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Keine Gewährleistung, was tun?
#1

Guten Morgen zusammen,

hier ein neuer, "toller" Fall von Verar....!

Habe bei Ebay von privat ein 3GS gekauft. Kaufdatum Ende September 2009, original Rechnung alles dabei.

Jetzt der Hammer. Nachdem ich feststellte, dass sich der Sim-Schlitten ab und zu selbständig macht und rausgeht und die Verarbeitung des Geräts im Allgemeinen schlecht ist, dachte ich, ruf doch mal bei dem großen T an.

Und nun festhalten: Wer von privat ein iPhone oder irgendein anderes Handy kauft, hat trotz Rechnung NULL, ich wiederhole NULL Anspruch auf Gewährleistung durch T-Mobile oder Apple. NUR der Käufer hat diesen Anspruch.

Soll heissen: Ich muss das Gerät dem Käufer zurückschicken und der muss in den T-Punkt laufen und es reklamieren. Die Aussage habe ich von drei verschiedenen T-Mobile Mitarbeitern und von zwei Apple Care Mitarbeitern bekommen.

Habt ihr da andere Erfahrungen und wenn ja, wie habt ihr dann evtl ein neues Gerät bekommen?
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#2

Sehr ärgerlich das stimmt natürlich, könntest aber umgehen indem du eine Wertgarantie abschließen tust. Also abschließen und sofort den Schaden melden, versuch ist es Wert.
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#3

(07.10.2009, 07:55)iP3G schrieb:  Sehr ärgerlich das stimmt natürlich, könntest aber umgehen indem du eine Wertgarantie abschließen tust. Also abschließen und sofort den Schaden melden, versuch ist es Wert.

Ok, danke für die Antwort.

Ich ziehe es aber vor, dem Käufer das Gerät zurück zu geben. Lässt er sich nicht drauf ein, schicke ich es ihm auf seine Kosten zu und er muss den Tausch vornehmen.
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#4

Das wird so aber wohl nicht klappen, er lässt sich garantiert nicht darauf ein, und einfach so das Paket wieder zurücksenden würde ich erst recht nicht machen.

Würde über Paypal bezahlt? Wenn ja, regel das darüber.
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#5

(07.10.2009, 08:12)iP3G schrieb:  Das wird so aber wohl nicht klappen, er lässt sich garantiert nicht darauf ein, und einfach so das Paket wieder zurücksenden würde ich erst recht nicht machen.

Würde über Paypal bezahlt? Wenn ja, regel das darüber.

Ja wurde es, hab ihn schon angeschrieben und selbstverständlich freundlich auf die Rückabwicklung angesprochen. Hab auch gesagt, dass ich notfalls Käuferschutz beantrage.

Mal gucken.
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#6

Also das ist ja der Hammer! Habe bis jetzt nie Probleme mit ein kauf gehabt! Geh doch einfach mit der Rechnung in ein T Punkt und sag das das Handy kaputt ist und lass es doch über den shop tauschen!!!! Dann macht der shop das!
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#7

Wir vertreiben das iPhone ja auch (Media Markt). Wenn jemand den Kaufbeleg hat und die Seriennummer etc. stimmen überein wird das natürlich in die Garantie genommen doh

Also ich kann mir die Vorgehensweise von T-Mobile da nicht wirklich vorstellen.
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#8

(07.10.2009, 08:25)Devadi schrieb:  Also das ist ja der Hammer! Habe bis jetzt nie Probleme mit ein kauf gehabt! Geh doch einfach mit der Rechnung in ein T Punkt und sag das das Handy kaputt ist und lass es doch über den shop tauschen!!!! Dann macht der shop das!

Naja, auf die Idee bin ich schon gekommen, bzw hab ich gefragt, ob das nicht über den Shop möglich sei.

Die Hotline sagte ebenfalls nein.

Ich kenn da ja so ein zwei Leute im Shop. Ich frag die mal.
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#9

Kesa, Du bist doch schon ne Weile im Board, eigentlich solltest Du da nicht mehr den Antwort- mit dem Zitieren- Button verwechseln! Es ist echt ein Krampf, diese Threads von der mobilen Forenversion aus zu verfolgen!

-> Anmeldung zum Test der iOS 9-Betas bitte per PM <-
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#10

Oh sorry, werde drauf achten.
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#11

(07.10.2009, 07:51)Kesa-1 schrieb:  Und nun festhalten: Wer von privat ein iPhone oder irgendein anderes Handy kauft, hat trotz Rechnung NULL, ich wiederhole NULL Anspruch auf Gewährleistung durch T-Mobile oder Apple. NUR der Käufer hat diesen Anspruch.

Das ist natürlich Bullshit hoch 10.
Eine Gewährleistung ist immer an eine Sache gebunden, nicht an eine Person. Ab zum Anwalt!
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#12

Naja wegen so nem bekloppten iPhone renne ich ganz sicher nicht zum Anwalt. Aber vllt findet sich ja ein Gesetzesauszug der das regelt.
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#13

Sorry, da habe ich mich wohl geirrt:

http://www.frag-einen-anwalt.de/mobilefe...chtcheck=2
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#14

So Freunde, habe nochmals mit T-Mobile telefoniert und bin glücklicherweise an eine sehr kompetente und freundliche Dame geraten.

Tatsächlich schließt T-Mobile jede Art von Gewährl bei Weiterverkauf aus. Aber da die Dame so nett war, hat sie in meinen Vertragsdaten vermerkt, dass ich einfach eine Vollmacht des Verkäufers einhole, in der mir erlaubt wird, das Gerät zu tauschen. Kann also in den nächsten T-Punkt rennen und dann läuft das.

Also denkt alle daran, wenn ihr mal wieder ein iPhone bei Ebay kauft und dabei steht: Rechnung mit voller Garantie wird mitgeliefert."

Streng genommen ist das Quatsch. Habe Glück gehabt.

PayPal sagte auch, wenn sich der Verkäufer weigert, die Vollmacht zu unterschreiben, kriege ich mein Geld zurück.
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#15

Kann ich alles nicht nachvollziehen,hatte mal ein iPod 30gb von eBay, was mir kaputt gefangen ist.Apple Care angerufen(gleiche Abwicklung wie beim iPhone mit ups-leerkartons) neue Adresse angegeben und problemlos auf Garantie getauscht.einzige Bedingung :von wo das gerät abgeholt wird,da geht es auch wieder hin.ist ja verständlich.auch Beim iPhone hab ich ups an eine geschäftsadresse in anderer Stadt schicken lassen,da ich tagsüber sonst nicht erreichbar gewesen wäre.alles kein Problem
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#16

@ Technogo,

Nur mal so am Rande, ist Deine Shift- und Leertaste kaputt oder fehlen die beiden Tasten bei Dir! Biggrin

Läßt sich leichter Lesen, wenn man ab und zu diese Tasten trifft!

Biggrin
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#17

Also definitiv, egal was die Verkaufsorganisation sagt, ist die Garantie NICHT Personenbezogen!
Im Falle einer Garantie würde ich sowieso alles immer direkt über Apple abwickeln! Geht schnell und streßfrei!

Natürlich kann man auch die 29 Euro bei Apple per Kreditkarte zahlen, dann hat man innerhalb von 24 Stunden ein "neues" in den Händen!

Spreche von meinen Post hier aus Erfahrung!
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#18

@kiki999

Nicht ganz: Laut §477 BGB kann der Garant, in dem Fall T-Mobile, Gewährleistungsansprüche bei Weiterverkauf einschränken oder ganz ausschließen. Dann muss es aber in den Garantiebestimmungen stehen. Und genau das tut es. Hab mir die AGB mal angesehen und die schließen das aus.

Apple Care bei iPhone genauso. Zumindest wurde es mir gesagt.

Naja, hatte wohl Glück.

Stopp, hab wirklich eben gerad mit dem T-Punkt gesprochen. Die haben zurück gerufen.

Das ist denen völlig egal wer es gekauft hat. Ich soll vorbeikommen und krieg ein anderes.

man man man
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#19

Wie es mit der Garantie ist hängt davon ab wie Apple es vorgibt. Bei der Gewährleistung ist es, wie oben verlinkt, von der Person, sprich dem Vertragspartner anhängig.
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#20

Hast Du es schon über Apple selbst versucht beim Kundenservice/Support!?
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