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T-Mobile will mir unbedingt ein Refurbished-Gerät andrehen
#21

(31.12.2009, 09:22)TeTriLi schrieb:  Wer sagt, dass ein refurbished iPhone automatisch B-Ware bzw offiziell minderwertig ist? Habe hier auch ein von Apple getauschtes 3G, bin mir ziemlich sicher dass es refurbished ist, aber merken tut man davon nichts.
Sieht aus wie neu, und verhält sich auch so!

Bevor ich ein iPhone nutzen würde, das die beschriebenen Fehler hat, würd ich lieber ein refurbished nehmen.

Rechtlich hast Du noch keinen Anspruch auf ein neues Gerät. T-Mobile hat 2 mal das Recht, das Gerät zu reparieren. Erst wenn dann das Gerät immer noch nicht funktioniert hast Du einen Anspruch auf Wandlung, also ein neues Gerät.

Ein Rücktritt vom Vertrag dürfte auch nicht so einfach sein, ausser der T-Mobile-Mitarbeiter ist bei Dir vor der Türe gestanden zum Vertragsabschluss, oder Du hast den Vertrag im Internet geschlossen.
Dann hättest Du wohl 14 Tage Zeit zum Rücktritt.

Falsch!

Zitat:Gesetzessystematisch ist die Nacherfüllung des § 439 BGB - die Beseitigung des Mangels - den anderen Gewährleistungsrechten vorrangig. Die Nacherfüllung ist auf zweierlei Art möglich. Zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (in der Rechtssprache: Nachlieferung, also ein Austausch) oder durch die Beseitigung des Mangels (in der Rechtssprache: Nachbesserung, beispielsweise eine Reparatur).

Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadenersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer). Etwas anderes kann sich lediglich ergeben, wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erheblichen Aufwand verbunden ist (§ 439 Abs. 3 S. 1 BGB).
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#22

(31.12.2009, 12:11)TeTriLi schrieb:  
(31.12.2009, 11:31)Testozter0n schrieb:  Ich würde auch einfach vom Vertrag zurück treten und einen neuen abschließen, ich meine sogut das refurbished Gerät auch sein mag, wenn ich einen teuren T-Mobile Tarif abschließe, will ich persönlich auch ein nagelneues Handy bekommen.

Was Du würdest ist hier aber nicht massgeblich.
Der TE KANN NICHT vom Vertrag zurück treten!
Ist schliesslich kein Wunschkonzert! Verträge sind einzuhalten.

Und Anspruch auf ein neues Gerät hat der TE auch noch nicht. Punkt. Da kann er wollen so viel er will. Weder T-Mobile noch Apple werden sich da von trotzigem auf dem Boden Aufstampfen beeindrucken lassen.

Beim Apple-Tausch brauchts im übrigen nicht mal ein "Überbrückungsgerät", weil die ERST das neue iPhone raus schicken, und man dann 10 Tage Zeit hat, das defekte iPhone zurückzuschicken. Kostet aber 29 Euronen.

Ich denke dies ist ein Forum und jeder kann seine Meinung hier frei äussern.

Ich würde mich darauf nicht einlassen, ich habe durch den Vertrag + die Zuzahlung ein NEUES I-Phone erworben, dann möchte ich dieses doch auch bitte erhalten. Es ist meine Meinung und wie du dazu stehst liegt ganz alleine an dir.
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#23

lass es doch einfach über apple tauschen. die geräte sind wirklich wie neu!

oder erkläre apple den genauen vorfall, die sind in der regel 100x kulanter als t-mobile. vielleicht erreichst du da mehr. lass dich zu den vorgesetzten verbinden, die haben mehr zu sagen!
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#24

Das würde ich denen schon zeigen wozu sie verpflichtet sind. Da mache ich keinen Spass mit. Wenn ich ein Gerät auspacke und das ist nicht in Ordnung, dann erwarte ich ein nagelneues.
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#25

ist ja auch dein gutes recht Zwinkern
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#26

Ja ist es. Nur, dass Apple oder T-Mobile etwas anderes versuchen ist klar. Das muss man sich als Verbraucher aber nicht gefallen lassen. Leider knicken viel zu viele Verbraucher ein und geben diesen Methoden einen gewissen Spielraum.
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#27

Ich würde jetzt nicht zu Apple rennen, weil damit ist T-Mobile wieder ausm Schneider und dann machen die Ihre schei** Arbeit weiterhin so stümperhaft!

Bleib hartnäckig, du hast für ein neues Gerät gezahlt, also steht Dir auch ein neues zu!
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#28

@*Leopard*

Kriegst nix süßes, gib Saures!!!
Evil1Evil1Evil1
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#29

Dann geh doch zu T-Mobile und verlang ne Gutschrift!! So das du nur für ein überarbeitetes Gerät bezahlst, vielleicht auch mehr so das du unterm Strich halt Gewinn machst.
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#30

Ich sehe es auch so, ich finde das mit dem refurb auch nicht so prickelnd vorallem wenn das Gerät nur wenige Tage alt ist hätte ich auch lieber ein neues.
Nach längerer Zeit ist das natürlich super wenn man zumindest ein refurb bekommt.

Ich würde es so machen: Ruf bei Apple an, lass dir ein Refurb Gerät schicken, wenn du damit zufrieden bist behalte es (optisch sind die wirklich wie neu) wenn nicht tausch wieder, nach dem dritten Tausch wird dir ohnehin ein Neugerät angeboten, so war es bei mir auch.
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#31

Hi.
Der Thread ist leider schon länger aus,trotzdem passt er genau zu mir!
Habe Iphone 4 gekauft.
Nach ca 36 Stunden bin ich schon wieder im orange Shop gestanden weil der Proximity Sensor kaputt war.
Ich wollte natürlich ein neues Gerät haben.
Mir wurde gesagt dass dies nicht möglich ist.
Muss auf Reparatur gehen.
War anfangs nicht einverstanden aber dann wollte ich es natürlich so schnell wie möglich erledigt haben.
Im Nachhinein hätte ich da schon die Wahl auf ein neues oder der Reparatur gehabt :-(
Die meisten Verkäufer reden immer nur von der Garantie.
Von der Gewährleistung reden sie nicht gerne.Da es bei mir aber in verdeckter Mangel ist wirds schwierig für die netten Herren.

Nichts desto trotz nach 2 Wochen kam ein Gerät zurück.
War auch ein refurbished.
Die Tasten klappern usw.

So gehts natürlich nicht!
Habe für ein neues bezahlt und möchte auch so eines haben.

Nach der Absprache mit Orange haben sie mich wieder auf den Hersteller verwiesen.
Der Hersteller sagt wieder dass mir Orange im Rahmen der Gewährleistung ein neues geben muss.
Hab mich auch schon beim Konsumentenschutz informiert.
Mir steht ein neues(laut Kaufvertrag verinbartes) Gerät zu!!

Ich weiß dass die refurbished Geräte nicht schlecht sein müssen.
Wenn mein Gerät schon älter gewesen wäre,wäre es mir auch egal!
Es war beim Kauf aber neu und so solls auch wieder sein!

Kaufe doch auch kein Auto mit gebrauchten Motor nur weil der Neuwagen einen Motoschaden hatte??!!

Diese Woche warte ich noch ab ansonsten werde ich dass über den Rechtschutz regeln müssen.

Wird zwar wieder ewig lange dauern.Ist mir aber egal denn ich denke da gehört Gerechtigkeit her.
Es gibt sicher genug die sich so leicht einschüchtern lassen.

Schönen Tag noch
Grüße
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#32

Du hättest dich gar nicht auf die Reparatur einlassen sollen. Nach 36h haben die ein nagelneues Gerät raus zu rücken. Ich würde so lange in dem Laden stehen und die voll sabbeln bis ich das neue Gerät in den Händen halte.

Aber bleib dran. Zieh das durch Prost
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#33

Der Typ vom Orangeshop hat gesagt:
Ich habe das Gerät schon aktiviert darum kann ich kein neues mehr bekommen.
Coole Aussage :-)
Wie hätte ich sonst bemerkt dass der Proximity sensor kaputt wäre.

Ja ich bleibe mit Sicherheit dran ;-)

Die ganze Situation ist einfach nur traurig.

Das refurbishde Geräte benutze ich zur Zeit natürlich nicht.
Habe ich noch nicht einmal aktiviert.


Thx
Grüße
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#34

Orange, also kommst du nicht aus D. Wie es in Österreich oder der Schweiz mit Gewährleistung aussieht weiß ich nicht. Denke aber, das dürfte EU weit gleich sein inzwischen.

Von daher gilt auch hier: ausdrücklich auf Gewährleistung bestehen und nicht auf eine Garantieabwicklung (sinnvoll in den ersten 6 Monaten nach Kauf).
Und sich auch nicht auf eine Reparatur vertrösten lassen. Man hat einen Anspruch auf ein komplett neues Gerät!
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#35

Hi!
Ja komme aus Österreich.Sorry vergessen zum dazu schreiben.

Das mit der Gewährleistung ist mir erst gestern durch den Konsumentenschutz richtig bewusst geworden!
Der Verkäufer im Shop hat immer nur von der Garantie des Herstellers gesprochen.

Wenn sie mein gekauftes Gerät repariert hätten wäre es für mich unter Umständen noch Ok gewesen.

Ich werde euch am Laufenden halten.

Danke für die Antworten.

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#36

das ist immer das gleiche. Natürlich versuchen Verkäufer die Kunden zu verkackeiern und Ihnen die Gewährleistungsrechte streitig zu machen. Oft gar nicht absichtlich. Viele kennen selbst den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie nicht.
Bei uns in D ist es so, dass der Verkäufer die gewählte Art der Nacherfüllung (zB Neulieferung) nur dann verweigern darf, wenn dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Hat er ein Gerät auf Lager ist dies schon wieder nicht der Fall.
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#37

Hi!
Ist bei uns in Ö genauso.
Habe mich jetzt schon ausführlich informiert!

Die haben 100te auf Lager!

Ja da hast du Recht.Ich glaube auch die meisten wissen selber den Unterschied garnicht.
Dann sollten die Verkäufer mal ausführlich geschult werden.

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#38

werde viele ja, aber manchen wird auch eingetrichtert, dass man den Kunden immer auf eine Reparatur verweisen müsse.

Klagen wird eh keiner, das dauert viel zu lange. Da ist das Ding schon zigfach repariert.
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#39

Bin neugierig was bei mir noch raus kommt.
Habe Ihnen jetzt einmal genau meine Rechte Aufgrund der Gewährleistung erklärt.

Grüße
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#40

Lass nicht locker, ich würde auch ein nagel neues haben wollen.....
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