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Mietrecht Kündigung
#1

hey, ich hab mal ne frage... Und zwar hat uns unser Mieter, wegen Eigenbedarf, fristgerecht zum 01.04.09 gekündigt. Wenn wir aber im Januar schon ausziehen, müssen wir dann noch Miete bis zum Kündigungstermin zahlen, ich meine nicht...

Hatte keine Lust mich in nem Rechtsforum anzumelden, deshealb stelle ich die Frage mal hier^^

Cowboy
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#2

ich denke doch. er könnte genauso zum 30.11.2009 aus eigenbedarf kündigen und du willst im januar raus.
so einfach ist es sicher nicht. dein mietvertrag ist sicher unbefristet. also bedarf es einer kündigung. und da du in diesem sinne nicht gekündigt hast, gilt sein endedatum
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#3

Nee, kommst nicht vorzeitig aus dem Mietvertrag! Denn egal wer kündigt, man hat immer eine 3 Monatsfrist oder mehr einzuhalten, es sei denn Vermieter und Mieter kommen zu einem Gentlemen agreement...
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#4

(29.12.2008, 22:15)honorist schrieb:  Und zwar hat uns unser Mieter, wegen Eigenbedarf, fristgerecht zum 01.04.09 gekündigt. Wenn wir aber im Januar schon ausziehen, müssen wir dann noch Miete bis zum Kündigungstermin zahlen, ich meine nicht...

Ganz vorsichtig behauptet:
- Der Anspruch des Vermieters auf die Miete entfällt nur dann, wenn du selbst fristgerecht gekündigt hättest. Ich denke dies hast du nicht gemacht. Da man bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ende des übernächsten Monats kündigen kann, Frist somit 3 Monate, macht es auch keinen Sinn mehr selbst zu kündigen. Du wirst Zahlen müssen.

Die Frage ist:
- Liegt Eigenbedarf vor?
- War die Kündigung fristgerecht?
Beantworten nur für den Fall, du magst in der Wohnung bleiben Biggrin
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