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07.10.2013, 19:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.10.2013, 19:44 von
Falko.)
Nein, es ist definitiv nur das Angebot an der Kasse bindend, der ausgeschilderte Preis ist nicht relevant. Gut, bei Deinem Beispiel war es in der Werbung, da kann dann anderes Recht gelten. Wenn es ein dauerhaftes "Angebot" ist kann ausgepriesen sein was will. Amazon, Otto, Quelle und Co hatten sich ja schon öfter beim Auspreisen von Produkten vertan und mussten diese nicht zu den oftmals lächerlich niedrigen Fantasiepreisen verkaufen, obwohl diese sogar im Warenkorb und "verkauft" waren.
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Fakt ist, dass man hier mit falschen Versprechungen in den Laden gelockt werden soll. Das will ja wohl keiner abstreiten. Da ist unseriös. Dass das rechtens ist macht es nicht besser. Normalerweise müsste man dem Geschäftsführer das Plakat um die Ohren hauen.
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Wobei hier immer noch nichts konkretes angeboten wurde!
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07.10.2013, 19:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.10.2013, 19:52 von
Fraaay.)
Ihr seht das aus der falschen Sicht. Es ist gesetzlich nicht legal anderen Konkurrenten gegenüber Kundschaft mit Versprechungen in den Laden zu locken die nicht stimmen. Klar ist das Auslegungssache (Bilder vom Big Mac, Big Mac wie er dann echt aussieht). Aber in dem Fall fehlt denke ich einfach das Sternchen, ansonsten lese ich da X + Y für den Preis und das stimmt einfach komplett nicht.
"Wir sind Apple. Wir tragen keine Anzüge. Wir besitzen nicht einmal Anzüge."
Da steht nur nicht, dass es das iPhone nur im Vertrag gibt. Aber das kann man sich ja denken bei einem Mobilfunkanbieter.
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(07.10.2013, 17:06)Jodaun schrieb: @Tony.Dean.2011 Und du hast geglaubt du bekommst das?
Du wärst der erste der dort rein gehen würde
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Übrigens steht nicht mal auf dem Schild, dass es das Angebot in DEM Laden gibt.
Aber wenn ich daran denke, was ich alles auf unsere Aufsteller schreiben muss, damit wir keinen Ärger bekommen, ist das schon sehr knapp beschrieben.
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@Mudsen,
es geht den speziellen Schreibern nicht um Fakten oder ähnliches, es geht darum die eigene Meinung möglichst "laut" kund zu tun, ob die nun qualifiziert ist oder nicht.
Inzwischen ist es Amüsant solange es im Rahmen bleibt:Popcorn: