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Nachtrag zum Verkauf von finanzierten Geräten
#21

Gut das hier wieder offen ist

Ich habe heute mit O2 Telefoniert weil es mich nicht in Ruhe gelassen hat.

Die Rechsabteilung sagte mir das er das Gerät nicht Verkäufen darf aber das es O2 egal sei.
Er fragte mich zu welchem Preis ich es angeboten bekommen habe und sagte mir machen Sie ein Kaufvertrag mit ihm und lassen sie nur den Satz darein schreiben
Das er den Betrag bei O2 ausgleicht.

Dann wäre ich auf der Sicheren Seite

Er fügte noch ein das O2 das Gerät nicht interessiert sondern das sie mit Mahnungen und Inkasso an den Finanzierer gehen.

Zum Schluss sagte er das er es auch sofort nehmen würde für diesen Preis

Ich hab es trotzdem nicht genommen
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#22

@Hulk Holger Hat mit glatt gehen nichts zu tun. Du kannst zu o2 gehen und ihnen erzählen, dass du das Gerät schon verkauft hast. Das interessiert die überhaupt nicht. Wenn sich da noch ein Motivierter findet, der hebt vielleicht mal ganz kurz den Zeigefinger. Das war es aber auch schon.

(10.10.2013, 21:54)Bobby-2013 schrieb:  Zum Schluss sagte er das er es auch sofort nehmen würde für diesen Preis

Lol Meine Rede.
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#23

(10.10.2013, 21:54)Bobby-2013 schrieb:  Er fügte noch ein das O2 das Gerät nicht interessiert sondern das sie mit Mahnungen und Inkasso an den Finanzierer gehen.

Meine Rede Zwinkern

(10.10.2013, 11:29)xmrr3dx schrieb:  Ich würde das iPhone nehmen weil sollte der Verkäufer die Raten nicht bezahlen, wird O2 hier sicher nicht das iPhone haben wollen, sondern die Kohle dann über Inkasso usw. eingeklagen.
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#24

@M.T.
Eben nicht.
Es erfüllt trotzdem den Tatbestand der Unterschlagung und Hehlerei, weil er etwas verkauft, das nicht sein Eigentum ist.
Auch wenn es O2 nicht interessiert, solange sie ihre Raten bekommen. Das macht es aber noch lange nicht legal.
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#25

@Alex78 Es dürfte ja eigentlich kein Problem für dich sein uns den juristischen Text dafür zu zeigen, oder? Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.
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#26

@M.T.

Damit DU endlich Ruhe gibst....:

http://dejure.org/gesetze/StGB/246.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/259.html
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#27

@M.T.
Zitat:§ 246
Unterschlagung

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(3) Der Versuch ist strafbar.
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#28

@M.T.
Mal ganz abgesehen davon, dass einem schon der gesunde Menschenverstand sagt, dass es nicht legal sein kann, wenn man etwas verkauft, dass einem gar nicht gehört.

Aber gesunder Menschenverstand scheint heute irgendwie ausverkauft zu sein....
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#29

@Hulk Holger & @Alex78

Vollste Zustimmung! Daumen hoch

Zitat:Mal ganz abgesehen davon, dass einem schon der gesunde Menschenverstand sagt
Der Satz kommt mir bekannt vor... Zwinkern

Zitat:Aber gesunder Menschenverstand scheint heute irgendwie ausverkauft zu sein....
Absolut klasse gesagt... Lol Daumen hoch
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#30

@Alex78 als Antwort kommt jetzt eh wieder "aber O2 interessiert es nicht"...
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#31

Ich lasst euch aber auch nicht belehren oder?!
Es kommt einfach darauf an, wie es im Vertrag geregelt ist!
Und wenn das Eigentumsvorbehalt nicht geregelt ist, darf er es wie er will verkaufen! Meine Güte..
Da spielt der Menschenverstand keine rolle.
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#32

Achso

Was mich sehr aufgeregt hat

Habe im Apple Store Oberhausen und Köln angerufen ob Sie Geräte haben.
Aussage NEIN wissen auch nicht wann Sie wieder welche bekommen.

Dann ca. 2 Stunden später war mein Neffe in Oberhausen jetzt dürft ihr Raten was passiert ist
Er hat 2 Geräte 64gb in Gold mitgenommen.

Echt Super vom Store
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#33

Hier wird diskutiert was einem doch der normale Verstand vorgibt. Ich verkaufe das Auto von meinem Nachbarn, es gehört mir ja nicht??. Ich kann doch nur verkaufen was mir gehört, und nicht was sich in meinem Besitz befindet.
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#34

Was Unterschlagung ist weiß ich selber. Ich will den juristischen Text, der das verkaufen von nicht abbezahlten Dingen als Unterschlagung bezeichnet. Und @Alex78 . Du hörst auf ausfallend zu werden. Und zwar sofort.
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#35

@Nahenil
Wieso belehren?
Es ist alles vertraglich geregelt, nur willst du das einfach nicht akzeptieren. Zwinkern
Wie es geregelt ist haben wir ja hier schon mehrfach geschrieben...
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#36

@M.T. Kritik bitte per PN!
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#37

(10.10.2013, 22:12)M.T. schrieb:  Du hörst auf ausfallend zu werden. Und zwar sofort.

Klärt das bitte per PN. Danke
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#38

@Nahenil
Noch einmal extra für Dich:
Im Vertrag steht, dass die AGB Vestandteil des Vertrages sind.
In den AGB ist der Eigentumsvorbehalt eindeutig geregelt.

Was genau verstehst Du daran nicht?
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#39

@franz70 Du hast auch mal keine Ahnung..
Es hängt NUR davon ab, ob er vertraglich der Eigentümer ist. Und nur weil du etwas nicht abbezahlt hast, heißt das nicht, dass du nicht der Eigentümer bist. Mein Gott der Vergleich mit dem Auto des Nachbarns ist nur Schwachsinn.
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#40

@M.T. es geht nicht um abbezahlt oder nicht! Es geht um Eigentum oder nicht! Scheiß egal ob es bezahlt wurde oder nicht!
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