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Nachtrag zum Verkauf von finanzierten Geräten
#41

@franz70
Genau so ist es!
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#42

Ist das PN System heute auch ausverkauft???
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#43

Für mich gibt es da auch keine Diskusion über das Dürfen und nicht Dürfen.

Da hat O2 gesagt das er es nicht darf
Aber das man da nicht Rechtlich vorgeht haben die auch gesagt
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#44

@Hulk Holger Ich möchte gerne den juristischen Text dazu haben. Ein Präzedenzfall wäre auch gut.
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#45

@M.T.
Weil dir der Gesetzgeber jetzt extra nur für dich genau den Wortlaut zusammenschreibt, den du jetzt lesen willst, nur weil du einfach nicht verstehst, was die Definition von Unterschlagung ist und wie das im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware/ eines Gegenstands steht, der nicht das eigene Eigentum ist...
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#46

(10.10.2013, 22:12)M.T. schrieb:  Und @Alex78 . Du hörst auf ausfallend zu werden. Und zwar sofort.

Hast Du dich etwa angesprochen gefühlt...? Rofl
Ich habe nur eine allgemeine Aussage gemacht, und niemanden persönlich angesprochen.
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#47

@Hulk Holger so ist es.
@Alex78 den vertag möchte ich sehen. Ich bezweifle, dass wir den Kaufvertrag des Käufers vorliegen haben.
Und ob diese Klauseln überhaupt wirksam sind ist eh ne andere frage. Ob O2 dir überhaupt das Recht des Eigentums nehmen DARF.
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#48

@Olli Nicht ich bin ausfallend geworden . Wieso sagst du mir das dann?
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#49

@M.T. der Gesetzestext zu Unterschlagung steht in § 246 StGB.
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#50

@M.T. Kleiner Spaß - den sollte man sich nicht nehmen lassen.

@all
Ich würde es begrüssen, wenn es sachlich weiter geht, denn das Thema ansich rückt im Zuge von teureren Geräte & VVL immer häufiger in den Vordergrund und die Thematik finde ich nicht uninteressant. Auch wenn wir kein Rechtsforum sind.
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#51

(10.10.2013, 22:16)Nahenil schrieb:  Und ob diese Klauseln überhaupt wirksam sind ist eh ne andere frage. Ob O2 dir überhaupt das Recht des Eigentums nehmen DARF.

Ja ne, is klar...
Ein Unternehmen wie Telefonica hat sicherlich einfach so Klauseln aufgestellt, egal ob sie rechtsgültig sind oder nicht.
Ist ja nicht so, dass bei so nem großen Unternehmen geprüft wird, ob Verträge rechtgültig sind, weil das ja bei einem Mobilfunkunternehmen, das von abgeschlossenen Verträgen lebt, völlig unwichtig ist...
Langsam wird's hier richtig klasse. Popcorn
Ich glaub ich lehn mich mal zurück und genieße die Kabarett-Vorstellung mancher hier... Lol
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#52

(10.10.2013, 22:16)Nahenil schrieb:  @Alex78 den vertag möchte ich sehen. Ich bezweifle, dass wir den Kaufvertrag des Käufers vorliegen haben.
Und ob diese Klauseln überhaupt wirksam sind ist eh ne andere frage. Ob O2 dir überhaupt das Recht des Eigentums nehmen DARF.

Ich habe gerade keinen Vertrag da... Aber ich kenne sie auswendig.

Und ja, O2 darf das.
Steht zum Beispiel auch auf fast jedem Lieferschein / Rechnung in diversen Branchen "Wäre bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum"
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#53

Der Käufer des Gerätes könnte niemals wegen Unterschlagung belangt werden.. Das ist nur an den Haaren herbeigezogen. Er selbst hat das Gerät auf keinen fall rechtswidrig erlangt.
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#54

@Hulk Holger Dann zeig mir einen Fall wo jemand verurteilt wurde, weil er sein Handy verkauft hat bevor er es abgezahlt hat. Gibt es nicht. Jetzt frage ich mich warum nicht. Sehr wahrscheinlich weil das mit Unterschlagung nichts zu tun hat.
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#55

@Nahenil
Nein, der Verkäufer hat es unterschlagen.
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#56

@Nahenil
Zitat:oder einem Dritten rechtswidrig zueignet,
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#57

(10.10.2013, 22:21)Nahenil schrieb:  Er selbst hat das Gerät auf keinen fall rechtswidrig erlangt.

Richtig, rechtswidrig erlangt hat er es nicht, aber er hat noch lange nicht rechtsgültig das Eigentum daran erworben. Zwinkern
Leute, ihr dreht euch im Kreis! Popcorn
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#58

@M.T.
Ganz einfach:
Weil den Firmen die Strafverfolgung scheißegal ist. Die wollen nur ihr Geld sehen.
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#59

@M.T. und weil uns kein Fäll bekannt ist, ist es legal?

Ich kenne von früher Leute die Drogen konsumiert und später auch verkauft haben, belangt wurde dafür keiner - ergo legal...
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#60

@Alex78 Auch du hast es nicht ganz verstanden. Nur weil die das Schreiben, heißt das nicht das sie das dürfen. Auch jeder Vertrag unterliegt geltendem Recht. Das müsste ein Richter entscheiden. Ich bezweifle aber eh stark, dass der Vertrag Eigentumsvorbehalt beinhaltet. Und wehe jetzt kommt einer mit AGBs...
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