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Hi
mir kann von einem Kumpel der die nächsten 2 Wochen in den USA sein wird ein IPad mitgebracht werden (sofern vor Ort verfügbar...)
Das Geld dürfte es ja trotz schlechtem Wechselkurs locker wert sein !
Sind hinsichtlich dem 3G oder zwecks der Verwendung des Gerätes mit einem deutschen iTunes Probleme zu erwarten ?!
Nicht, dass ich das Gerät nicht verwenden kann...
Besten dank für jede Info/Hilfe !
viele grüße
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Nö, da dürften keine Probleme auftreten.
Du wirst dort eh nur die WiFi Variante kriegen - und dann ist es egal wo Du es nutzt.
Dem iPad ist vollkommen wurst welche iTunes Variante auf ihm läuft. Ich weiss das man ohne Probleme die Deutsche iTunes Version auswählen kann und auch dann Apps laden kann....
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Mahlzeit,
mein Dealer fährt Mitte April nach Texas. Hoffentlich gibt´s dann schon die 3G+WiFi Variante.
Wie sieht es eigentlich Steuerrechtlich mit Importgeräten aus?
Wenn mich die Flunder dann umgerechnet 600 Euronen (829 Dollar) kostet, muss ich dann die knapp 120 Euro Steuern berappen, oder gibt es für "PC´s" ausnahmen?
Hat da jemand Erfahrungswerte?
Dank und Gruß
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Du musst die Steuern bezahlen.
Wenn du keine Quittung vorweisen kannst, bzw. versuchst sie zu umgehen und erwischt wirst, kannst du sogar mit einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung rechnen, da der Warenwert mehr als, ich glaube aktuell sind es 450€, beträgt.
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also das ipad mit lediglich WIFI kostet 499,-- plus tax = USD 528,--
free shipping in USA.
so kommst du mit dem gegenwaertigen dollarkurs locker durch den zoll, ohne was zu bezahlen, da die freigrenze bei EUR 430 (ca. USD 580) pro person liegt.
ich hab mir schon eines bestellt und am 6. april nimm ich es mir mit...
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gild diese 430€ freigrenze für elektroniksachen oder für alles... also auch kleidung?
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"WAREN im GESAMTwert von über 450,00 Euro sind zu verzollen".
Alles was du dort kaufst, sollte entsprechend verzollt werden.
Aber wer weiß denn schon, ob Du die Jeans und die FUBU-Jacke mit den Adiletten nicht schon in Deutschland vor dem Abflug in die USA besessen hast!?
So hat ein ferner Bekannter in den Staaten ein Golfset gekauft im Wert über 450 Euronen.
Er zog die Teile in Washington durch den Dreck und deklarierte sie als gebraucht.
=>Keine Steuern in D.
Ein Zollbeamter (anderer Fachbereich jedoch) meinte aber, dass PC´s aus den Staaten eine Ausnahme bez. Steuern zahlen, sind, und somit nicht angegeben werden müssen.
Na ja. Warten wir es ab.
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Bei Elektro-Geräten jeglicher Art kann man dem Zoll nicht vorgaukeln, diese in Deutschland schon vor dem Abflug gekauft zu haben, denn NUR auf Eropäischen Geräten ist ein CE Symbol, nicht jedoch auf außereuropäischen, das ist das erste auf was ein Zollbeamter schaut, die sind ja nicht doof^^
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Auf meinem US iPad ist ein original CE Zeichen.