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28.07.2009, 18:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.07.2009, 18:33 von
gulliben.)
Hi Leute,
habe mir vor 3 Wochen ein iPhone 3GS mit T-Mobile Simlock und Rechnung ersteigert, da ich noch einen Vertrag mit meinem iPhone 3G habe.
Nun ging von dem 3GS das Headset kaputt und ich wollte es heute umtauschen, in einem T-Punkt, doch dort hat man mich nur verständnislos abgewiesen, ich könnte keine Garantieansprüche geltend machen, da dieses Gerät nicht zu meinem Vertrag gehöre. Natürlich hatte ich eine original T-Punkt Rechnung mit dem iPhone 3GS dabei.
Nach langem Diskutieren gab ich es auf, meine Argumentation war, dass ich denen ein Stück Hardware und die passende Rechnung gebe, mehr dürften sie eigentlich nicht verlangen. Dass das in deren System anders geregelt ist, das weiß ich, doch das sollte eigentlich nicht mein Problem sein.
Da ich das nicht so auf mir sitzen lassen möchte (mit dem Wissen, dass ich mich auch einfach an Apple wenden kann, nur habe ich gerade keine Kreditkarte zur Hand), frage ich euch, ob das überhaupt so erlaubt ist? Gilt die Garantie / Gewährleistung nicht für ein Gerät mit Rechnung, sondern nur für den ganzen Vertrag? Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Und nochmal: Ja, ich weiß, dass ich das auch über Apple machen kann!
Danke im Voraus und Gruß,
gulliben
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Anspruch auf Gewährleistung hat nicht mit dem Vertrag zu tun. Da haben die Dir mal Mist erzählt.
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Danke für die Antwort, ein Mitarbeiter an der Hotline hat mir das eben auch nochmal bestätigt.
Was mich so ärgert ist ja, dass die Dame dort noch unfreundlich wurde, ich wurde behandelt, als käme ich mit einem Vodafone Handy und wollte dort Garantie verlangen. Mit verdrehten Augen und sehr genervten unterton fragte sie dann ob sie den Kollegen vielleicht auch noch fragen sollte. Natürlich sollte sie das, doch habe ich es nicht anders erwartet, als er ihr eifrig zustimmte.
Schade, dass der Laden schon geschlossen hat, dann werde ich es wohl morgen nochmal probieren..
Vielleicht springt bei der Aktion ja mal wieder ein kleiner Bonus für mein T-Mobile Konto raus! ^^
Gruß
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braucht man für die geltendmachung der Garantie die T-Mobile rechnung? Oder geht das anhand der registrierung des iphones auch?
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Rechnung oder Lieferschein ist ein Muss
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Apple gewährt Garantie unabhängig vom Kaufbeleg.
T-Mobile kann Gewährleistung auf den Vertragspartner beschränken, sprich der, der auf der Rechnung steht.
T-Mobile bietet keine Garantie.
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@aspirin
Gewährleistung hast du zwei Jahre (vom Händler)
Garantie ist eine freiwillige Leistung
Frag einfach mal Google zum Thema Unterschied Garantie und Gewährleistung
Die Info die du bekommen hast war zwar nicht astrein, da der Hotliner wohl selbst Garantie und Gewährleistung nicht auseinander halten kann...
Aber Anspruch auf Reparatur hast du wirklich nicht. Nach 6 Monaten musst du beweisen, dass der Mangel nicht schon bei Vertragsschluss vorlag. Zudem musst du dich bei der Gewährleistung zunächst an deinen Vetragspartner direkt wenden
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Hi Leute,
habe da mal eine frage. habe mir ein iphone 3g 8gb ersteigert. Es ist jetzt 23 monate und paar tage alt. Leider sind bei dem telefon doch etwas mehr leicht defekt als beschrieben wurde. knöpfe reahieren nicht richtig usw. könnte ich jetzt zum t mob shop gehen und über die gewährleistung reparieren lassen? Es hat ja noch ein paar tage garantie, da t mob das zweite jahr gibt. müssen die es mir reparieren oder darf das nur der vertragsinhaber? aso die rechnung habe ich auch für das iphone.
LG
Toni
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T-Mobile gibt nicht Garantie, sondern Gewährleistung. Diese wird aber von einer Apple zertifizierten Stelle geprüft, und wenn die die kostenfreie Fehlerbehebung ablehnt, dann ist das so.
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@Toni Blaze
Wenn das Gerät nicht so war, wie beschrieben, dann soll er dir das Geld zurückgeben.
Sonst wurde ja schon gesagt, dass es Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung gibt.
Garantie - Von Apple (Hersteller) für ein Jahr, außer man kauft ein ACPP, dann sind es zwei Jahre.
Gewährleistung - Hat man zwei Jahre (vom Händler), aber nach 6 Monaten kehrt sich die Beweislast um, da kommt es dann auf den Verkäufer an, wie kulant er ist. Gewährleistung kann auch normalerweise nur die Person deren Name auf der Rechnung steht geltend machen. Hier kommt es dann wieder auf die Kulanz des Verkäufers an.
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Das einzige was ich dabei bekommen habe ist halt der Kassenbon. Ja gut aber jetzt ist halt die Frage ob auch ich mit der Rechnung hin gehen kann und die Gewährleistung in Anspruch nehmen kann oder nur der vertragsinhaber?! Ein Bsp: der Power Button ist mittlerweile so eingedrückt das man ihn kaum noch drücken kann. Das ist ja dann ein Materialfehler und kann auf die Gewährleistung zurückgeführt werden oder sehe ich das falsch?!
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Na dann kann ich mir ja gleich den weg zum T Mob Shop Sparen denn kulant sie die mit Sicherheit nicht.
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Ein Versuch ist es wert, fragen kostet ja nix.
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Ja gut aber ich möchte es ja nicht austauschen lassen Sondern reparieren lassen. Also wenn ich das richtig verstehe habe ich ein recht die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. Da kein eigenverschulden vorliegt sondern ein Materialfehler. Wie würdet ihr denn jetzt vorgehen?! Hat jemand nen Vorschlag?!
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08.03.2011, 02:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.03.2011, 02:23 von
gado.)
Der Käufer hat Anspruch auf die Gewährleistung, da du den Bon ohne Name hast, könntest du es in Anspruch nehmen. Aber nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast um, das heißt, dass du es ehe nicht beweisen kannst, dass vom Werk aus ein Defekt bestand.
Deswegen kommt es nach den 6 Monaten stark auf den Verkäufer an.
Bei Apple werden Geräte nicht direkt repariert. Du bekommst halt ein aufbereitetes iPhone. Das ist mit altem Innenleben, aber komplett neuem Gehäuse und Akku. Das Innenleben wurde auf Funktion getestet. Deins wird dann vielleicht auch irgendwann dann mal zu einem aufbereiteten iPhone für jemand anderes.
Es gibt aber diverse Shops, die iPhones wirklich reparieren.