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Guten Morgen zusammen,
hier ein neuer, "toller" Fall von Verar....!
Habe bei Ebay von privat ein 3GS gekauft. Kaufdatum Ende September 2009, original Rechnung alles dabei.
Jetzt der Hammer. Nachdem ich feststellte, dass sich der Sim-Schlitten ab und zu selbständig macht und rausgeht und die Verarbeitung des Geräts im Allgemeinen schlecht ist, dachte ich, ruf doch mal bei dem großen T an.
Und nun festhalten: Wer von privat ein iPhone oder irgendein anderes Handy kauft, hat trotz Rechnung NULL, ich wiederhole NULL Anspruch auf Gewährleistung durch T-Mobile oder Apple. NUR der Käufer hat diesen Anspruch.
Soll heissen: Ich muss das Gerät dem Käufer zurückschicken und der muss in den T-Punkt laufen und es reklamieren. Die Aussage habe ich von drei verschiedenen T-Mobile Mitarbeitern und von zwei Apple Care Mitarbeitern bekommen.
Habt ihr da andere Erfahrungen und wenn ja, wie habt ihr dann evtl ein neues Gerät bekommen?
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Sehr ärgerlich das stimmt natürlich, könntest aber umgehen indem du eine Wertgarantie abschließen tust. Also abschließen und sofort den Schaden melden, versuch ist es Wert.
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Das wird so aber wohl nicht klappen, er lässt sich garantiert nicht darauf ein, und einfach so das Paket wieder zurücksenden würde ich erst recht nicht machen.
Würde über Paypal bezahlt? Wenn ja, regel das darüber.
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Also das ist ja der Hammer! Habe bis jetzt nie Probleme mit ein kauf gehabt! Geh doch einfach mit der Rechnung in ein T Punkt und sag das das Handy kaputt ist und lass es doch über den shop tauschen!!!! Dann macht der shop das!
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Kesa, Du bist doch schon ne Weile im Board, eigentlich solltest Du da nicht mehr den Antwort- mit dem Zitieren- Button verwechseln! Es ist echt ein Krampf, diese Threads von der mobilen Forenversion aus zu verfolgen!
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Oh sorry, werde drauf achten.
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Naja wegen so nem bekloppten iPhone renne ich ganz sicher nicht zum Anwalt. Aber vllt findet sich ja ein Gesetzesauszug der das regelt.
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So Freunde, habe nochmals mit T-Mobile telefoniert und bin glücklicherweise an eine sehr kompetente und freundliche Dame geraten.
Tatsächlich schließt T-Mobile jede Art von Gewährl bei Weiterverkauf aus. Aber da die Dame so nett war, hat sie in meinen Vertragsdaten vermerkt, dass ich einfach eine Vollmacht des Verkäufers einhole, in der mir erlaubt wird, das Gerät zu tauschen. Kann also in den nächsten T-Punkt rennen und dann läuft das.
Also denkt alle daran, wenn ihr mal wieder ein iPhone bei Ebay kauft und dabei steht: Rechnung mit voller Garantie wird mitgeliefert."
Streng genommen ist das Quatsch. Habe Glück gehabt.
PayPal sagte auch, wenn sich der Verkäufer weigert, die Vollmacht zu unterschreiben, kriege ich mein Geld zurück.
Kann ich alles nicht nachvollziehen,hatte mal ein iPod 30gb von eBay, was mir kaputt gefangen ist.Apple Care angerufen(gleiche Abwicklung wie beim iPhone mit ups-leerkartons) neue Adresse angegeben und problemlos auf Garantie getauscht.einzige Bedingung :von wo das gerät abgeholt wird,da geht es auch wieder hin.ist ja verständlich.auch Beim iPhone hab ich ups an eine geschäftsadresse in anderer Stadt schicken lassen,da ich tagsüber sonst nicht erreichbar gewesen wäre.alles kein Problem
Also definitiv, egal was die Verkaufsorganisation sagt, ist die Garantie NICHT Personenbezogen!
Im Falle einer Garantie würde ich sowieso alles immer direkt über Apple abwickeln! Geht schnell und streßfrei!
Natürlich kann man auch die 29 Euro bei Apple per Kreditkarte zahlen, dann hat man innerhalb von 24 Stunden ein "neues" in den Händen!
Spreche von meinen Post hier aus Erfahrung!
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@kiki999
Nicht ganz: Laut §477 BGB kann der Garant, in dem Fall T-Mobile, Gewährleistungsansprüche bei Weiterverkauf einschränken oder ganz ausschließen. Dann muss es aber in den Garantiebestimmungen stehen. Und genau das tut es. Hab mir die AGB mal angesehen und die schließen das aus.
Apple Care bei iPhone genauso. Zumindest wurde es mir gesagt.
Naja, hatte wohl Glück.
Stopp, hab wirklich eben gerad mit dem T-Punkt gesprochen. Die haben zurück gerufen.
Das ist denen völlig egal wer es gekauft hat. Ich soll vorbeikommen und krieg ein anderes.
man man man
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Wie es mit der Garantie ist hängt davon ab wie Apple es vorgibt. Bei der Gewährleistung ist es, wie oben verlinkt, von der Person, sprich dem Vertragspartner anhängig.
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Hast Du es schon über Apple selbst versucht beim Kundenservice/Support!?