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iPhone 5 - Vom Kaufvertrag zurücktreten
#1

Hallo Leute,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und evtl. eure Erfahrung mit mir teilen.

Also... ich habe mein iPhone 5 bereits zweimal aufgrund von Garantiefällen austauschen/reparieren lassen müssen. Jetzt habe ich vor 2 Wochen mein drittes Gerät bekommen und nachdem zuvor einmal die Standby-Taste broken, danach der Home-Button broken war, hört man jetzt beim Schütteln des Geräts ein deutliches Klappern im Inneren. Sollte laut Dr.Google ein weiteres häufiges Problem beim iPhone 5 sein. Ich vermute, der Akku sitzt nicht ganz fest.

Ich habe eigentlich keine Lust nochmals eine Woche ohne iPhone auszuukommen und auf ein weiteres repariertes/gebrauchtes/refurbished Gerät zu warten.
Könnt Ihr mir sagen, welche Möglichkeiten ich jetzt habe bezüglich Kaufvertragsrücktritt?

Mein Spezialfall: Ich habe das Gerät einer Privatperson abgekauft. Versteht mich nicht falsch, es lief alles seriös ab. Habe damals glaube ich 570 dafür bezahlt (es war noch eingeschweißt und nicht aktiviert). Dieser private Verkäufer hat es selbst aus einer Vertragsverlängerung um 0€ bekommen, keine Verwendung dafür gehabt und deshalb verkauft.
Wisst Ihr vielleicht, wie, wo, mit wem ich diesen Rücktritt abwickeln kann. Apple hat mir irgendwann mal gesagt, als ich interessehalber nachgefragt habe, dass ich das bei dem Geschäft machen muss, woher ich das Gerät habe, nicht bei Apple direkt.
Aber kann ich mir das von Apple helfen lassen, im Sinne von einem Beweis, dass es schon merhmals erfolglos repariert wurde?
Außerdem: Wer bestimmt da den Wert des Geräts? Es hat ja offiziell 0€ gekostet?

Danke für eure Hilfe,

LG Chester007



PS: Ich habe auch die Rechnung (mit Betrag 0€) von diesem Elektronikhändler von wo das Gerät her ist.
Außerdem komme ich aus Österreich (wir haben also keine offizielle Genius-Bar etc.
Es soll auch Fälle geben, wo man auf das neuere Gerät upgegradet wurde.. Weiß jemand etwas darüber?
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#2

Dröseln wir mal auf, Du hast es privat gekauft. Ich vermute mal, ohne einen schriftlichen Kaufvertrag?! Da hast Du gegenüber Apple schon mal kein Recht auf eine Wandlung bzw. einen Rücktritt vom ursprünglichen Kauf.
Sind die österreichischen Verbtaucherrechte ähnlich den deutschen?
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#3

(24.01.2014, 16:14)Matze71 schrieb:  Dröseln wir mal auf, Du hast es privat gekauft. Ich vermute mal, ohne einen schriftlichen Kaufvertrag?! Da hast Du gegenüber Apple schon mal kein Recht auf eine Wandlung bzw. einen Rücktritt vom Kauf.

Danke für die schnelle Antwort. ich habe es unter meinen Beitrag dazugeschrieben falls es nicht ersichtlich war.
Ich habe einen Kaufvertrag eines kleineren Elektronikgeschäfts, allerdings mit einem Kaufpreis von 0€, da wie gesagt aus einer Vertragsverlängerung.

Ich denke mir auch, dass Apple nicht einsieht, warum sie da Geld zurückzahlen müssen, wenn ich das Gerät ja einem anderen Geschäft abgekauft habe. ABER: die Kosten einer Reparatur übernimmt ja auch Apple (habe beispielsweise beim ersten Defekt ein komplett neues Gerät in Folie etc. erhalten und diese "Kosten" dafür hat ja auch Apple übernommen und in keinerweise das Elektronikgeschäft.

UND: ja ich denke da gibt es nicht viele Unterschiede zwischen den Verbraucherschutzgesetzen. Wird wahrscheinlich seit der EU relativ angepasst sein.
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#4

Rücktritt immer dort wo du es gekauft hast, da du es privat gekauft hast und er sicherlich irgendwelche Ansprüche ausgeschlossen hat, wirst du nicht zurücktreten können. Er hat das geliefert, was er reingestellt hat.

Aber wenn das nicht wäre, hättest du immer noch kein Grund eines Rücktritts, da der Verkäufer zweimal die Möglichkeit hat nach zu bessern. Das muss aber jedes mal der gleiche Fehler sein.

Dazu kommt noch, dass es aus einem Vertrag ist, wo sicher drin stand, dass das Gerät solange Eigentum vom Provider ist, bis der Vertrag endet. Also müsste man über den Vertrag zurücktreten, was du nicht kannst, da du ein Gerät besitzt, was eigentlich nicht dir gehört. Da kann also nur der Verkäufer von dir was machen und wenn der kein Interesse daran hat, hast du Pech.
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#5

Der Kaufvertrag zwischen dem Erstkäufer und dem Elektronikladen ist für Dich erstmal irrelevant. Das Vertragsverhältnis besteht zwischen Dir und dem Verkäufer. Du kannst Dich glücklich schätzen, das Du Gewährleistung und Garantieansprüche "geebrt" hast, es gibt Hersteller, die gewähren dies NUR dem Erstkäufer anhand der Rechnung.
Tausch es nochmal bei Apple aus und verkauf es als neuwertiges refurbished (wenn Du es nicht doch behalten willst), alle anderen Alternativen sehe ich nicht als erfolgversprechend an.
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#6

Aber gesetzlich gesehen, bin ich rechtmäßiger Eigentümer des Geräts, Privatkauf hin oder her. Und mit dem Übergang des Eigentums, gehen auch sämtliche Garantie- und Gewährleistungsrechte über. Also muss ich doch auch selbstständig als EIgentümer des Geräts Möglcihkeiten bzw. Ansprüche haben.
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#7

Das wäre das Sinnvollste. Zumal oft auch Geld für die Abnutzung behalten wird. Nach EU nicht mehr korrekt, aber in Deutschland immer noch der Normalfall.

Tauschen und dann verkaufen.

Wäre mir nicht sicher, ob du der rechtmäßige Besitzer bist. Er hat ja was verkauft, was ihm nicht gehört. Das weißt du ja auch, da du eine Rechnung von 0€ hast und den Vertrag kennst.
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#8

Die Garantie hat ja Apple auch erbracht
die Gewährleistung muss der Händler erbringen und das nur gegenüber dem Erstkäufer, welcher du nicht bist
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#9

Nein, Garantie- und Gewährleistungsansprüche gehen NICHT automatisch auf Dich über. Wie schon gesagt, es gibt zig Firmen, die genau diesen Übergang ausschließen. Apple ist das sehr kulant.
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#10

Ok na gut.. dann lass ich die Gewährleistung mal außen vor.
Vielleicht kann ich Apple ja ins Gewissen reden und nach dreimaliger Reparaturnotwendigkeit eine Art Entschädigung erwarten.

Vielen Dank für eure Hilfe, ihr seit super! =)
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#11

So kulant sind sie dann auch wieder nicht, glaube nicht, dass da was kommt. Biggrin

Hier gibt es Leute, die haben schon 8 Geräte getauscht. Smiley
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#12

(24.01.2014, 16:46)gado schrieb:  So kulant sind sie dann auch wieder nicht, glaube nicht, dass da was kommt. Biggrin

Hier gibt es Leute, die haben schon 8 Geräte getauscht. Smiley

Wahnsinn!!

also ich bezweifel, dass mein nächstes Handy wieder ein iPhone wird. Für was zahlt man 700€ für ein Premium-Gerät, wie Apple es selbst nennt und dann hat man nur Probleme.
Ich vermisse die Zeiten mit meinem 3GS. Das hat jeden Sturz überlebt, nie gemäckert und das war vorallem noch die Zeit, wo Samsung und HTC Meilen hinter Apple hinterherhinkten.
Naja ich schätze das war einmal =/ Schade

Trotzdem danke an euch!!
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#13

Hab gehört, soll viele geben, die kein Problem haben. Zwinkern
Das Klappern kann z.B das normale klappern von der Kamera sein. Das hat z.B jeder.
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#14

also das iPhone 5 ist das anfälligste Produkt der iPhone-Serie. Ob Lackschäden, gebrochene Tasten oder lose Schrauben oder Akku im Gehäuse-Inneren.

Klar gibt es genug Leute, die sich glücklich schätzen können kein Problem zu haben. Aber die iPhone 5 der ersten 10 Produktionswochen waren schlichtweg Fehlkonstruktionen.. Wenn das ein iPod gewesen wäre, hätte es 100%ig eine Rückrufaktion seitens Apple gegeben, wie beim iPod nano (ich glaube 3. Generation), nur gibt es viel zu viele iPhone-Nutzer um das durchzuführen ohne, dass die Kosten ins unermesslcihe gehen.

Shame on Apple, aber so wie ich mich kenne und Apple's geniale Marketing-Gehirnwäsche, werde ich auch die nächste iPhone-Generation besitzen^^
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#15

Na dan hab mal Garantiefall bei Samsung oder HTC und dann unterhalten wir uns noch mal Zwinkern.

Ich helfe gerne über Team Viewer PN an mich Smiley.
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