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@ Bobby: Ja da hast du natürlich Recht, es ist offiziell so das Apple beim Kaufdatum die Garantie starten lässt, aber wie will Apple überprüfen wann das Gerät gekauft wurde? Also wird die Garantie bei der Aktivierung starten, wobei ich sagen muss das Apple dann wohl das Recht hat die Garantie wieder zurückzustellen wenn man nicht nachweißen kann wann das Gerät gekauft worden ist..
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Na über den Kassenbelg. Wer den nicht nachweisen kann hat Pech gehabt bzw. Apple wird dann das Produktionsdatum oder das Datum der Auslieferung an den Zwischenhändler nehmen.
Rechtlich gilt Kaufrecht und mithin die von Apple gegebene Garantie ab Gefahrübergang.
Kauft man im Laden also dann, wenn man das Gerät bezahlt.
Bei online Bestellung wenn man das gerät per Post erhält.
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@Ratio
Bitte setz keine solchen Gerüchte in die Welt. Sonst glaubt vielleicht noch jemand daran ....
Ich habs im Forum nun schon mehrfach erklärt:
Hier geht es um Garantie und nicht um Gewährleistung/Sachmängelhaftung !!
Apple kann die Garantie starten, wann sie wollen. Seagate z.B. gibt die Garantie auf ihre Platten ab Produktion/Auslieferung an den 1. Großhändler. Da kannste Dich auf den Kopp stellen, wenn Dir das nicht passt aber wenn zu viele hier Rechte einfordern, die es gar nicht gibt, kann so ne Garantie auch mal schnell ganz abgeschafft werden.
In den AGB von Apple steht doch, Garantienbeginn ab Kaufdatum, das habe ich erst eben gelesen.
Also stimmt die Sache mit dem Gefahrübergang hier wirklich nicht, das stimmt.
Ich bin von der grundsätzlichen Regelung ausgegangen, wenn in den AGB nicht gesondert etwas geregelt ist.
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Es gibt im Garantiewesen keine grundsätzliche Regelung. Hier bestimmt der Garantiegeber, was er freiwillig leistet.
Apple gibt nun ab Kauf Garantie. "Kauf" deute ich jetzt mal mit dem Datum der Rechnung, denn wir haben nix anderes. Wer sein iPhone aktiviert hat, weiß, dass dann ab dem Aktivierungsdatum die Garantie von Apple ausgewiesen wird. Freuen wir uns darüber und behalten aber immer im Hinterkopf, dass Apple aber auch mal die Rechnung sehen wollen könnte. Ich hatte sogar mal den Fall, dass im Account ein älteres Datum stand, als auf der Rechnung oder Aktivierung. Auch da hat Apple nach Rechnungsnachweis das spätere Datum akzeptiert und dann sogar das 1. Aktivierungsdatum genommen ....
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@ Outlaw
Genau so sieht es aus, Punkt und Ende!
@ outlaw:
auch im Garantiewesen muss es eine grundsätzliche Regelung geben. Wie sonst würde man den Fall lösen, in welchen der Garantiegeber gerade keine Regelung zum Garantiebeginn selber trifft? In einem solchen Fall würde ich einfach auf die Regeln des Kaufrechts bezüglich der Gewährleistung zurückgreifen, da diese eben noch am ehesten passen. Und das wäre der Gefahrübergang. Immerhin ist der entsprechende § 443 BGB im Kaufrecht zu finden.
Da aber letztendlich Apple eine solche Regelung in den AGB getroffen hat gebe ich dir auch Recht bezüglich deinen obigen Ausführungen. Nur Aussage, dass es bei der Garantie keine grundsätzliche Regelung gibt kann ich so nicht unterschreiben.
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14.08.2010, 21:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.08.2010, 21:53 von
Outlaw.)
Ich denke, es ist alles gesagt, daher bin ich jetzt hier auch raus, zumal ich auch nur Erfahrungen beitragen kann, die ich in meiner langjährigen Zeit als Anbieter gesammelt habe.
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Innerhalb eines bestimmten Zeitfensters (das nur Apple kennt) wird Apple die 1. Aktivierung in iTunes nehmen.
Mein damaliges 3er war bereits 6 Wochen alt, als es erstmalig aktiviert wurde. Apple hat erst das Datum VOR dem Verkauf (laut Quittung) genommen (wohl der Auslieferung an TMob) und auf Grund der von mir per Formular übermittelten Rechnung das Datum auf die 1. Aktivierung gesetzt. Eben jene 6 Wochen nach dem Quittungsdatum. Das Teil wurde vorher auch nicht benutzt.
Mein 4er von UK über BL kam ca. 2 Wochen nach dem Rechnungsdatum an und hier hat Apple gleich das Aktivierungsdatum genommen.
Daher meine Vermutung: bis ca. 4 Wochen nach dem Verlassen aus dem Lager von Apple wird wohl die Aktivierung akzeptiert.
Apple hat aber für Fälle (wie bei meinem 3er damals), bei denen der Garantiebeginn vor der Kaufquittung liegt ein Formular im Supportbereich, wo man das Datum korrigieren lassen kann. Das ist dafür gedacht, dass evtl. ein iPhone mal einige Zeit im Regal liegt, bevor es verkauft wird. Soll es ja auch mal geben ....
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hi, ich hol mal den thread hoch...
hab selber das gleiche "problem" und heute deswegen mit apple telefoniert.
das ganze schaut so aus, bei iphones die direkt über apple gekauft werden, läuft die garantie ab kaufdatum!
bei iphones die über provider gekauft werden, läuft die garantie erst ab aktivierunsdatum!
soll wohl daran liegen, das es vorkommt, dass manche iphones wohl über einen längeren zeitraum beim provider rumliegen.
liebe grüße
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ich habe meins am 23.08 über iTunes aktiviert und laut homepage habe ich nur bis zum 19.07.2011 garantie!
hab ja angerufen um das zu korrigieren, aber nicht möglich...!?
auch ist es nicht auf meinen namen aktiviert gewesen! mein iphone war auf den namen von meinem freund aktiviert. also auf rechnungsadresse.
wenigstens das wurde geändert.
liebe grüße
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Die 3er Refurbs hatten ne 55er Nummer statt den 88ern. Die 4er haben 7S statt 8X ....
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26.08.2010, 23:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.08.2010, 23:05 von
ka22.)
du meinst wohl andersrum? ich hab eine 7s seriennummer und meins ist neu aus uk!
die refurbished 3er haben eine 5k seriennummer!
liebe grüße
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27.08.2010, 15:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.08.2010, 15:35 von
Outlaw.)
Meine beiden neuen waren aus UK und hatten 88er Nummern. Meine beiden Refurbs (Austauschgeräte) hatten 7S ....
Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Mein 1. Austauschgerät kann nicht neu gewesen sein, da der Homebutton klemmte. Wohl beim Akkutausch was eingeklemmt / nicht richtig zusammengebaut. Die Tauschen ja Hülle und Akku bei allen Geräten laut Hotline.
Nachtrag:
Mein aktuelles Tauschgerät ist auch aus/für DE, wird wohl in Holland repariert/überholt worden sein.