09.01.2008, 23:11
Kathleen schrieb:Diese Mail (Ausschnitt) habe ich von T Schutzbrief bekommen:
"Einfacher Taschendiebstahl ist nicht abgesichert, lediglich Raub (Diebstahl mit Gewaltanwendung oder Nötigung) und Einbruchdiebstahl. Dies muss auch aus der polizeilichen Anzeige hervorgehen."
Das ist natürlich blöd. Ich kann ja schlecht bei der Polizei erzählen, daß ich überfallen wurde, wenn mir "nur" die Handtasche geklaut wurde......
Ich habe meine Versicherung hier abgeschlossen für 4,95 im Monat
www.handyversicherung.de
"4. Versicherungsschutz besteht
a) bei Zerstörung oder Beschädigung des Gerätes nur, wenn dieses inklusive des vollständigen serienmäßigen Zubehör dem Versicherer zwecks Prüfung vorgelegt wird;
b) bei Verlust des Gerätes durch Einbruchdiebstahl (nur im StandardPlus-, PremiumPlus- und PlatinumPlus- Paket) nur, wenn sich das Gerät in einem verschlossenen Raum eines Gebäudes oder in einem verschlossenen, nicht einsehbaren Kofferraum eines verschlossenen PKW befand und der Einbruchdiebstahl nachweislich zwischen 6 und 22 Uhr verübt wurde; (Versicherungsschutz bei Eigentumsdelikten besteht nicht im BasicPlus Paket)
c) bei Verlust des Gerätes durch Diebstahl (nur im PremiumPlus- und PlatinumPlus-Paket) nur, wenn das Gerät in persönlichem Gewahrsam sicher mitgeführt wurde oder in einem verschlossenen, nicht einsehbaren Behältnis einem Beförderungsunternehmen oder einer Gepäckaufbewahrung übergeben wurde. (Versicherungsschutz bei Diebstahl besteht nicht im BasicPlus- und StandardPlus-Paket)."