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Hallo Leute,
kennt jemand eine App mit der ich ein Telefonat mitschneiden kann?
Netter Gruß von John Deere (Schleswig-Holstein)
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Und gibt es nur bei Android als App! ;-)
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Wieso sollte das verboten sein, wenn der Gesprächspartner damit einverstanden ist und zugestimmt hat?
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Kann man eben nicht kontrollieren, ob er zugestimmt hat! Ist doch logisch, oder?
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Wofür brauchst du denn so eine App, wenn man fragen darf? Bei solchen Themen stehen die negativen Aspekte immer im Vordergrund.
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03.01.2013, 14:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.01.2013, 14:50 von
Grufty.)
Also bitte: nur, weil man vorher fragen muss, soll so eine App verboten sein? Das bedeutet, jeder, der eine Möglichkeit hat, Gespräche aufzuzeichnen, auch wenn er vorher fragt, macht was illegales und begeht eine Straftat?? Vodafone, Telekom, Versicherungen, CallCenter, Banken usw...
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Im Privatenbereich ist dies verboten, bei den hier aufgeführten Unternehmen wird man gefragt und kann es verneinen, somit ist dies legitim! Würde mich aber auch mal interessieren wofür du das brauchst, denn wie auch schon gesagt wird dies nicht als Beweismittel zugelassen und wenn doch kann die Gegenseite einen Antrag stellen dies für nichtig zu erklären....was auch mit sicherheit durchgeht!
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Hat er gefragt ob es verboten ist oder wollte er nur wissen ob es ein App dafür gibt? Und was er damit machen möchte hat euch doch gar nicht zu interessieren!!!
Jetzt geht nämlich wieder eine sinnfreie Diskussion los ob er es darf oder nicht.:thumbdown::thumbdown::thumbdown:
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Darf ich Dich erinnern, dass ich niemals erwähnt habe, dass ich so etwas brauche? Ich habe mich hier genau wie die anderen beim Thread des Erstellers beteiligt. Ich habe keine derartige App und brauche sie auch nicht.
Ich nehme lediglich zu den rechtlichen Aussagen hier Stellung. Kannst Du mir evtl. die Quelle (Gesetz usw.) nennen, aus der hervorgeht, dass dies nur für gewerbliche und nicht für Privatpersonen erlaubt ist? Meines Wissens ist die Voraussetzung um Gespräche aufzeichnen zu dürfen, dass der Gesprächspartner zustimmt. Mir ist nicht bekannt, dass ich eine derartige Zustimmung nicht einem Privatmenschen erteilen darf. Dann dürfte auch kein Mensch auf meinen privaten AB quatschen, weil ich das ja gar nicht aufzeichnen dürfte, ohne mich strafbar zu machen, oder? Ich lass mich rechtlich aber gerne überzeugen.
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Trotdem möchte ich auch einmal wissen wo das im BGB unterschieden wird.
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Sehr einfach, hat den Anschein als hättest Du noch nicht danach gesucht sondern irgendwas in den Raum geworfen.
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Das steht im 201 STGB und zwar ohne Einschränkung auf gewerbliche. Ich finde es nicht gut, dass man jemandem hier ggf. Straftaten unterstellt, ohne sich überhaupt im Thema richtig auszukennen. Ist aber nur meine Meinung, da ich auch kein Jurist bin.