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Apple Support
#21

Hmm, echt ärgerlich! Welchen Betrag wollen sie denn nun einbehalten, den eines Refurb Gerätes oder der eines Diaplaytausches?
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#22

310€ Habs jetzt schon die Rechtsabteilung weitergeleitet.
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#23

Ok, also den vollen Refurb-Preis!
Echt ärgerlich sowas, aber leider für beide Seiten eine Doofe Situation.
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#24

Was schlagt ihr denn für sowas vor um sowas zu vermeiden (auch wenn es wohl ein bedauerlicher Einzelfall ist)? Ein Foto machen bevor man das Handy abschickt? Den Boten etwas unterschreiben lassen zwecks äußerlich keine Schäden (wobei der das eh nicht beurteilen kann, rechtskräftig schonmal gar nicht) würde da vermutlich auch nichts bringen. Falls er es überhaupt macht .. da gäbe es sicherlich auch einige die da nichts unterschreiben wollen.
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#25

Die Fotos mit datum und Fallnummer in dem Karton mitschicken evtl.
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#26

310,- EUR ist der Betrag dafür, dass man ein Refurb-Gerät von Apple trotz falschen Schadenmeldung behalten kann?

Warum wurden dann auf meiner Kreditkarte immer knapp 1.000,- EUR geblockt?

Bitte klärt mich mal auf.

Danke!
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#27

@RaZerBenQ Bei mir wurden auch 700 geblocked aber dann heute 310€ abgezogen. Hoffe ich bekomm das Geld wieder.
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#28

Reicht nicht einfach eine Person X wo bezeugen kann dass das Gerät unversehrt eingepackt wurde? Weil wenn das mit dem Postbote gilt, warum dann nicht auch wenn es jemand anderes bezeugen kann?

@RaZerBenQ Die knapp 1000€ werden abgebucht wenn du gar nichts zurück schickst, quasi der Neupreis des getauschten iPhones
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#29

Ja das mit dem Zeugen hab ich auch überlegt, werde das wahrscheinlich so machen.
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#30

@Jodaun

Ich habe mein iPhone 2x per Expressaustausch ausgetauscht und es wurde vor dem Austausch IMMER eine Ferndiagnose seitens Apple durchgeführt. Das müssten sie doch bei dir auch gemacht haben?
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#31

Ob es halt anerkannt wird ist die frage? Aber evtl. nochmal ein höfliches aber mit nachdruck aufgesetztes schreiben an Apple senden?
Echt Ärgerlich, aber als aussenstehender sehe ich halt beide Seiten und kann da auch Apple irgendwie verstehen. Wer weiss wie viele auf diese schiene es versuchen oder schon versucht haben sich ein neues iPhone von Apple sponsorn zu lassen obwohl ihne das gerät wirklich runter gefallen ist.
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#32

@Daniel

Wozu sollte man den dann sonst durchführen, wenn der nicht anerkannt werden sollte.
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#33

@floninhooo Nicht den Test, das mit dem Zeugen meinte ich
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#34

@Daniel

Oh, ach so Biggrin

Falls sie den nicht durchgeführt haben sollten, kannst du Apple immer noch darauf festnageln, dass die erforderlichen Arbeitsschritte für einen Expressaustausch nicht ordentlich durchgeführt wurden und es nicht dein Fehler ist.
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#35

Kannst du das Geld auf der KK nicht zurückbuchen lassen? War das nicht möglich?

Dann ist Apple nämlich in Zugzwang weil sie was von dir wollen. Du könntest dich entspannt zurücklehnen und abwarten wie weit sie das Spiel treiben....
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#36

Wie weit sie es treiben? Sie werden nicht lange fackeln, da sie letztendlich am längeren Hebel sitzen.
Wenn dann geht es nur auf die höfliche Art und Weise.
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#37

Das "auftreiben" eines Zeugen würde ich mit gut überlegen. Klar klingt das erstmal gut, aber was ist wenn die Sache vor Gericht endet? Wer begeht dann für Dich u.U. Taten wie Falsche uneidliche Aussage oder gar Meineid?

Das ist jetzt einfach eine total verfahrene Situation für Dich, es steht Aussage gegen Aussage. Grundsätzlich blöd...
Du hättest noch die Möglichkeit eine Versicherung an Eides statt abzugeben (zur Glaubhaftmachung gem. ZPO). Wie Apple darauf reagiert ist aber nicht abzuschätzen.
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#38

@Ratio klar kann er eine "unautorisierte abbuchung" geltend machen. Führt dann halt auch noch zu Stress mit dem kreditkartenunternehmen sobald Apple die Autorisierungsdaten nachweist...
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#39

Aber genau darüber wird ja gestritten ob die Abbuchung rechtens ist oder nicht.

Letztendlich braucht er aber, wie schon geschrieben, den Nachweis, dass das Gerät bei Übergabe an Hermes noch nicht kaputt war. Eine Versicherung an Eides statt wird hier nix bringen. Wir sind ja (noch) nicht in Zivilprozess.
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#40

Die Abbuchung erfolgte erstmal korrekt, da bei Apple ein defektes Gerät ankam. Jetzt liegt es eben am TE zu beweisen das es sich um einen Transportschaden handelt. Und ob ein Transportschaden vorliegt für welchen der Transporteur haften würde, muss man in dessen AGB bzgl. Anforderungen an die Verpackung nachlesen.

Z. B. Entsprechen viele originalkartons diesen Ansprüchen nicht, da diese für die palettenlieferung/-Transport ausgelegt sind 

Das das für den TE natürlich sehr unerfreulich ist, ist natürlich klar!
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