Beiträge: 29.274
Registriert seit: Jan 2012
Bewertung:
868
20.11.2012, 09:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.11.2012, 14:51 von
Sunny.)
*zensiert von Sunny*
Die kontrollieren willkürlich und da kann es einen ganz schnell erwischen... Ob man das riskieren muss ist die zweite Frage
Beiträge: 3.671
Registriert seit: Jan 2009
Bewertung:
102
Klasse, und als nächstes werden Tipps zum Versicherungsbetrug verteilt?!
Beiträge: 12.046
Registriert seit: Jul 2010
Bewertung:
416
Von Tipps oder Ratschlägen kann ja nicht wirklich die Rede sein. Entweder Grün oder Rot. Sollte man durch Grün gehen und weiß dass man etwas nicht anmeldet ist es und bleibt es Betrug!!!
Beiträge: 7.672
Registriert seit: Nov 2007
Bewertung:
195
Ob der Einzelne bei der Einfuhr von im Ausland erworbenen Gütern diese bei Zoll anzeigt oder nicht, das kann nur in der Verantwortung des Jeweiligen liegen. Die möglichen Folgen wurden bereits aufgezeigt.
Sollte hier allerdings noch einmal dazu geraten werden eine derartige Steuerhinterziehung zu begehen, wird durchgegriffen. Für´s erste habe ich die betroffenen Beiträge nur ausgeblendet.
Beiträge: 3.671
Registriert seit: Jan 2009
Bewertung:
102
Du bist in der Beweispflicht, das hat mit Langeweile nichts zu tun.
Was ist wenn ich keine Rechnung habe?
Beiträge: 17.608
Registriert seit: Jan 2008
Bewertung:
853
20.11.2012, 16:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.11.2012, 16:59 von
Olli.)
Dann zahlst Du - es sei denn Du erbringst einen anderen Nachweis (Kontoauszug, Kreditkartenbeleg etc.).
Du kannst Dir auch bei der Ausreise beim Zoll bestätigen lassen, dass Du das Gerät mitführst, dann gibt's bei der Wiedereinreise keine Probleme (machen unsere Kamerateams immer, da das schon recht aufwändig wäre die komplette Ausrüstung zu "belegen")
Kann ich denn solche Geräte bevor ich aus Deutschland ins Ausland fliege anmelden? So, dass ich beim Rückflug keine Probleme bekomme?
Wenigstens etwas. Da bekommt man ja Haarausfall von dem Gedanken für bereits versteuerte Ware noch bezahlen zu müssen.
Bis jetzt habe ich noch nie Probleme gehabt. Gut. Bin auch erst zwei mal geflogen.
Beiträge: 11.586
Registriert seit: Jul 2009
Bewertung:
290
ich habe im Frühjahr auch mein iPhone, iPad und Kamera beim Zoll angemeldet, bevor ich in die Staaten geflogen bin und bekam einen Wisch, den ich auf Verlagen bei der Wiedereinreise nach Deutschland hätte vorlegen können.
Wurde das iPhone auf Funktionalität kontrolliert @aciiid?
Beiträge: 11.586
Registriert seit: Jul 2009
Bewertung:
290
nöö... ich mußte nur die Geräte zeigen und die Seriennummern angeben und das wars.
Beiträge: 29.274
Registriert seit: Jan 2012
Bewertung:
868
Dann waren die Seriennummern hinterlegt... Gar nicht dumm
Beiträge: 103
Registriert seit: Aug 2010
Bewertung:
1
Etwas Off-Topic aber ich fliege relativ viel und häufig auch mit Macbook, Spiegelreflex und som Gedöns, habe aber bis eben ehrlich gesagt noch nichts von einem Nämlichkeitsnachweis gehört.
Könnte also durchaus sein, dass ich mit meinem Hab und Gut nach XY fliege und auf der Rückreise eventuell Probleme mit dem Zoll bekomme, wenn ich einen solchen Nachweis nicht habe? Auch bei so "Kleinvieh"?
Gut zu wissen! :-)
Beiträge: 11.586
Registriert seit: Jul 2009
Bewertung:
290
es kommt auf den Warenwert an. Wenn Du die Rechnungen dann nachreichen kannst, dann gibt es auch nachher keine Probleme.
Beiträge: 369
Registriert seit: May 2011
Bewertung:
6
Wäre interessant was passiert wenn man in die USA fliegt, dort sein iPhone schrottet und es gleich bei Apple tauschen lässt. Dann stimmen weder auf dem Zettel vom Zoll noch auf einer eventuell vorhandenen Rechnung die Seriennummer. Nur den Austauschbeleg von Apple hat man aber der ist ja aus den USA...