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Neues Umtauschrecht: Apple bremst umtauschwütige Nutzer aus
#1

Hier geht es zur originalen News: neues Umtauschrecht: Apple bremst umtauschwütige Nutzer aus im Blog

Zitat:[Bild: appstore.jpg]
Ende letzten Jahres verkündete Apple das vierzehntägige Umtauschrecht, welches ab sofort in den digitalen Stores umgesetzt wurde (<a href="https://iszene.com/thread-173549.html">wir berichteten</a>). Kurz zur Erinnerung:
<blockquote>Wer Einkäufe im App Store, iTunes Store und iBook Store reklamieren möchte, kann dies künftig innerhalb von 14 Tagen und ohne Angabe von Gründen tun. Hiervon ausgenommen sind die Kosten für iTunes Match, einen Staffel- oder Multi-Pass, iTunes Geschenke und Guthabenkonten.</blockquote>
Bereits in unserer News wurde auf die Problematik des Missbrauchs hingewiesen. Nicht nur, dass unter anderem Spiele in vierzehn Tagen bereits durchgespielt sein können, die Apps, bei denen ein Widerruf erfolgte und folglich eine Erstattung des Kaufpreises zur Folge hatten, konnten weiterhin genutzt werden. Dem wird Apple nun, zumindest teilweise, einen Riegel vorschieben.

User, die bereits mehrfach beziehungsweise exzessiv von dem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben, erhalten eine Meldung, in der darauf hingewiesen wird, dass ein Widerruf, auch innerhalb der vierzehn Tage, nicht möglich ist. Ohne eine Zustimmung des Users kann der Artikel nicht gekauft werden.

<img class="aligncenter" src="https://iszene.com/uploads/94156137951155147714.png" alt="" width="704" height="358" />

Bei welcher Anzahl von Widerrufen diese Meldung erscheint, entzieht sich unserer Kenntnis. Fest steht jedoch, dass sie erscheint und auch, dass der Ausschluss des Widerrufs bei vorheriger Benachrichtigung rechtlich möglich ist.

Alles in allem klingt dieser Schritt nach einer vernünftigen Lösung, die Apple und auch die dahinterstehenden Entwickler vor massiven Missbrauch schützt.

<a href="http://9to5mac.com/2015/01/13/apple-defends-against-eu-14-day-refund-abuse-with-app-store-alert-for-customers-with-excessive-refunds-on-file/">via</a>
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#2

Was ist denn exzessiv? Solange das nicht klar definiert ist nenne ich das einfach mal Willkür.
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#3

Das wird Apple wohl nicht mitteilen. Ich könnte mir vorstellen, dass es nicht nur auf die Anzahl, sondern auch auf den Wert ankommt. Aber wenn Apple eine "Grenze" mitteilen würde, dann könnten es Personen, die es missbrauchen wollen, ja bis zum bekannten "Ende" ausreizen.
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#4

So kann aber keiner kontrollieren was Apple da wieder anstellt. Apples Rückgabesystem ist sowieso völliger Kappes. Auf Filme und Musik würde ich beispielsweise von Anfang an keine Rückgabe erlauben. Das heißt, dass bei diesen Medien direkt dieser von der EU vorgeschriebene Banner kommt.

Und bei Apps würde ich ein Rückgaberecht von 2h einräumen. Wer in der Zeit die App nicht testen konnte hat halt Pech gehabt. Bei Android war das schon super. Bezahlen, runter laden, schauen, bei Nichtgefallen wieder abgeben. Mir haben die 15 Minuten ausgereicht. Wobei die Zeit jetzt wohl angehoben wurde soweit ich weiß.

Aber 2h sollten normalerweise reichen.
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#5

Nein, das kann keiner kontrollieren. Und ich bin mir sicher, dass jeder Nutzer, den es betrifft, nach außen hin die Meinung vertreten wird, dass es vollkommen ungerechtfertigt ist. Gibt ja auch keiner zu, dass er beispielsweise regelmäßig (exzessiv?) Apps kauft um sie kurzfristig zu nutzen und dann wieder zurückgibt.

Ich persönlich habe noch keine App zurückgegeben. Ich lese die Bewertungen (wobei da viel Unsinn bei ist) und die Beschreibungen aufmerksam und bin mir dann doch meist relativ sicher, dass ich entweder genau das suche oder eben doch etwas anderes.

Natürlich wären die von dir angesprochenen zwei Stunden ein brauchbarer Vorschlag, mit dem wahrscheinlich alle Seiten durchaus leben können. Das Problem scheint ja aber, man korrigiere mich wenn ich falsch liege, eine drohende Verordnung der EU zu sein. Ein Ausschluss pro App mag da möglich sein, ein genereller Ausschluss des Widerrufsrechtes wohl ja aber nicht. Ob da die zwei Stunden rechtlich möglich sind, kann ich daher nicht beurteilen.
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#6

Zumindest Filme und Musik könnte Apple ja mit Hilfe des "EU-Banners" ausschliessen.

Das sollte doch jedem einleuchten, dass es da nichts zurückzugeben gibt. Jetzt wird das Rückgaberecht missbraucht und mit Sicherheit hauptsächlich bei Videos und Musik und alle User müssen drunter leiden.
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#7

@Nine Apple schließt ja nicht das Widerrufsrecht ein, sondern das Kaufrecht.

Ich hatte es ja schon im damaligen Thread geschrieben, Apple wird die User aussperren, die es übertreiben.
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#8

Das mit Musik und Filmen verstehe ich auch überhaupt nicht. Wird aber genug geben, die sich darüber freuen werden...

14 Tage, da kann man sich ne Serie kaufen, in Ruhe ansehen und dann zurück geben. Das kann doch wirklich nicht sein.
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#9

Das Widerrufsrecht hat sich doch Apple nicht einfallen lassen. Das kommt soweit ich weis von der EU. Betrifft dann also alle auch die Androiden.

Nun geht Apple her und schränkt das Kaufrecht ein wenn zuviel zurück gegeben wird.

Ich sehe kein Problem was mich an geht.

Gruss
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#10

Apple dürfte digitale Medien aber direkt mit Download ausschließen, wenn vorher darauf hingewiesen wird.
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#11

Sehe darin kein Problem, sonst würden einige Spezis nur noch diese Option nutzen.

Änlich ( fast) geht ja auch Amazon vor, wird Übermaß zurück gegen wird der Verbrauch gesperrt.
Auch Amazon äußert sich nicht, ab wann diese Grenze erreicht ist und die Konto Löschung kommt.
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#12

Na super, EU Bürokraten lassen sich Stuss einfallen wie Rückgaberecht für Filme, prompt wird es missbraucht und wer ist der Buhmann? Apple. Bei Apps sollten zwei Stunden genügen, vielleicht in Abhängigkeit vom Preis auch mehr, aber bei Musik und Filmen habe ich null Verständnis, denn man kann Musik anspielen und für Filme gibt's ne Vorschau.
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#13

@Hulk Holger

Jeder Verkäufer darf ein Verkauf verweigern, nicht nur Apple. Aber da Verkäufer ja etwas verkaufen wollen wird es halt gewissen Regeln geben die EU konform sind.

Gruss
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#14

@Havanna74 doch nicht vom Verkauf ausschließen, vom Widerrufsrecht dürfen digitale Waren ausgeschlossen werden...
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#15

(13.01.2015, 20:44)access schrieb:  Na super, EU Bürokraten lassen sich Stuss einfallen wie Rückgaberecht .......
Bei Apps sollten zwei Stunden genügen, vielleicht in Abhängigkeit vom Preis auch mehr, aber bei Musik und Filmen habe ich null Verständnis, denn man kann Musik anspielen und für Filme gibt's ne Vorschau.

Anscheind bist du auch ein Bürokrat....2 Stundentest aber wenn es teuer wird dann 2,5 Stunden oder wie soll man das verstehen?

Ab wann ist eine App teuer? Was ist mit Apps die man sich vor dem Urlaub zu Hause lädt um diese dann am Urlaubsziel zu benutzen? Also nur noch auf "Balkonien" Urlaub machen ? Eine Skitracker-App kann man nur bewerten wenn diese auch das Umfeld " Berge" und "Lifte" und "Abfahrten" hat.

Sind solche dann ausgeschlossen oder wie?

Naja ...mir ist es wurscht aber viele scheinen sich ein teures Gerät gekauft zu haben und meckern wegen 5.50 Euro rum.

Rofl

@Hulk Holger
Ist doch das selbe Zwinkern

Kannst nur kaufen wenn du auf das Recht zum Widerruf verzichtest.

Gruss
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#16

@Havanna74 Dann kauf deine Ski App eber erst wenn du da bist wo du sie nutzen kannst.

Es gibt Preisstaffeln bei Apps, das geht bei einem Euro los und geht bis 499€. 5€ sind nicht viel ,69€ oder 99€ für eine Navigstions App schon und da wünsche ich mir schon etwas mehr Zeit als bei einfachen billigen Apps.
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#17

@Havanna74 Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun? Wenn die App schlecht ist oder nicht funktioniert, dann verschenke ich doch keine 5,50€. Wenn du was zu verschenken hast, dann gebe ich dir gerne meine Kontonummer.
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#18

Ich finde diese Einschränkung von Apple richtig und nachvollziehbar, denn wenn schon in diversen Radiosendern darauf hingewiesen wird, dass man so prima beliebige Apps kaufen, probieren/spielen kann und sie einfach wieder zurück gibt, da werden nicht wenige das so handhaben.
Schließlich soll es ja so sein dass man wenn man eine App kauft und man merkt, dass es doch nicht das ist was man sich vorstellte sie dann zurück gibt und nicht um mitwillig am laufenden Band Apps kauft probiert und dann zurück gibt.
Wenn ich ein Auto zur Probe fahre, fahr ich ja auch nicht ein paar Tage in Urlaub um es dann wieder zurück zu bringen und das immer wieder.
Ich weiß der Vergleich hinkt, wegen Verschleiß usw. aber vom Grundprinzip ist es das gleiche.
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#19

@iDevicer Leider kam es sogar häufiger vor, dass Probefahrten für Wochenendausflüge genutzt wurde. J
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#20

@Hulk Holger Je nachdem wie gut man als Kunde ist und wie man Autos nach Probefahrten zurück gibt, bietet einem ein Autohaus auch mal an das Cabrio übers Wochenende anzuschauen, selbst wenn Sie wissen das du es nicht kaufen wirst.
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