen
#21

*zensiert von Sunny*

Die kontrollieren willkürlich und da kann es einen ganz schnell erwischen... Ob man das riskieren muss ist die zweite Frage
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#22

Klasse, und als nächstes werden Tipps zum Versicherungsbetrug verteilt?!
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#23

Dachte ich mir auch gerade Zwinkern find ich nicht gut
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#24

Von Tipps oder Ratschlägen kann ja nicht wirklich die Rede sein. Entweder Grün oder Rot. Sollte man durch Grün gehen und weiß dass man etwas nicht anmeldet ist es und bleibt es Betrug!!!
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#25

Ob der Einzelne bei der Einfuhr von im Ausland erworbenen Gütern diese bei Zoll anzeigt oder nicht, das kann nur in der Verantwortung des Jeweiligen liegen. Die möglichen Folgen wurden bereits aufgezeigt.

Sollte hier allerdings noch einmal dazu geraten werden eine derartige Steuerhinterziehung zu begehen, wird durchgegriffen. Für´s erste habe ich die betroffenen Beiträge nur ausgeblendet.
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#26

(20.11.2012, 06:18)Boehse Tina schrieb:  Dann hast du die Möglichkeit diese Rechnung nachzureichen


Ja sicher. Ich habe auch nichts zu tun vor lauter Langeweile oder was?
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#27

Du bist in der Beweispflicht, das hat mit Langeweile nichts zu tun.
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#28

Was ist wenn ich keine Rechnung habe?
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#29

Dann zahlst Du - es sei denn Du erbringst einen anderen Nachweis (Kontoauszug, Kreditkartenbeleg etc.).

Du kannst Dir auch bei der Ausreise beim Zoll bestätigen lassen, dass Du das Gerät mitführst, dann gibt's bei der Wiedereinreise keine Probleme (machen unsere Kamerateams immer, da das schon recht aufwändig wäre die komplette Ausrüstung zu "belegen")
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#30

Kann ich denn solche Geräte bevor ich aus Deutschland ins Ausland fliege anmelden? So, dass ich beim Rückflug keine Probleme bekomme?
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#31

Siehe mein Edit - sorry - hatte ich auch erst hinterher daran gedacht.

Zitat:Bei der Mitnahme von wertvollen persönlichen Gegenständen (z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer, Schmuck) empfiehlt es sich zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Gegenstände und einer damit verbundenen Abgabenerhebung bei der Rückreise, einen Nachweis vorzulegen.
Dazu sollten Sie sich vor der Ausreise bei der Zollstelle einen sogenannten "Nämlichkeitsnachweis" (= Nachweis, dass der nämliche wertvolle persönliche Gegenstand zurückgebracht wird) ausstellen lassen.

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Rei..._node.html

Formular: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/...4context=0
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#32

Wenigstens etwas. Da bekommt man ja Haarausfall von dem Gedanken für bereits versteuerte Ware noch bezahlen zu müssen.

Bis jetzt habe ich noch nie Probleme gehabt. Gut. Bin auch erst zwei mal geflogen.
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#33

Ich hatte vor zwei Jahren mein 4er auch im Urlaub mit dabei ... Da kam es grad raus

Hätten sie mich kontrolliert, hätte ich auch keinen Nachweiß dabei gehabt Zwinkern Zuhause wäre er schon gelegen aber das wäre dann auch ein Aufwand gewesen

Fakt ist das man wirklich vorher dran denken muss, was man alles schon dabei hat
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#34

ich habe im Frühjahr auch mein iPhone, iPad und Kamera beim Zoll angemeldet, bevor ich in die Staaten geflogen bin und bekam einen Wisch, den ich auf Verlagen bei der Wiedereinreise nach Deutschland hätte vorlegen können.
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#35

Wurde das iPhone auf Funktionalität kontrolliert @aciiid?
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#36

nöö... ich mußte nur die Geräte zeigen und die Seriennummern angeben und das wars.
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#37

Dann waren die Seriennummern hinterlegt... Gar nicht dumm
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#38

Etwas Off-Topic aber ich fliege relativ viel und häufig auch mit Macbook, Spiegelreflex und som Gedöns, habe aber bis eben ehrlich gesagt noch nichts von einem Nämlichkeitsnachweis gehört.

Könnte also durchaus sein, dass ich mit meinem Hab und Gut nach XY fliege und auf der Rückreise eventuell Probleme mit dem Zoll bekomme, wenn ich einen solchen Nachweis nicht habe? Auch bei so "Kleinvieh"?

Gut zu wissen! :-)
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#39

es kommt auf den Warenwert an. Wenn Du die Rechnungen dann nachreichen kannst, dann gibt es auch nachher keine Probleme.
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#40

Wäre interessant was passiert wenn man in die USA fliegt, dort sein iPhone schrottet und es gleich bei Apple tauschen lässt. Dann stimmen weder auf dem Zettel vom Zoll noch auf einer eventuell vorhandenen Rechnung die Seriennummer. Nur den Austauschbeleg von Apple hat man aber der ist ja aus den USA...
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