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06.08.2010, 12:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.08.2010, 12:14 von
Outlaw.)
@Samiro
Wo hast Du das iPhone gekauft ??
Du kannst Die Erfüllung nur beim Vertragspartner einfordern. Hast Du das Teil bei TMob gekauft, ist Apple raus, hast Du es in UK/FR gekauft, gelten die dortigen Gesetze und Du kannst Dir die deutschen §§ als Schmuck an die Wand tackern.
Einzige (mir bekannte) Ausnahmen: Du hast bei Apple in DE gekauft, was aber für die wenigsten zutreffen.
Nachtrag:
Nochmal zum Verständnis an alle:
Man kann von Apple nur dann Gewährleistungsrechte/Sachmängelhaftung abverlangen, wenn das Gerät in DE direkt und ohne Umweg bei Apple gekauft wurde. Hier geht es aber zu 99% um die freiwilligen Garantieleistungen von Apple, in denen Apple fast alles reinschreiben kann, was Apple will.
Wem das nicht passt, kann sich an seinen Vertragspartner wenden, also dem Händler, bei dem es gekauft wurde. Hier gelten diese BGB Rechte und §§ auch nur, wenn der Händler entweder in DE sitzt (ala TMob) oder direkt in DE anbietet (also der Shop sich ganz klar auch an DE Kunden richtet und oder nach DE verkauft/versendet).
Für UK/FR/CH/CA (usw.) Käufer, die das Teil über Borderlinx haben schicken lassen, das Teil selbst in den jeweiligen Ländern gekauft/abgeholt/haben oder sich haben mitbringen oder von nem Bekannten/Verwandten haben schicken lassen, GILT KEIN BGB !!
Hier gelten die Regeln des jeweiligen Landes, die ja nicht unbedingt von DE abweichen müssen aber eben dann nur im jeweiligen Herkunftsland eingefordert werden können.
Für die allermeisten iPhone Besitzer bleibt entweder nur der Weg der freiwilligen Apple Garantie zu deren Bedingungen oder - wer bei TMob DE gekauft hat - der direkte Weg zu TMob.
Daher: Vorher genauer informieren und keine pauschalen BGB §§ um sich werfen oder solche Aussagen einfach so hinnehmen.
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Was Du so alles hörst ....
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Ja ich habe gelesen in verschiedenen Foren auch in diesem Topic, dass das iPhone 4 nach der reparatur entweder mit mehr schäden zurück kommt oder ein anderes iPhone mit anderen kratzen etc von jmd anderen aus Deutschland aber kein neues ...
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hab ne frage zum acpp vorabtausch !
wenn man wegen nem Fehler nen Vorabtausch macht und apple den fehler nicht akzeptiert wird dann die Kreditkarte belastet ?
Biete iPhone Service Deutschlandweit bei Intresse --> PN !
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Ich habe davon gehört, dass man dann scheinbar die Möglichkeit hat, das alte iPhone wiederzubekommen und das Austauschgerät zurückzusenden.
Ist aber jetzt keine Garantie, sondern wohl reine Verhandlungssache.
Ich vermute, dass Du als Nichtfachmann oft gar nicht entscheiden kannst, ob Dein Fehler wirklich ein Fehler ist im Sinne von Herstellerproblem oder UIE (User Incompetent Error). Würde nun Apple Dir daraus ein Strick drehen und das Ding in Rechnung stellen, könnte es wohl rechtliche Konflikte geben. Ob da mögliche Garantiebedingungen zu Gunsten Apples noch haltbar wären, mag ich nicht beurteilen, zumal ich davon ausgehe, dass Du als Endverbraucher stark benachteiligt sein könntest.
Daher: Beim Hotlineanruf genau danach fragen, Antwort, Name des Hotliners(in) und Datum/Uhrzeit notieren !!