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Genau. Das ist bei vielen Sachen so : Beispiel ich bin Zuckerkrank : Das BZ Gerät bekomme ich geschenkt - damit ich ihre teuren Sticks kaufe ( Rezept ) . Somit subventionieren sie die Geräte über den Stick Preis.
Oder jetzt bei 1 und 1 - Wenn du 2 Jahre DSL nimmst bekommst du das Smartpad dazu. Das darfs du auch verkaufen aber den DSL Vertrag muss du erfüllen.
Gruß Mike
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Mal ganz ehrlich, wenn du das 3GS in der Bucht verhöckerst, bekommst du abzüglich Gebühren etc 300€, du müßtest theoretisch noch mal über 300 drauflegen um ein iPhone 4 zu bekommen. Die Relation ist absolut nicht gerechtfertigt. Mein Tipp. Behalte das 3GS
In den AGB der Telekom bzw. auf der Rechnung habe ich keinen Eigentumsvorbehalt gefunden. Von daher gehört einem das iPhone.
Zudem bezahlt man ja nicht monatlich das iPhone sondern dem Vertrag. Wie die Telekom die Subvention intern regelt wissen wir ja nicht.
Ich sehe mit dem verkauf keine Probleme.
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Na ja, das mit dem vVertrag habe ich ja auch schon gepostet. Habe es bis jetzt auch immer so gehalten
iPhone 12 256 GB, MacBook Pro late 2013