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Ich finde eine Ahndung in so einem Falle völlig gerechtfertigt, die Begründung ist schlüssig und richtig.
Lächerlich wird es ab dem Zeitpunkt ab dem man sich herauswinden möchte um einer Strafe zu entgehen.
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Ich glaub ich fang schon mal an zu sparen ?
Nein, Scherz! Da mach ich mir keine Gedanken weil ich guck max. beim Autofahren kurz "wer" mir geschrieben hat und fertig. Die Antwort kann auch warten bis ich ausgestiegen bin. Telefonieren geht sowieso über die Freisprechanlage.
Ansonsten hab ich beim Fahren weder die Uhr noch das Handy in der Mache!
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(29.09.2015, 10:42)iDevicer schrieb: Ich finde eine Ahndung in so einem Falle völlig gerechtfertigt, die Begründung ist schlüssig und richtig.
Lächerlich wird es ab dem Zeitpunkt ab dem man sich herauswinden möchte um einer Strafe zu entgehen.
Ich nicht, denn bei einem kurzen drauf schauen kann dir keiner nachweisen ob du wirklich was gemacht hast. Wenn du natürlich verträumt an der Ampel damit rum spielst, ist es was anderes.
Aber so muss der Polizei nachweisen dass du was damit gemacht hast. Und bei einer Pebble, wie in diesem Fall, kann man das nicht, da man nicht touchen kann. Das heisst drauf gucken um eine Notification zu gucken oder was anderes sollte nicht geahndet werden.
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Mit dem idrive wirst du aber keine Sms schreiben, oder gar surfen etc.
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Die watch sowie das IPhone melden sich bei mir überhaupt nicht im Auto, sobald das IPhone mit CarPlay verbunden ist bleibt es ruhig. Kein generve von jeglichen heb Apps. Kalendereinträge und Erinnerungen werden auf dem Radio angezeigt. [emoji106]? also bei mir keine Gefahr [emoji16]
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Und was ist das Fazit von allem?
... Abgelenkt ist man so oder so! Ob du die Nachricht am iPhone, auf der Watch oder am Radio über CarPlay schaust... In keiner Situation konzentriert man sich in dem kurzem Moment auf den Verkehr...
Kann alles mistig enden, egal wie man es macht
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Ich würde in dem Fall mindestens einen Anwalt konsultieren, ob denn die Bedingung des Verbotes für eine Smartwatch laut Bußgeldkatalog überhaupt zutrifft:
"Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten."
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Hä?! Dann darf ich während der Fahrt wohl auch keine microwelle bedienen?
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Dem Beamten war einfach zu langeweilig.
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Ich habe mit 2 Polizisten über das Thema geredet. Die sahen das freisprechanlagen ersatz.
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Naja, ob die Rennleitung da kompetente Auskunft geben kann?