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die argumentation von klaus lässt sich ganz leicht umdrehen.
1. t-mobile hat verschiedene vertriebswege für das iphone. man ist gar nicht in der lage ALLE angebote zu überblicken bzw. von selbst auf sie zu stoßen! wie soll man in diesem tarifdschungel denn noch durchblicken? online angebote, weihnachtsspezial, meinvz angebot, junge leute angebot usw usw. nat. sind alle zeitlich begrenzt und erhöhen damit den druck auf den kunden!
2. kann es durchaus passieren, dass t-mobile morgen die tarifpreise ändert und sich dann nat. alle kunden aufregen (zu recht!) die unmittelbar davor den alten und damit meist teureren tarif gewählt haben. fakt ist, jeder der sich das iphone als "erster" besorgt hat wurde doch regelrecht bestraft. zu erst mit den teuren tarifen, dann mit der freischaltung etc. etc. wieso werden nicht mal DIE kunden belohnt, die als sog. premium kunden sich die NEUHEITEN als erste zulegen und damit wohl den größten DECKUNGSBEITRAG in die kasse des anbieter spülen? nein es wird erst versucht das MAXIMALE am preis rauszuholen und wenn man dann merkt die absatzzahlen stimmen nicht wird am tarif/preis rumgespielt!
3. wieso also darf ein kunde dann nicht das MINIMALE jeden monat für sich rausschlagen? ich finde es eine absolute frechheit, dass dir zB bei der t-mobile kundenhotline nichts über die 10 € rabatt für studenten und junge leute gesagt wird. es wird gezielt nichts gesagt, erst auf nachfragen im offline shop erhält man dort aussagen über die tarifoption und dann auch noch falsche!
4. fakt ist, wer online etwas bestellt hat ein 14 tägiges widerrufsrecht, iphone hin, iphone her. wenn man damit in der lage ist 10 € im monat zu sparen ist daran nichts verwerfliches! schließlich möchte er ja das gerät und den anbieter nur nicht zu diesem preis!
Jeder hat das Recht etwas zurück zu schicken. Es ist total überzogen, dass man hier überhaupt so einen Hermann draus macht.
Moralisch und Gesetzmässig ist hier alles in Ordnung.
Wo kommen wir denn dahin, wenn man sich dafür auch noch rechtfertigen muss?
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10.12.2008, 16:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.12.2008, 16:16 von
peterpalino.)
mal abgesehen davon das Firmen die Extrakosten durch so eine Rücksendung durchaus miteinkalkulieren und alle Besteller dieser Firma "draufzahlen".
@maxafe
Wenn mir etwas nicht gefällt kann ich es ohne Angabe von Gründen zurück schicken. Ob ich jetzt die Annahme verweigere oder das Gerät später zurück schicke ist wumpe.
Genauso kann ich von einem Handyvertrag innerhalb von 2 Wochen zurück treten.
Typisch Deutsch diese Paragraphenreiterei!
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@KaiTa
Rechtlich gesehen nicht. Wie ich schon sagte, das ist nur ein Entgegenkommen der Unternehmen.
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@maxafe
Durch das Fernabsatzgesetz wird dem Verbraucher die Möglichkeit eingeräumt, jeden Vertragsabschluss im Fernabsatz innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu widerrufen. Zur Fristwahrung ist eine rechtzeitige Absendung des Widerrufs ausreichend. Dabei ist keine bestimmte Form, in der der Widerruf verfasst werden muss, vorgesehen. Somit ist eine E-Mail ist als Widerspruch ausreichend, wobei die Beweisbarkeit der Absendung zu beachten ist.
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[klugscheiss on] § 355 ff BGB [klugscheiss off]
in diesem fall ist der widerruf weder moralisch verwerflich noch rechtswidrig. nur wollen das manche erst einsehen wenn es sie persönlich trifft!